Roadslug hat geschrieben:Natürlich kommt es immer darauf an was genau ich als Kunde beauftrage. Aber wenn ich einen Service nach BMW-Vorgaben beauftrage muss sich auch eine vertragsfreie Werkstatt an die BMW-Checkliste und an den BMW-Richtzeitenkatalog für die durchzuführenden Arbeiten halten...
Wenn ich als Kunde eine "freie Werkstatt" mit der Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen / Inspektionen beauftrage muss sich diese selbstverständlich hinsichtlich der einzelnen Arbeitsschritte an die Vorgaben des Herstellers halten. Den -"Richtzeitenkatalog" für die jeweiligen Arbeitsschritte muss sie nach meinem Kenntnisstand nicht übernehmen.
Roadslug hat geschrieben:... Als Kunde würde ich dann selbstredend auch eine Kopie der abgearbeiteten Checkliste verlangen...
Die Bestätigung "Durchführung der Inspektion nach Herstellervorgaben durchgeführt" auf der Rechnung reicht aus und sollte in einem Gewährleistungsfall auch ausreichen. Im Rahmen der Kulanz werden grundsätzlich nur Anträge genehmigt wenn das jeweilige Fahrzeug nach den Herstellervorgaben in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde.
Roadslug hat geschrieben:... die AE, die in der Regen 0,1 Stunden beträgt.
Nach meinem Kenntnisstand ist der "Zeitwert für 1 AW 5 Minuten - 1 Stunde hat also 12 AW" bei BMW Vertragswerkstätten. Bei anderen Firmen kann es aber durchaus auch sein, dass 10 AW für eine Stunde "eingesetzt" werden.
Gruß Kajo
Beim Tanken setzte ich den Helm ab.