von ~Christian~ » 02.04.2010, 01:47
Uiuiui, was hier alles falsches zum Thema Garantie steht.
Also kurz mal ne Aufklärung:
Mängelhaftung (früher Gewährleistung)
gesetzlich geregelt, mind. 2 Jahre bei neuen Verbrauchsgütern. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer (und nur bei dem), danach wechselt es auf den Käufer. [sofern das nicht anders geregelt ist zum Vorteil des Kunden]
BMW hat meines Wissens die Herstellerbeweispflicht auf die vollen 2 Jahre angehoben. Wer es genau wissen will schickt mal ne liebe Mail an BMW.
Garantie
Eine freiwillige Leistung des Verkäufers, Händlers oder Herstellers. Bei BMW Motorrad gibt es sowas seit 2-3 Jahren nicht mehr.