von Satan Claus » 06.05.2012, 10:26
Wer blinkt zeigt nur eine Absicht an, und kann dann trotzdem nicht einfach machen, was er will.
Wir hatten in der Familie vor zwei Jahren den Fall, dass da jemand genau auf diese Weise vom Bike
geholt worden ist, Autofahrer fährt mit Linksgeblinke rechts ran und dann links in den Feldweg rein zum Wenden,
Motorradfahrer überholen. Bike Schrott, lebensgefährliche Verletzungen (alles wieder gut).
Autofahrer hat Schuld und bezahlt: sein Auto, das Bike, den Rettungseinsatz nebst langem Krankenhausaufenthalt plus Schmerzensgeld.
Überholen ist erlaubt, wenn da kein Verbot durch ein Schild ist oder ein Einmündung einer Straße ( kein abgesenkter Bordstein) ist,
auch innerorts, wer abbiegt, der muss schauen, dass er keinen gefährdet oder behindert.
Ich kann doch beim Rechtsabbiegen auch nicht die Mutti mit dem Kinderwagen ummähen, nur weil sie grade im Stau rechts überholt.
Hätte der Hund nicht geschissen, hätte er den Hasen gekriegt.