Da hat eine jüngere Frau eine Wohnung besichtigt mit dem Makler. Und es war Winter.
Als sie sich gerade unten auf dem Hof befanden, kam ein Auto in den Hof rein, das nur rangieren (umdrehen) wollte.
Dabei stürzte die Frau mit ihren glatten Ledersohlen auf dem Schnee und brach sich den Haxn.
Es gab aber überhaupt keine Berührung des Autos mit der Frau.
Die Frau klagte dann vor Gericht gegen den Autofahrer (bzw. dessen Autohaftpflicht) auf Schmerzensgeld. Sie sei von ihm durch sein plötzliches Auftauchen derart erschreckt worden, daß sie stürzte. Und außerdem hat sie noch Nachfolgen:
Sie erschreckt sich auch jetzt noch immer, sobald ein Auto in ihre Nähe kommt. Sie hatte zur Untermauerung auch ein psychiatrisches Gutachten.
Das Gericht hat ihre Klage (natürlich) abgeschmettert.
Außerdem hat das Gericht das Gutachten gleich an die entsprechende Führerscheinstelle dieser Frau weitergeleitet. Diese hat der Frau dann gleich den Führerschein weggenommen. Denn wer sich derart vor Autos erschreckt, kann ja dann auch nicht mehr selber mit einem Auto im Straßenverkehr teilnehmen.





























