Bei Garagen gibts meines Wissens nach keinen Kündigungsschutz wie bei der Wohnung.
Ich würde mal beim Mieterverein nachfragen.
Wenn du nicht im Mieterverein bist, dann laß jemand die Frage stellen, der beim Verein ist.
Jetzt ist halt die Frage, ob dein Vermieter dich loswerden will.
Schließlich besteht für ihn ja das "Risiko", daß du dir dann eine andere Wohnung suchst.
Einen neuen Mieter finden, der auch brav monatlich die Miete zahlt, ist auch wieder mit Umständen verbunden.
Ein weiterer Aspekt ist der, daß du mit deinen zwei Fahrzeugen ja dann vielleicht ein Exempel setzt. Dann kommen vielleicht noch 10 andere, die dann sagen: "Wenn der das darf, dann darf ich das auch!"
Vielleicht haben das ja mal alle Wohnungseigentümer zusammen vereinbart, daß nur jeweils ein KFZ geparkt werden darf. Dann wären deinem Vermieter ja die Hände gebunden.