KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Alles was nirgenswo rein passt.

KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon Green_Hornet » 26.01.2011, 10:49

Hallo Leute,

gestern erhielt ich einen Brief von meinem Vermieter, in dem er mich auffordert mein Motorrad aus der Tiefgarage zu entfernen. Er weist darauf hin, dass dort nur EIN Fahrzeug abgestellt werden dürfe.

Hier die Situation:

Bild

Mit meinem Stellplatznachbar bin ich befreundet, er stört sich daran überhaupt nicht. Würde sogar gerne sein Fahrrad hinter sein Auto stellen, aber auch das sei ihm bereits untersagt worden.

Ich hab nun gestern mal in die Mietvertrag geschaut.
- Der Stellplatz ist fester Bestandteil des Mietvertrages und darf deshalb nicht einzeln gekündigt werden (von beiden Seiten).
- Mietgegenstand: Der Vermieter vermietet dem Mieter zum Einstellen eines KFZ auf dem Grundstück einen Stellplatz.
- Gebrauch: (...) Der Mieter darf den Stellplatz nur zum vereinbarten Zweck nutzen. (...)

Subjektiv betrachtet sehe ich dort kein Problem, und mich im Recht.

Aber wie ist das juristisch? Darf der Vermieter einem da so genaue Vorschriften machen?
Darf man nicht sogar ein Regal anbringen, Winterreifen, Skier & Co. lagern?

Viele Grüße, Jan
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Re: KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon magoo » 26.01.2011, 11:36

genau genommen müsste man da jetzt wohl Grundsatzurteile bzgl. der genauen Formulierung wälzen, aber nach meiner Auffassung:

du mietest eine Wohnung und hast dort Hausrecht, kannst dort grundsätzlich machen was du willst, solange du Nachbarn nicht mit Party's bis 04.00 Uhr morgens belästigst. Für den Stellplatz als Mietgegenstand gilt grundsätzlich das gleiche, wobei die Nutzung hier eingeschränkt ist, also Zeltplatz für die Kinder wäre nicht OK. Die singuläre Formulierung "eines KFZ" würde ich da auch nicht überbewerten, da du ja niemanden behinderst oder belästigst.

Ich würde da vorerst mit dem Mietrecht kontern und mal schauen, wie die Vermieterseite dagegen argumentiert
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garage.htm

Grüße, Markus
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Re: KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon Octane » 26.01.2011, 11:47

Da wundere ich mich doch etwas. Ich stelle meine Motorräder seit Jahren hinter das Auto (Kleinwagen). Probleme hatte ich noch nie. Ok anderes Land vielleicht andere Sitten aber vermutlich ist das eher ein vermieterabhängiges Problem.

Probleme gibts es aus anderem Grund. Aus Brandschutzgründen dürfen hier bei uns keine brennbaren Materialien gelagert werden. Also keine Holzregale, Schränke, Reifen usw. Nur hält sich kaum jemand daran...
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Re: KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon hennes800 » 26.01.2011, 12:35

Eine Garage oder ein Stellplatz dürfen nicht zweckentfremdet werden, d.h. keine Gegenstände lagern o.ä.. Es darf lediglich ein KFz eingestellt werden!
Ist etwas anderes gewünscht, muß beim Amt aus der Garage/Stellplatz ein Wohn-/bzw. Kellerraum gemacht werden.

Ob man jetzt aber in einer Tiefgarage sein Moped neben seinen PKW abstellen darf entzieht sich meiner Kenntnis.

Es lebe der Bürokratismus.....
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Re: KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon Heiko-F » 26.01.2011, 13:14

Ich würde ein Anwalt für Mietrecht fragen,der gibt dir bestimmt Auskunft,auch zu div.Urteilen in so einer Sache.Wenn du im Mieterschutzbund bist einfach auch dort mal fragen.
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Re: KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon akim » 26.01.2011, 14:02

Hallole,
Mit "einem KFZ" ist nicht unbedingt die Anzahl gemeint sondern der Zweck. Es soll ja sichergestellt werden daß dieser Platz nicht zweckenfremdet wird. Es ist reine Schikane wenn der Vermieter etwas gegen Deine Belegung hat.
Allerdings gibt es dafür auch keinen sonderlichen Kündigunsschutz wie bei einer Mietwohnung. Wenn der Dich rausschmeist kannst Du wenig machen, selbst wenn es im Mietvertrag steht.
Ist Blöd.....nochmal im Guten mit dem reden ?
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Re: KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon el.manu » 26.01.2011, 18:07

Magst Du mir nicht Dein Auto verkaufen?
Dann gäbe es da sicher auch keine Proleme mehr. ;)
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Re: KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon Tazi » 26.01.2011, 19:32

Also ich würde sagen, dass das doch nicht untersagt werden kann, wenn man die Abmessungen des Stellplatzes nicht überschreitet mot den beiden Fahrzeugen... aber ein Anwalt im Fachbereich Mietrecht oder jemand vom Mieterschutzbund weiß da bestimmt fachkundigen Rat.
Viele Grüsse
Tazi

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Re: KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon Biger » 26.01.2011, 19:33

el.manu hat geschrieben:Magst Du mir nicht Dein Auto verkaufen?
Dann gäbe es da sicher auch keine Proleme mehr. ;)



wieso verkaufen , ich nehm den Mustang so und die F800 hat 2,50m x 5,00m Parkfläche. :mrgreen:
Gruß Biger
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Re: KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon SailorHH » 26.01.2011, 19:42

Was mich mal interessieren würde, sind die Motive des Vermieters. Reine Bosheit? Sieht ihm die Garage nicht preußisch exakt genug aus? Oder hat er Angst, dass du beim Putzen zuviel Strom verbrauchst? (So einen Nachbarn hatte ich mal. Die Geamtjahresstromkosten beliefen sich auf nicht mal 10 Euro bei sieben Stellplätzen.)

Gibt es sowas in anderen Ländern auch?

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Re: KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon ronne » 26.01.2011, 22:36

Der Stellplatz darf ausschließlich zum Einstellen von mit
Benzin- und Dieselkraftstoff betriebenen Kraftfahrzeugen
nach Maßgabe der Garagenbenutzungsordnung genutzt
werden. Das Abstellen von Gegenständen, auch Reifen
oder Kraftfahrzeugzubehör sowie Fahrrädern ist nur mit
Genehmigung des Vermieters zulässig.....

so steht es in den meisten Verträgen.
Das Waschen, Warten und Reparieren von berechtigt abgestellten Fahrzeugen ist immer untersagt, es sei denn es sind bestimmte Örtlichkeiten (Waschbox mit Ölabscheider) vorhanden.

Sag einfach Du hättest Dich rechtlich schlau gemacht und Du wirst nie wieder etwas hören. Meistens will man noch einen 2.Stellplatz vermieten.

Gruß
ronne
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Re: KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon Roadslug » 27.01.2011, 00:18

Bist du dir ganz sicher, dass es keine Beschwerden vom Inhaber des benachbarten Stellplatzes gab? Auch ein "Freund" könnte sich anonym beschwert haben. Ich frage das deshalb, weil es dem Vermieter doch eigentlich egal sein dürfte, wie du den gemieteten Stellplatz nutzt.

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Re: KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon Green_Hornet » 28.01.2011, 10:29

Tja, also danke für eure Antworten.

Ich hab jetzt noch mal mit dem Vermieter gesprochen, und er bleibt hart.
Der Stellplatz sei nur für EIN KFZ angemietet, und es sind auch keine weiteren Plätze zu haben.
Und überhaupt: Wenn das Motorrad umkippen würden, könnte es das daneben stehende Auto beschädigen.
Wenn ich das Motorrad hinter mein Auto stelle, würde die Schnauze über die Markierung ragen.

Tja, nun muss ich mir A eine neue Tiefgarage in der Nähe suchen und voll dafür zahlen.
B eine neue Wohnung mit einem netteren Vermieter suchen.
C das Motorrad auf der Straße parken (St. Pauli) und hoffen dass es kein Besoffener umkippt, kein Linker anzündet und kein Gauner abtransportiert.

Irgendwie alles scheiß Lösungen. :?

Grüße, Jan
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KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon akim » 28.01.2011, 11:32

Hallole,
Ich habe eine A- Klasse, da kann ich locker das Mopped quer dazu stellen. Letztendlich kannst Du Dein Problem mit einem kürzeren Auto lösen.




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Re: KFZ-Stellplatz auch für Motorrad nutzen, legal?

Beitragvon Octane » 28.01.2011, 15:10

Green_Hornet hat geschrieben:Und überhaupt: Wenn das Motorrad umkippen würden, könnte es das daneben stehende Auto beschädigen.


Das Argument hat schon was.

Green_Hornet hat geschrieben:Wenn ich das Motorrad hinter mein Auto stelle, würde die Schnauze über die Markierung ragen.


Kürzeres Auto kaufen. Aber den geilen Mustang würde ich auch nicht freiwillig hergeben... Aber da wären dann immer noch zwei KFZ auf einem Parkplatz. Wenn das der Vermieter wirklich so eng sieht wäre das auch nicht erlaubt.

Green_Hornet hat geschrieben:Tja, nun muss ich mir A eine neue Tiefgarage in der Nähe suchen und voll dafür zahlen.
B eine neue Wohnung mit einem netteren Vermieter suchen.
C das Motorrad auf der Straße parken (St. Pauli) und hoffen dass es kein Besoffener umkippt, kein Linker anzündet und kein Gauner abtransportiert.


Varianten A und B würde ich prüfen. In der Reihenfolge. Evtl. findest du einen bezahlbaren Motorradeinstellplatz in der Nähe. Solls ja manchmal geben.
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