Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Alles was nirgenswo rein passt.

Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Beitragvon HarrySpar » 24.09.2012, 13:23

Konnte das im Bußgeldkatalog leider nicht finden.
Weiß einer, wie hoch die Strafe ist, wenn man mit dem Motorrad eine Straße befährt, die für Motorräder gesperrt ist?
Z.B. am Kesselberg? Der ist an Sa, So und Feiertagen für Motorräder gesperrt.
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Re: Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Beitragvon Roadslug » 24.09.2012, 13:40

Schaue mal hier rein.
http://www.ace-online.de/ratgeber/recht ... talog.html
Wenn ich das richtig gelesen habe steht unter "Sonstige Ordnungswidrigkeiten":
"Kfz trotz eines bestehenden verkehrverbots innerhalb der Verbotszonen länger als 15 Minuten geführt (Ferienreise-VO)"
Das wären dann 40€ Bussgeld und ein Punkt im Punktekonto.

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Re: Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Beitragvon HarrySpar » 24.09.2012, 13:43

Roadslug hat geschrieben:Schaue mal hier rein.
http://www.ace-online.de/ratgeber/recht ... talog.html
Wenn ich das richtig gelesen habe steht unter "Sonstige Ordnungswidrigkeiten":
"Kfz trotz eines bestehenden verkehrverbots innerhalb der Verbotszonen länger als 15 Minuten geführt (Ferienreise-VO)"
Das wären dann 40€ Bussgeld und ein Punkt im Punktekonto.

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Das macht nichts. Länger als 8 bis 10 Minuten braucht auch der langsamste nicht für den Kesselberg. :D :D :D
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Re: Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Beitragvon Eike » 24.09.2012, 14:17

Ich hatte das mal in einer Reportage gesehen und da mußten die Motorradfahrer in so einer Sonntagszone 15€ bezahlen.

@Harry - Könnte knapp werden, wenn Du bergauf nicht die 3.3l reißen willst :wink:

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Re: Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Beitragvon Gerhard » 24.09.2012, 14:29

@Harry - Könnte knapp werden, wenn Du bergauf nicht die 3.3l reißen willst



Hallo

man muss halt oben dann umkehren und den Kesselberg runterwärts dann rollen lassen.
Dann kommt er insges doch wieder auf einen Schnitt von 3,3 Liter.

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Re: Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Beitragvon HarrySpar » 24.09.2012, 14:39

Gerhard hat geschrieben:...man muss halt oben dann umkehren und den Kesselberg runterwärts dann rollen lassen.
Dann kommt er insges doch wieder auf einen Schnitt von 3,3 Liter.

Genau so ist es. Auf jedes bergauf folgt auch wieder ein bergab.
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Re: Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Beitragvon MaF » 24.09.2012, 15:01

Harry denk an die Geschwindigkeitsbegrenzung, sonst wird das Ticket für eine Fahrt gleich noch ein bisschen teurer :)
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Re: Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Beitragvon HarrySpar » 24.09.2012, 15:16

MaF hat geschrieben:Harry denk an die Geschwindigkeitsbegrenzung, sonst wird das Ticket für eine Fahrt gleich noch ein bisschen teurer :)

Vor einer Woche hätten die mich dort bergab gegen Sonntagabend abkassieren können für Überholen trotz durchgezogener Linie in ca. 200 Fällen!
Der komplette Berg war von einer Autoschlange befahren. Entweder Stillstand oder Schrittempo. Ich bin an allen vorbeigefahren. Und in die Gegenrichtung bergauf fuhr so gut wie niemand.
Da waren sogar einige Motorräder, die sich brav eingereiht haben und mit der Schlange mitgekrochen sind.
Sind also nicht alle Motorradfahrer solche Rowdies wie ich, die da mit locker 30km/h rücksichtslos an allen vorbeifahren.
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Re: Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Beitragvon MaF » 24.09.2012, 15:53

Ja Harry da habe ich bei den K13R/S ern folgendes Foto gefunden...ich hoffe du hast die Sheriffs auch gesehen... (Bist du das im bunten Anzug 8) :lol: :twisted: )

Bild
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Re: Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Beitragvon Kajo » 24.09.2012, 16:32

Gerhard hat geschrieben:Hallo man muss halt oben dann umkehren und den Kesselberg runterwärts dann rollen lassen. Dann kommt er insges doch wieder auf einen Schnitt von 3,3 Liter. Gerhard


Oder unten warten und technische Panne vortäuschen. Irgendwann kommt dann einer mit Motoradanhänger, auf dem noch ein Platz frei ist und nimmt einen mit nach oben.

Bergab geht es dann wie vorweg beschrieben.

Gruß Kajo

P.S. Könnte möglicherweise mehr als 15,00 € kosten, wenn einem Vorsatz (gilt übrigens auch bei Geschwindigkeitsübertretungen) nachgewiesen werden kann.
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Re: Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Beitragvon Roadslug » 24.09.2012, 20:03

Wie will man da einen Vorsatz nachweisen können bei einem "versehentlichen" Befahren einer gesperrten Stecke? Es sei denn man wohnt direkt an der Stecke. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung ist das einfacher, man orientiert sich daran wie hoch die Übertretung war.

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Re: Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Beitragvon ronne » 24.09.2012, 20:04

Harry, Mensch, die durchgezogene Linie nicht über- sondern nur befahren!! Dort ist der Rollwiderstand doch am geringsten!!

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Dummheit

Beitragvon Kajo » 24.09.2012, 20:23

Roadslug hat geschrieben:Wie will man da einen Vorsatz nachweisen können bei einem "versehentlichen" Befahren einer gesperrten Stecke? Es sei denn man wohnt direkt an der Stecke. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung ist das einfacher, man orientiert sich daran wie hoch die Übertretung war. Roadslug


In dem zum Beispiel "Dummbacke" bei der Anhörung angibt, dass er das Verbotsschild gesehen habe.

Gruß Kajo
Beim Tanken setzte ich den Helm ab.
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Re: Dummheit

Beitragvon mattzz » 24.09.2012, 21:11

Kajo hat geschrieben:
Roadslug hat geschrieben:Wie will man da einen Vorsatz nachweisen können bei einem "versehentlichen" Befahren einer gesperrten Stecke? Es sei denn man wohnt direkt an der Stecke. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung ist das einfacher, man orientiert sich daran wie hoch die Übertretung war. Roadslug


In dem zum Beispiel "Dummbacke" bei der Anhörung angibt, dass er das Verbotsschild gesehen habe.

Gruß Kajo


Ich glaube, das wird echt eng, wenn man mit lokalem Nummernschild (=kommt aus der Gegend), mit abgewetzter Kombi (=faehrt tatsaechlich hin und wieder), wild tickendem Motor und leicht ironischem Grinsen und weit aufgerissenen Augen behauptet, die Schilder wirklich ueberhaupt nicht gesehen zu haben...

Die ganz Harten sagen ja: Wieso, wo ist das Problem, einfach gar nichts antworten. Man muss sich ja nicht selber belasten, blah.

Meine persoenliche Meinung: Wenn schon scheiss bauen, dann wenigsten dazu stehen. Wenn der Kesselberg am WoE 15 oder 30 Tacken wert ist, dann sollte man auch zahlen. Die Elbuferstrasse im Suedosten Hamburgs ist es meiner Meinung nach definitv nicht wert... :~|
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Re: Strafhöhe für Mißachtung "Verbot für Krafträder"?

Beitragvon HarrySpar » 25.09.2012, 07:36

MaF hat geschrieben:Ja Harry da habe ich bei den K13R/S ern folgendes Foto gefunden...ich hoffe du hast die Sheriffs auch gesehen... (Bist du das im bunten Anzug 8) :lol: :twisted: )

Bild

Nein, ich bin nicht der im bunten Clownanzug. :D
Bei mir war der komplette Berg schnittlauchfrei! :D
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