Ich hab mal ein bisschen recherchiert. Gelesen auf LawBike.de:
Wer sich mit seinem Motorrad zwischen Autos hindurchschlängelt, muss damit rechnen, dass es als unzulässiges Rechtsüberholen gewertet wird. Rechtsüberholen ist grundsätzlich unzulässig, § 5 Abs. 1 StVO.
Jeder Grundsatz hat auch eine Ausnahme. Hier für Rad- und Mofa-Fahrer unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 8 StVO:
"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
Im Übrigen darf man auf der Autobahn auch nicht die Standspur benutzen, um an wartenden Autos vorbeizufahren.
Wenn man sich an das Gesetz hält, sollte man -wenn überhaupt- nur auf der äußerst linken Spur zum Linksüberholen ansetzen. Hierfür bleibt aber oft kein ausreichender Platz bzw. ist dies meist noch riskanter, als sich zwischen wartenden Autos hindurch zu schlängeln.
Was bleibt, ist das Risiko, im toten Winkel übersehen zu werden. Demjenigen, der außerorts beim unzulässigen Rechtsüberholen”erwischt” wird, drohen aktuell ein Bußgeld von 100 EUR und 3 Punkte in Flensburg. Innerorts wird man mit 30 EUR belangt.
Dem gegenüber stehen: "Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75,- EUR, 2 Punkte"
Hier mal noch ein Statement vom ADAC: http://www.adac.de/_mm/pdf/sp_03_motorr ... _38637.pdf
Ich persönlich bin übrigens der Meinung, dass die Nutzung des Standstreifens am geeignetsten ist. Ich bin bisher zwar noch nie von der Polizei angehalten worden, doch sollte dies je der Fall sein, werde ich mich mal nett über die Auslegung des § 5 Abs. 8 StVO mit ihm unterhalten
