Darf die Polizei das?

Alles was nirgenswo rein passt.

Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Kajo » 31.03.2014, 12:16

reha73 hat geschrieben:...Meines Erachtens braucht unsere Gesellschaft Bürger, die gegen behördliche Willkühr vorgehen, auch wenn es persönliche Lebenszeit und -energie kostet. Es gibt schon genug Menschen, denen alles egal oder zu lästig ist. Die Erfolgsaussichten sind nur leider sehr bescheiden. Aus meine Erfahrung stellt sich das so dar: Wenn du keine belastbaren Zeugen hast, wirst du vor Gericht sicher verlieren. Wenn du welche hast, wirst du wahrscheinlich verlieren.


Grundsätzlich richtig und im konkreten Einzelfall muss dann auch jeder für sich selbst entscheiden, ob und wie er gegen behördliche Willkür vorgeht. Bevor der Klageweg beschritten wird, kann möglicherweise auch mit einem Einspruch gegen einen Bescheid und / oder einer Petition einiges erreicht werden. Hierbei kann ich ebenfalls nur empfehlen dass Sachargumente vorgetragen werden und auf Beschuldigungen verzichtet wird.

Gruß Kajo
Beim Tanken setzte ich den Helm ab.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon hansman » 31.03.2014, 12:37

Eike hat geschrieben:Also, dürfen die das oder soll ich sie wegen Nötigung anzeigen?
Gruß Eike


Ad 1: Nötigung (Straftat) war das mal sicher nicht, sondern höchstens ein Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot (OWi).
Ad 2: Ruhig bleiben, ruhig bleiben, ruhig bleiben. Und dann: ruhig bleiben.
Ad 3: Merke: Nit jeder wo Auto fahrt isch e Dubel. Aber alli Dubel fahre Auto.

Also setz dich, nimm dir nen Keks, ...

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Kowalski » 31.03.2014, 12:44

Es ist doch so, die Hinterradgeschichte und der damit verbundene Privatkrieg mit BMW gibt nichts mehr her, da muss ein neues Feindbild her und das ist diesmal die Polizei.
Statt Toleranz walten zu lassen, ein paar Minuten hinterherfahren, macht man nun eine Riesensache daraus. Ich weiss nicht, Eike, ob Du das brauchst, solche Dinge dann hier zu thematisieren und möglichst viel Zustimmung zu erhalten, um Dich dann bestätigt und befriedigt zu fühlen.

Aber wenn Du Deinen Bürgerpflichten nachkommen willst, kümmere Dich um die wirklichen Probleme, die Deutschland hat, mach das im Stillen und verschone uns mit solchem Bullshit.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Art Vandelay » 31.03.2014, 12:48

Bitte kommt mal wieder runter, Leute.... Auf eine Frage muss man jetzt nicht mit persönlichen Angriffen reagieren.

Wenns einen nicht interessiert, einfach Thread ignorieren.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 31.03.2014, 12:53

hansman hat geschrieben:
Eike hat geschrieben:Also, dürfen die das oder soll ich sie wegen Nötigung anzeigen?
Gruß Eike


Ad 1: Nötigung (Straftat) war das mal sicher nicht, sondern höchstens ein Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot (OWi).

Hans


Natürlich ist es Nötigung, wenn jemand wiederholt und mit Vorsatz einem anderen widerrechtlich (was zu klären ist) die Fahrbahn blockiert. Was soll es denn sonst sein? Fährt man einmal nicht nach rechts, dann ist es lediglich ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, das stimmt. Ich habe selber schon Polizisten (im Fernsehen) gesehen, die notorische Linksfahrer auf den Tatbestand der Nötigung hinwiesen.

Wie gesagt, wir werden ja sehen, was das Polizeipräsidium Freiburg antwortet, zu dem die Fahrzeuge gehörten.

Gruß Eike
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon HarrySpar » 31.03.2014, 13:03

Art Vandelay hat geschrieben:Bitte kommt mal wieder runter, Leute.... Auf eine Frage muss man jetzt nicht mit persönlichen Angriffen reagieren.

So ist es. Persönliche Angriffe bringen fast nie was.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Roadster1962 » 31.03.2014, 13:05

Kowalski hat geschrieben:Es ist doch so, die Hinterradgeschichte und der damit verbundene Privatkrieg mit BMW gibt nichts mehr her, da muss ein neues Feindbild her und das ist diesmal die Polizei.
Statt Toleranz walten zu lassen, ein paar Minuten hinterherfahren, macht man nun eine Riesensache daraus. Ich weiss nicht, Eike, ob Du das brauchst, solche Dinge dann hier zu thematisieren und möglichst viel Zustimmung zu erhalten, um Dich dann bestätigt und befriedigt zu fühlen.

Aber wenn Du Deinen Bürgerpflichten nachkommen willst, kümmere Dich um die wirklichen Probleme, die Deutschland hat, mach das im Stillen und verschone uns mit solchem Bullshit.



Moin,
das Du vermutlich den Propeller auf dem Allerwertesten tätowiert hast merkt man Deinen Beiträgen ja ständig an.
Lass mal Eike in Ruhe, der hat's nicht verbockt sondern BMW. Ohne Ihn hätte Deine heilige Kuh BMW überhaupt nix unternommen in der Hinterachsgeschichte und wenn er sich den Stress mit der Polizei antun will ist das sein gutes Recht und geht Dich einen Sch...dreck an.

Denke auch nicht das er was erreichen wird aber drücke ihm die Daumen

Gruß
Christian
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Graver800 » 31.03.2014, 13:24

Ei dann,

ich verstehe Eike´s Ärger, würde aber meine Lebenzeit auch anders investieren wollen. Wenn Eike will, soll er halt seinen kleinen Krieg ausführen. Das ist kein Grund, ihn persönlich anzugreifen. Genau so wenig ist es ein Grund, andere anzugreifen, die das nicht so tun würden.
Auch wenn die Aussichten auf Erfolg gering sind (und Steuergelder aufgrund der Bearbeitung "verbraten" werden) überlegt es sich der Einsatzleiter vielleicht, was beim nächsten Mal anders/besser gemacht werden kann.
Und wenn er das auch nur deshalb tut, um von Bürgern in Zukunft weniger belästigt zu werden...

Bin mal gespannt... vielleicht zieht sich die Geschichte bis zum nächsten Winter hin.

AP popcorn
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Martin » 31.03.2014, 14:03

Ich stell mir gerade vor wie so ein Polizeikonvoi von irgendwelchen Idioten überholt wird um ganz vorne einen Unfall zu verursachen, damit die Polizei nicht weiter fahren kann. Ergebnis: entweder das komplette Spiel wird abgesagt, was unter den mießgelaunten und empörten Krawallheinis gleich zu einer Massenschlägerei führt oder das Spiel findet statt und gutgelaunte Krawallheinis nutzen die Gelegenheit der abwesenden Polizisten und zetteln eine Massenschlägerei an.

Schon einmal daran gedacht dass es einen Grund gibt dass keiner vorbeifahren soll?
Du derfst moana, aber net moana dass d´ derfst
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon bimpf » 31.03.2014, 14:23

wie man nur auf die idee kommt deswegen dem polizeipräsidium zu schreiben. fehlt nurnoch sich an die stadt zu wenden weil ein baum im herbst laub verliert plemplem
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon ChristianAchberger » 31.03.2014, 14:31

Wahrscheinlich wäre die Lösung ganz einfach gewesen.
Rechts vorbei! -- War eh nur Bereitschaftspolizei, haben die überhaupt Strafzettel dabei?
Christian
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon reha73 » 31.03.2014, 14:36

Martin hat geschrieben:Ich stell mir gerade vor wie so ein Polizeikonvoi von irgendwelchen Idioten überholt wird um ganz vorne einen Unfall zu verursachen, damit die Polizei nicht weiter fahren kann. Ergebnis: entweder das komplette Spiel wird abgesagt, was unter den mießgelaunten und empörten Krawallheinis gleich zu einer Massenschlägerei führt oder das Spiel findet statt und gutgelaunte Krawallheinis nutzen die Gelegenheit der abwesenden Polizisten und zetteln eine Massenschlägerei an.

Schon einmal daran gedacht dass es einen Grund gibt dass keiner vorbeifahren soll?


Die Polizei versperrt also die Straße, damit niemand vorbei kommt, der eventuell einen Unfall verursachen könnte und dadurch die Polizei eventuell am Einsatz hindern könnte, wodurch eventuell eine Massenschlägerei droht, was eventuell zur Spielabsage führen könnte? Das erinnert mich an absurdes Theater.
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Martin » 31.03.2014, 14:57

reha73 hat geschrieben:
Martin hat geschrieben:Ich stell mir gerade vor wie so ein Polizeikonvoi von irgendwelchen Idioten überholt wird um ganz vorne einen Unfall zu verursachen, damit die Polizei nicht weiter fahren kann. Ergebnis: entweder das komplette Spiel wird abgesagt, was unter den mießgelaunten und empörten Krawallheinis gleich zu einer Massenschlägerei führt oder das Spiel findet statt und gutgelaunte Krawallheinis nutzen die Gelegenheit der abwesenden Polizisten und zetteln eine Massenschlägerei an.

Schon einmal daran gedacht dass es einen Grund gibt dass keiner vorbeifahren soll?


Die Polizei versperrt also die Straße, damit niemand vorbei kommt, der eventuell einen Unfall verursachen könnte und dadurch die Polizei eventuell am Einsatz hindern könnte, wodurch eventuell eine Massenschlägerei droht, was eventuell zur Spielabsage führen könnte? Das erinnert mich an absurdes Theater.


genau so ist es...absurdes Theater
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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Gegi » 31.03.2014, 15:44

bimpf hat geschrieben:wie man nur auf die idee kommt deswegen dem polizeipräsidium zu schreiben. fehlt nurnoch sich an die stadt zu wenden weil ein baum im herbst laub verliert plemplem


Man will es nicht glauben: aber auch daran störten sich nicht wenige notorische Staatskritiker die verlangten, daß die
öffentliche Hand das Laub aus ihren Vorgärtchen entfernt. Dazu bedurfte es irgendwann eines höchstrichterlichen Spruches.
Jetzt müssen halt andere Störungen des Gerechtigkeitssinns herhalten, an denen sie sich aufregen können, denn die
brauchen das offenbar einfach.
Kowalski hat geschrieben:Es ist doch so, die Hinterradgeschichte und der damit verbundene Privatkrieg mit BMW gibt nichts mehr her, da muss ein neues Feindbild her und das ist diesmal die Polizei.
Statt Toleranz walten zu lassen, ein paar Minuten hinterherfahren, macht man nun eine Riesensache daraus. Ich weiss nicht, Eike, ob Du das brauchst, solche Dinge dann hier zu thematisieren und möglichst viel Zustimmung zu erhalten, um Dich dann bestätigt und befriedigt zu fühlen.

Aber wenn Du Deinen Bürgerpflichten nachkommen willst, kümmere Dich um die wirklichen Probleme, die Deutschland hat, mach das im Stillen und verschone uns mit solchem Bullshit.

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Re: Darf die Polizei das?

Beitragvon Eike » 31.03.2014, 15:50

reha73 hat geschrieben:
Eike hat geschrieben: kein Blaulicht, keine sonstige erkennbare Konvoikennzeichnung.

Wenn sie nicht als geschlossener Verband erkennbar sind, dann dürfen sie sich auch nicht wie ein solcher verhalten.

Hier ist das ganz gut herausgearbeitet: http://th-h.de/blog/archives/1588-Gesch ... rkehr.html

Das ist also wieder mal nicht eindeutig geregelt und letztlich wird ein Gericht individuell entscheiden.


Das ist ein hilfreicher Link. Als Kolonne erkennbar sind ca. 10 Polizeifahrzeuge schon, auch wenn manche blau und andere grün waren ;-) Andererseits kann ich natürlich, wenn ich auf das letzte Fahrzeug auflaufe, nicht erkennen, ob das ein geschlossener Verband im Sinne der StVO sein möchte, oder nicht. Es dürfen ja auch nicht zum Beispiel zwei gleiche orange Müllfahrzeuge nebeneinander her fahren, nur weil sie im Sinne der StVO auch ein geschlossener Verband sein könnten.

Wenn ich das richtig sehe, hat also ein geschlossener Verband bestimmte Sonderrechte, wie zum Beispiel das geschlossene Überqueren von Kreuzungen. Möglicherweise gehören dazu auch weitere Maßnahmen, die ein Auseinanderreißen des Verbandes verhindern sollen. Was nicht geklärt ist, wie weit diese gehen. Wenn eine ca. 1,5 Km lange Überholspur auf der Landstraße aufgeht, könnte man ja ein Sperren dieser noch nachvollziehen und tolerieren, egal ob legal oder nicht. Wenn es ein 7 Km langer Abschnitt mit freigegebenen 120 Km/h wie in meinem Falle ist, auf dem die Kolonne so 80 fährt, eher nicht.

Da ein Polizeifahrzeug ohne Blaulicht oder sonstige Kennzeichen ein ganz normales Auto ohne Sonderrechte ist, spielt es eigentlich keine Rolle, ob das nun 10 Polizeiautos oder 10 Müllwagen waren. Auf jeden Fall stellt sich für mich die Frage, warum die Polizei Ihren Verband nicht als solchen kennzeichnet. Also zum Beispiel Warnblinkanlage an und ein Überholverbotsreichen an die Heckscheibe, und schon weiß man, woran man ist. Das nährt den Verdacht, daß man hier "improvisiert" hat und das erfordert eine Klärung.

Gruß Eike

P.S. Wenn manche meinen, die Aktion wäre vergeudete Zeit, ist das ja OK. Aber dann soll er doch bitte nicht auch noch seine Zeit hier in diesem Thread verschwenden und lieber etwas machen, was ihm sinnvoll erscheint. Ich verspreche auch, was immer es ist, es nicht als sinnlos zu bezeichnen ;-)
Gruß Eike
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