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LEDs für's Auto

BeitragVerfasst: 21.02.2014, 12:25
von HarrySpar
Auf der Suche nach mehr Erleuchtung hat der Autobesitzer die Wahl zwischen zwei Wegen: einem teuren und einem zwielichtigen. Die Halogenlampe, einst ein Lichtblick gegenüber den alten Bilux-Leuchten, genügt heute den Ansprüchen nicht mehr. Im Hauptscheinwerfer wirkt sie in den Fassungen H4 oder H7 gegenüber einer Bestückung mit Xenon oder Leuchtdioden (LED) wie eine trübe Funzel. Die modernen Lichtquellen schlagen sich aber, mit dem Fahrzeug geordert, in den Aufpreislisten der Hersteller mit schrecklichen Summen nieder, und für viele Modelle und vor allem ältere Fahrzeuge gibt es sie erst gar nicht.
In seltenen Fällen findet sich im Zubehör Ersatz. So gibt es von einigen Anbietern (unter anderen Nolden, JW Speaker) runde Austauschscheinwerfer mit sieben Zoll Durchmesser und LED-Lampen, die mit europäischer Zulassung (E-Nummer) versehen, also typgeprüft sind und deshalb legal und einfach anstelle der alten verbaut werden dürfen. Sie passen freilich nur an wenige Fahrzeugtypen, darunter ein paar Transporter und Geländewagen wie Land Rover Defender, Jeep Wrangler und Mercedes-Benz G. Wer umgerüstet hat, freut sich über ein hellweißes Abblend- und Fernlicht mit scharf umrissenem Kegel, das dem von Xenon-Scheinwerfern nicht nachsteht. Die LED haben eine lange Lebensdauer, sie sind robust und vertragen Spannungen zwischen 9 und 32 Volt. Der Strombedarf ist mit etwa 30 Watt für das Abblendlicht und rund 40 Watt für das Fernlicht gegenüber der Halogenlampe H4 (55 und 60 Watt) gering. Das Paar kostet allerdings zwischen 700 und 1300 Euro.

Günstige LED-Lampen - verlockend
Da kommt das Angebot gerade recht, mittels einer LED-Lampe, die anstelle der schwachen H4 (oder auch anderer Halogenlampen) verbaut wird, vergleichsweise billig das gleiche Ergebnis zu erzielen. Es findet sich nach einigem Suchen im Internet-Kaufhaus Ebay und wird dort als Neuheit für knapp 170 Euro (zwei Stück) angepriesen. Der Anbieter namens Carled 24 verkauft auch direkt und sagt von sich, er sei der einzige autorisierte Händler in Europa. Die Chips sollen vom amerikanischen Hersteller Cree stammen, der für hochwertige LED bekannt ist. Die Lampe entspricht in ihren Abmessungen der Halogenbestückung, Fernlicht und Abblendlicht sind getrennt auf der Ober- und Unterseite angesiedelt; die Lichtverteilung soll daher derjenigen der Originale entsprechen. Die LED sind aber mit 1800 Lumen deutlich heller (das entspricht etwa den oben genannten Umrüstscheinwerfern; H4 mindestens 1000, H7 etwa 1500 Lumen) und verbrauchen nur etwa 25 Watt. Die Lichtfarbe wird mit 6000 Kelvin angegeben, ein tageslichtähnliches Weiß also anstelle der gelblichen Halogenlampe. Eine Lebensdauer von 25.000 Stunden soll erreichbar sein.
Das Beste daran: Die LED tragen laut Anbieter das Prüfzeichen E13 im Kreis. Demnach wären sie mit einer Bauartgenehmigung aus Luxemburg versehen und deshalb in ganz Europa ohne weitere Prüfung als Anbauteil zugelassen. Scheinwerferreinigungsanlage und dynamische Leuchtweitenregulierung seien auch nicht erforderlich, verspricht der Anbieter. Das macht neugierig.

Re: LEDs für's Auto

BeitragVerfasst: 21.02.2014, 12:46
von SingleR
Naja, auf den ersten Blick klingt das verlockend. Aber der Preis!!! :!: :!: :!:

Mit der "E13"-Typzulassung dürfte es aber auch nicht so weit her sein. Schließlich soll die Lampe in einem Scheinwerfer betrieben werden, der ebenfalls eine Typzulaassung hat - aber eben nur in Verbindung mit einer Halogenlampe. Das Ganze wäre mal durch wen zu überprüfen, der sich juristisch damit auskennt. B.a.w. gehe ich davon aus, dass die Lampe zwar eine Zulassung hat, aber eben nur in dafür freigegebenen, für LED zugelassenen Scheinwerfern.

Re: LEDs für's Auto

BeitragVerfasst: 21.02.2014, 15:36
von fisch
mein auto hat xenon. einmal xenon immer xenon. kaufe nur autos mit xenon.


ein erleuchteter fisch

Re: LEDs für's Auto

BeitragVerfasst: 21.02.2014, 16:41
von Lichtmann
HarrySpar hat geschrieben:Das Beste daran: Die LED tragen laut Anbieter das Prüfzeichen E13 im Kreis. Demnach wären sie mit einer Bauartgenehmigung aus Luxemburg versehen und deshalb in ganz Europa ohne weitere Prüfung als Anbauteil zugelassen. Scheinwerferreinigungsanlage und dynamische Leuchtweitenregulierung seien auch nicht erforderlich, verspricht der Anbieter. Das macht neugierig.



Hallo,

ja wenn der TÜV es auch soooooooooo sieht prima, quasi kann man nach Einbau zum Scheinwerfertest fahren und alles i.O.

Wenn nicht würde ja auch der Versicherungsschutz verloren gehen, das wäre echt übel, also benutzte Lampen zurück in den daheim noch rumliegenden Orginalkarton und Retur ( Schein zur Rücksendung liegt ja bei, arbroller ) und innerhalb von 3 Tagen ist der Kauf rückabgewickelt, so stellt es sich dar?


Lichtmann

Re: LEDs für's Auto

BeitragVerfasst: 21.02.2014, 16:47
von ronne
Ich verstehe immer noch nicht warum manche glauben das man gleich den Versicherungsschutz verliert.
Das stimmt so nicht.
ronne

Re: LEDs für's Auto

BeitragVerfasst: 21.02.2014, 17:11
von Lichtmann
ronne hat geschrieben:Ich verstehe immer noch nicht warum manche glauben das man gleich den Versicherungsschutz verliert.
Das stimmt so nicht.
ronne


Hallo,


ja gehört nicht hier her, aber klär mich auf bitte: bin im Glauben bei Benutzung verbotner Teile und einem Unfall ( im Dunkeln fühlt der andere sich geblendet und Bum z. B.) ist man dran?


Vielen Dank,

Lichtmann

Re: LEDs für's Auto

BeitragVerfasst: 21.02.2014, 17:21
von ronne
Das hinge dann ja auch wieder mit der Beleuchtung zusammen.
Aber prinzipiell führt ein erlöschen der Betriebserlaubnis nicht unbedingt zum verlußt des Versicherungsschutzes.
ronne

Verlust Versicherungsschutz

BeitragVerfasst: 21.02.2014, 17:26
von Kajo
Wenn ich das richtig auf die Reihe bekomme, ist das wie folgt:

Zunächst einmal besteht Versicherungsschutz in der Haftpflicht. Ist die Umbaumaßnahme ursächlich für den Unfall verantwortlich kann der Versicherungsnehmer bis zu einer Höhe von 5.000,00 € in Regress genommen werden. Bei der Vollkasko kann die Übernahme des Schadens dagegen vollständig abgelehnt werden. Darüber hinaus kann die Versicherung im Schadensfall dem Versicherungsnehmer kündigen.

Gruß Kajo

Re: Verlust Versicherungsschutz

BeitragVerfasst: 21.02.2014, 18:07
von Lichtmann
Kajo hat geschrieben:Wenn ich das richtig auf die Reihe bekomme, ist das wie folgt:

Zunächst einmal besteht Versicherungsschutz in der Haftpflicht. Ist die Umbaumaßnahme ursächlich für den Unfall verantwortlich kann der Versicherungsnehmer bis zu einer Höhe von 5.000,00 € in Regress genommen werden. Bei der Vollkasko kann die Übernahme des Schadens dagegen vollständig abgelehnt werden. Darüber hinaus kann die Versicherung im Schadensfall dem Versicherungsnehmer kündigen.

Gruß Kajo


Hallo,

also gut, Fallbeispiel: rechts vor links: jemand fährt mir in die linke Seite, hatte mich quasi von rechts, und sagt das meine megahellen Leuchten ihn am Tag geblendet haben, seine Versicherung springt drauf an, meine zuckt mit den Schultern, ich zahle, naja 5000 geht ja noch,

Zurück zu den Leuchtmitteln, wenn die im Moment noch 170€ ansetzen sollte der Preis bald heftig sinken, wird also Massenware, hoffe ich mal.

In diesem Sinne,

Lichtmann

Re: LEDs für's Auto

BeitragVerfasst: 21.02.2014, 19:06
von sp4tzel
Hallo,

ich kann mir, genauso wie SingleR, nicht vorstellen, dass sich das Prüfzeichen auf den Einbau in x-beliebige Scheinwerfer bezieht.
Soweit ich weiß muss man ja für Nachrüst-Xenons ja auch eine Scheinwerfersäuberungsanlage am Fahrzeug installiert haben. Somit wäre es ein ähnlicher Fall: Die Nachrüstteile haben bestimmt eine Prüfnummer, aber eben nur für gewisse Fahrzeuge.
Ansonsten könnte ich mir doch auch einfach einen Zuberhörauspuff, der für ein anderes Motorrad zugelassen ist, an meines dranmachen, oder?

lG

Re: LEDs für's Auto

BeitragVerfasst: 21.02.2014, 19:37
von Roadslug
Bei Xenon-Licht ist außerdem eine automatische Niveau-Regulierung vorgeschrieben, um den Gegenverkehr nicht zu blenden. Wie das bei LED-Lichtern ist weiß ich nicht, könnte aber sein dass es dafür auch gilt.

Roadslug

Re: LEDs für's Auto

BeitragVerfasst: 21.02.2014, 20:06
von ronne
Roadslug hat geschrieben:Bei Xenon-Licht ist außerdem eine automatische Niveau-Regulierung vorgeschrieben, um den Gegenverkehr nicht zu blenden. Wie das bei LED-Lichtern ist weiß ich nicht, könnte aber sein dass es dafür auch gilt.

Roadslug

Aber auch nur im 4wheels Bereich. 8)

Re: LEDs für's Auto

BeitragVerfasst: 21.02.2014, 20:38
von Gante
Ein Blick auf die Anbieterhomepage vermag das Rätsel der Zulassungsfrage zu klären. Dort steht bei den LED-Leuchten folgender Hinweis:
Bitte beachten Sie die weiteren rechtlichen Hinweise auf unserer Webseite. Das Produkt weist ein E13 Prüfzeichen mit Zertifikat auf, somit erfolgte eine gültige Zulassung im Bereich der EMV. Dieses Produkt dient zur Verwendung im Motorsportbereich, Export in Drittländer ausserhalb der BRD, nicht zur Verwendung im Bereich der Stvzo. Deutschland.

Re: LEDs für's Auto

BeitragVerfasst: 22.02.2014, 00:16
von timd
harry, warum hast du die zweite seite vom artikel nicht dazukopiert?
http://www.faz.net/aktuell/technik-moto ... 73-p2.html

Re: LEDs für's Auto

BeitragVerfasst: 22.02.2014, 01:14
von HarrySpar
Weil mir derjenige auch nur das geschickt hat, was ich ganz oben gepostet habe. Da war nichts weiteres dabei.
Sorry