Kajo hat geschrieben:Grundsätzlich wird jeder Fall vor Gericht einer Einzelprüfung hinterzogen und dann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Strafmass von bis) entschieden. Von daher wird ein Kraftfahrer, der einen anderen Verkehrsteilnehmer "zum Krüppel fährt" nicht mit ein paar Sozialstunden davonkommen.
Dann machst Du aber schon länger beide Augen zu oder siehst nicht was in der Welt passiert. Ein Beispiel: vor einiger Zeit fuhr ein Porschefahrer in einer verkehrsberuhigten Zone hier in Hamburg ein Kind vom Fahrrad an. Zeugen berichteten das er viel zu schnell fuhr. Ihm wurde noch nicht mal der Füherschein entzogen. Deine "gesetzlichen Vorgaben" werden nur zu oft von Gutachtern so manipuliert, das es viel zu oft zu gunsten der Unfallverursacher geht, weniger für die Opfer. Ein Klick in ein anderes Forum müste Dir die Augen öffnen, z.B. Forum für Unfallopfer etc.
Kajo hat geschrieben:Sehe ich auch so und von daher halte ich unsere Rechtssprechung in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht für ausreichend.
Gruß Kajo
Das ist das andere Ding. Wie will man hinterher noch überhaupt beweisen, das es vorsätzlich war, das mir ein PKW Fahrer mit Absicht hinten rein fährt?
Der sagt dann nämlich nur..."konnte nicht mehr bremsen usw..."
Also ich kenne genug Fälle, wo Leuten die Knochen kaputt gefahren wurden und die Verursacher nur eine Verwarnung bekamen, sprich 2 Tage soz. Dienst o.ä. und das wars dann.
Vieleicht bestätigt das ja hier noch jemand anders.
Gruß Ismael