Seite 1 von 2

Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 28.03.2014, 21:13
von Schwarzfahrer
Ist aktuell auch eine kleine Meldung in der Motorrad 8/2014. Ein Autofahrer hatte einen Biker absichtlich gerammt. Quelle ist die Anwaltshotline.

http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeb ... 92856.html

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 28.03.2014, 22:05
von Rene
Manchmal frage ich mich, in welcher Welt einige Leut leben plemplem

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 28.03.2014, 22:10
von Roadslug
Ich glaube ich spinne. Wie weltfremd ist das denn? plemplem

Roadslug

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 28.03.2014, 22:26
von Schwarzfahrer
Roadslug hat geschrieben:Ich glaube ich spinne. Wie weltfremd ist das denn? plemplem

Roadslug

Der Fall wurde vom Bundesgerichtshof an das Landgericht zurückverwiesen, da neu verhandelt werden muss.

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 28.03.2014, 22:50
von Ismael
Ok, die Überschrift täuscht natürlich etwas über das eigentliche hinweg.
Auch bei einer "einfachen" Körperverletzung wird der PKW- Fahrer schon seine Strafe bekommen.
In welchem Maß das ganze abgeändert wird, also die Höhe, wird nochmal interessant werden.
Gerade weil der Angeklagte noch nicht mal im Besitz eines Füherscheins ist.
Wahrscheinlich wird es jetzt dann wohl eine Bewährungsstrafe, das wäre natürlich der Hammer.
Überhaupt sind die Gesetze im Verkehrsrecht definitiv zu lasch.
Fahre jemanden mit einem Fahrzeug zum Krüppel und Du must ein paar soziale Stunden ableisten.
Hinterziehe Steuern und Du wirst in Handschellen vorgeführt und gehst richtig ab in Knast.
Das müste mindestens gleich sein.(meine Meinung) ...mit dem Knast natürlich!

Gruss Ismael

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 28.03.2014, 23:00
von Schwarzfahrer
Ismael hat geschrieben:Ok, die Überschrift täuscht natürlich etwas über das eigentliche hinweg.

Die Überschrift täuscht gar nicht. Das ist eher eine Sache für Motorrad-Sachverständige, denn wenn Dir einer mit dem Auto ins Heck fährt, wirst Du einen Sturz wohl kaum vermeiden können (mein Bauchgefühl) bzw. kann das auch nicht verallgemeinert werden, da ja niemand die Aufprallenergie gemessen hat usw. Ist halt ein Fall aus dem deutschen Justizalltag, hier mal mit einem Motorrad :D

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 29.03.2014, 09:20
von Kajo
Ismael hat geschrieben:... Überhaupt sind die Gesetze im Verkehrsrecht definitiv zu lasch. Fahre jemanden mit einem Fahrzeug zum Krüppel und Du must ein paar soziale Stunden ableisten...


Grundsätzlich wird jeder Fall vor Gericht einer Einzelprüfung hinterzogen und dann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Strafmass von bis) entschieden. Von daher wird ein Kraftfahrer, der einen anderen Verkehrsteilnehmer "zum Krüppel fährt" nicht mit ein paar Sozialstunden davonkommen.

Schwarzfahrer hat geschrieben:Die Überschrift täuscht gar nicht. Das ist eher eine Sache für Motorrad-Sachverständige, denn wenn Dir einer mit dem Auto ins Heck fährt, wirst Du einen Sturz wohl kaum vermeiden können (mein Bauchgefühl) bzw. kann das auch nicht verallgemeinert werden, da ja niemand die Aufprallenergie gemessen hat usw. Ist halt ein Fall aus dem deutschen Justizalltag, hier mal mit einem Motorrad :D


Sehe ich auch so und von daher halte ich unsere Rechtssprechung in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht für ausreichend. Dies ist aber auch nur meine Meinung und andere Meinungen sind selbstverständlich möglich.

Gruß Kajo

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 29.03.2014, 09:48
von Ismael
Kajo hat geschrieben:Grundsätzlich wird jeder Fall vor Gericht einer Einzelprüfung hinterzogen und dann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Strafmass von bis) entschieden. Von daher wird ein Kraftfahrer, der einen anderen Verkehrsteilnehmer "zum Krüppel fährt" nicht mit ein paar Sozialstunden davonkommen.

Dann machst Du aber schon länger beide Augen zu oder siehst nicht was in der Welt passiert. Ein Beispiel: vor einiger Zeit fuhr ein Porschefahrer in einer verkehrsberuhigten Zone hier in Hamburg ein Kind vom Fahrrad an. Zeugen berichteten das er viel zu schnell fuhr. Ihm wurde noch nicht mal der Füherschein entzogen. Deine "gesetzlichen Vorgaben" werden nur zu oft von Gutachtern so manipuliert, das es viel zu oft zu gunsten der Unfallverursacher geht, weniger für die Opfer. Ein Klick in ein anderes Forum müste Dir die Augen öffnen, z.B. Forum für Unfallopfer etc.
Kajo hat geschrieben:Sehe ich auch so und von daher halte ich unsere Rechtssprechung in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht für ausreichend.
Gruß Kajo

Das ist das andere Ding. Wie will man hinterher noch überhaupt beweisen, das es vorsätzlich war, das mir ein PKW Fahrer mit Absicht hinten rein fährt?
Der sagt dann nämlich nur..."konnte nicht mehr bremsen usw..."
Also ich kenne genug Fälle, wo Leuten die Knochen kaputt gefahren wurden und die Verursacher nur eine Verwarnung bekamen, sprich 2 Tage soz. Dienst o.ä. und das wars dann.
Vieleicht bestätigt das ja hier noch jemand anders.

Gruß Ismael

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 29.03.2014, 12:35
von Kajo
Ismael hat geschrieben:... Das ist das andere Ding. Wie will man hinterher noch überhaupt beweisen, das es vorsätzlich war, das mir ein PKW Fahrer mit Absicht hinten rein fährt? Der sagt dann nämlich nur..."konnte nicht mehr bremsen usw...


So wird das in den meisten Fällen ausgehen, wenn tatsächlich jemand mit Vorsatz einen anderen Verkehrsteilnehmer anfährt. Solche Verkehrsdelikte sind allerdings nach meiner Meinung zu vernachlässigen, da dieser Art von Straftat meist ein Beziehungskonflikt zu Grunde liegt.

Ismael hat geschrieben:... Also ich kenne genug Fälle, wo Leuten die Knochen kaputt gefahren wurden und die Verursacher nur eine Verwarnung bekamen, sprich 2 Tage soz. Dienst o.ä. und das wars dann. Vieleicht bestätigt das ja hier noch jemand anders. Gruß Ismael


Pauschal kann keine Stellungnahme erfolgen. Wie bereits in meinem vorherigen Beitrag geschrieben, ist in jedem konkreten Fall eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Die Staatsanwaltschaft und auch die Gerichte bewerten die Umstände jedes einzelnen Verkehrsverstoßes für sich und treffen dann ihre Entscheidung bzw. fällen ein Urteil.

Und hier der Beschluss des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

Hier noch ein Link zur Vertiefung der schwierigen Problematik: http://www.ferner.de/pdf/VR_fahrlKV2008.pdf

Gruß Kajo

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 29.03.2014, 19:51
von Hartmut_HB
Moin,
rammen vn hinten? Kenn ich. Wollte links abbiegen, habe mehrere Fahrzeuge (Gegenverker) vorbei gelassen, un bin dann im Krankenhaus wieder zu mir gekommen. War anscheinend irgendwie 26 Meter gefogen, mein Motorrad lag 56 Meter weiter im Graben. Relativ gut überstanden das Ganze. Strafe für den Gegner 850€ ahh . Ihn hatte die Sonne (ich atte keine gesehen)geblendert.
Hartmt

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 29.03.2014, 21:33
von Ismael
T H A N K S @ Hartmut;
...genauso so´ne Dinger meinte ich. :?

LG IS

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 00:00
von Kajo
Ismael hat geschrieben:T H A N K S @ Hartmut; ...genauso so´ne Dinger meinte ich. :? LG IS


Bei dem von Hartmut_HB geschilderten Fall wurde sicherlich der Vorwurf der Fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr geprüft und glücklicherweise musste Hartmut keine ernsten Verletzungen davon tragen. Im Ergebnis kam es dann wohl zu einer Geldbuße in Höhe von 850,00 €. Dies halte ich unter Berücksichtigung des hier dargestellten Sachverhaltes für angemessen.

Ismael hat geschrieben:...Also ich kenne genug Fälle, wo Leuten die Knochen kaputt gefahren wurden und die Verursacher nur eine Verwarnung bekamen, sprich 2 Tage soz. Dienst o.ä. und das wars dann.
Vieleicht bestätigt das ja hier noch jemand anders. Gruß Ismael


Von "Knochen kaputt gefahren" kann im vorliegenden Fall wohl keine Rede sein. Dagegen werden bei mittleren Verletzungen in der Regel bereits 20 bis 30 Tagessätze verhängt; lediglich mit ein paar Sozialstunden kommt man dann bereits nicht mehr davon.

Völlig losgelöst von einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sind die berechtigten zivilrechtlichen Ansprüche von Hartmut.

Gruß Kajo

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 08:25
von Schwarzfahrer
Auszug aus dem Artikel im Handelsblatt: Vor dem Landgericht wurde der Pkw-Fahrer, der auch noch ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, zunächst unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, ging aber in Revision, da er mit dem Strafmaß nicht einverstanden gewesen war.

Der Typ hatte das mit Vorsatz gemacht und dies gestanden. Nun sehen das aber die Richter so, dass man als Motorradfahrer selbst die Schuld trägt, wenn man nach dem Aufprall von der Karre fliegt.

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 10:25
von Hartmut_HB
Moin Kajo,
"Bei dem von Hartmut_HB geschilderten Fall wurde sicherlich der Vorwurf der Fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr geprüft"
Stimmt, und angeklagt.
"und glücklicherweise musste Hartmut keine ernsten Verletzungen davon tragen."
Stimmt nicht ganz, aber "ernste Verletzungen" ist relativ.
Gruß
Hartmut

Re: Rammen halb so wild?

BeitragVerfasst: 30.03.2014, 11:12
von Kajo
Hallo Hartmut,

besten Dank für Deine Ergänzungen und vor allem künftig eine unfall- und pannenfreie Fahrt.

Gruß Kajo