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Motorraddiebstahl vor Kurzem, muss die Versicherung zahlen?

BeitragVerfasst: 26.04.2014, 06:16
von Melanie53
Ich grüße euch F800er Fans,
ich habe zurzeit ein Problem. Leider wurde bei mir aus einem verschlossenen Nebengebäude meines Hauses wurde eine F 800 GS Motorrad gestohlen. Das Motorrad gehört meiner Tochter, die nicht mehr bei uns im Haus wohnt. Ich habe es nur bei uns untergestellt, weil Sie bei sich keinen Platz hat. Das Motorrad war zurzeit abgemeldet also auch nicht versichert. Meine Haurat- bzw. Haftpflichtversicherung sagt Motorräder fallen nicht unter Versicherungsschutz. Da ich meiner Tochter einen Schaden zugeführt habe (ich habe es unter meine Aufsicht gestellt und bei mir wurde es geklaut) habe ich auf Ersatz meiner Haftpflicht gehofft. Wer hat ähnliche Erfahrungen und kann mir helfen?

Melanie

Re: Motorraddiebstahl vor Kurzem, muss die Versicherung zahl

BeitragVerfasst: 26.04.2014, 07:56
von akim
Hallole,
Als erstes würde ich die Versicherung des Motorrades kontaktieren. Sollte eine Teilkasko bestehen erlischt diese nicht automatisch mit einer vorübergehenden Stilllegung, sonst wäre kein "abgemeldetes" Motorrad im Winter versichert.

Re: Motorraddiebstahl vor Kurzem, muss die Versicherung zahl

BeitragVerfasst: 26.04.2014, 07:57
von Roadslug
Meines Wissens müsste die Kfz-Versicherung auch dann bezahlen, wenn das Fahrzeug abgemeldet war. Natürlich nur, wenn wenn eine Teilkasko abgeschlossen war. Ob mein Wissensstand auch zutreffend ist wäre also mit der bisherigen Versicherung zu klären.
Dass die Hausrat nicht zahlt ist klar, denn keine Versicherung bezahlt irgend etwas, wenn dafür eine andere einspringen muss.

Roadslug

Re: Motorraddiebstahl vor Kurzem, muss die Versicherung zahl

BeitragVerfasst: 26.04.2014, 08:56
von HarrySpar
Meines Wissens nach zahlt die Teilkasko. Auch während der Winterabmeldung.
Aber so eine Teilkasko muß man halt erst mal haben. cofus
Harry

Motorraddiebstahl - Versicherung?

BeitragVerfasst: 26.04.2014, 08:58
von Kajo
Die Kfz-Versicherung zahlt nur dann, wenn ein Versicherungsvertrag besteht. Dieser besteht bei einer Abmeldung des Fahrzeuges nicht mehr. Anders würde es aussehen, wenn das Motorrad über ein Saisonkennzeichen verfügen würde oder explizit für die Zeit der "Abmeldung" eine Versicherung abgeschlossen worden sei.

Kraftfahrzeuge sind in der eigenen Hausratversicherung ausgeschlossen, Fahrräder nur bis zu einem bestimmten Wert, soweit nicht zusätzlich vereinbart, versichert.

Soweit mir bekannt, kommt die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden unter Verwandten 1. Grades auch nicht auf.

Gruß Kajo

Re: Motorraddiebstahl vor Kurzem, muss die Versicherung zahl

BeitragVerfasst: 26.04.2014, 09:45
von Eike
Ich hätte jetzt das gleiche wie Kajo gedacht, aber hier steht es anders: http://de.wikipedia.org/wiki/Ruheversicherung

https://www.huk24.de/selfservice.do?sho ... ating=true

Also, ist die Stillegung nicht länger als 18 Monate her und bestand eine Teilkasko, zahlt diese.

Gruß Eike

Re: Motorraddiebstahl vor Kurzem, muss die Versicherung zahl

BeitragVerfasst: 26.04.2014, 10:16
von Kajo
Eike hat geschrieben:Ich hätte jetzt das gleiche wie Kajo gedacht, aber hier steht es anders: http://de.wikipedia.org/wiki/Ruheversicherung https://www.huk24.de/selfservice.do?sho ... ating=true Also, ist die Stillegung nicht länger als 18 Monate her und bestand eine Teilkasko, zahlt diese. Gruß Eike


Besten Dank für den Hinweis - hätte ich niemals gedacht.

Gruß Kajo

Re: Motorraddiebstahl vor Kurzem, muss die Versicherung zahl

BeitragVerfasst: 26.04.2014, 10:44
von Gante
Die Haftpflichtversicherung kommt meines Erachtens schon alleine deshalb nicht infrage, da der Diebstahl - wie ich annehme - von dir weder verursacht noch begünstigt wurde. Damit bist Du selbst nicht zu Schadenersatz verpflichtet und somit besteht auch keine Haftung deinerseits für die Deine Versicherung einspringen müsste. Anders sähe es z.B. aus, wenn Du das Gebäude, in dem das Motorrad abgestellt war nicht abgeschlossen hättest. In diesem Fall könntest Du haftbar sein.

In der Hausratversicherung sind, wie oben bereits gesagt, Kraftfahrzeuge aller Art (mit wenigen Ausnahmen, die hier nicht greifen) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Die einzige Chance könnte die Sache mit der Ruheversicherung in der Teilkasko sein.

Re: Motorraddiebstahl vor Kurzem, muss die Versicherung zahl

BeitragVerfasst: 26.04.2014, 12:29
von schoopi
Ich hatte mal vor einigen Jahren bei einer Versicheerung nachgefragt. Die haben mir die Auskunft gegeben, dass der wesentliche Unterschied zwischen einer Abmeldung und einer Kündigung des Vertrages besteht. Mir ging es damals darum, dass die zuviel gezahlten Beiträge nicht ausgezahlt werden sollten sondern bei wieder Anmeldung verrechnet werden. Der Vertreter hat mich explizit darauf hingewiesen, dass bei einer Abmeldung und der Beitrag bei der Versicherung verbleibt, die Kasko besteht. Wenn ich den Beitrag hätte haben wollen, müßte eine Kündigung mit Erlöschen der Kasko erfolgen.
Ob das allerdings immer noch so ist?
schoopi

Re: Motorraddiebstahl vor Kurzem, muss die Versicherung zahl

BeitragVerfasst: 27.04.2014, 01:36
von Octane
HarrySpar hat geschrieben:Meines Wissens nach zahlt die Teilkasko. Auch während der Winterabmeldung.


Genau. Natürlich ist eine Teilkaskoversicherung die Voraussetzung. Wer sich die dann gespart hat, hat in einem solchen Fall Pech gehabt. Dann wäre das Motorrad nicht versichert.

Re: Motorraddiebstahl vor Kurzem, muss die Versicherung zahl

BeitragVerfasst: 27.04.2014, 18:43
von Flo800GT
schoopi hat geschrieben:Ich hatte mal vor einigen Jahren bei einer Versicheerung nachgefragt. Die haben mir die Auskunft gegeben, dass der wesentliche Unterschied zwischen einer Abmeldung und einer Kündigung des Vertrages besteht.
[...]Ob das allerdings immer noch so ist?

Seit dem 01.03.2007 sind zumindest die "vorrübergehende Stilllegung" und die "endgültige Abmeldung" in der Fahrzeugzulassungsverordnung zusammengefasst worden unter dem Punkt "Außerbetriebsetzung". Die Versicherung bekommt also immer die gleiche Meldung von der Zulassungsstelle.
Mit der Verrechnung oder Rückerstattung der (zuviel gezahlten) Beiträge in der KFZ-Versicherung hat das jedoch nichts zu tun, da die Ruheversicherung beitragsfrei ist.
Erst bei einem Wagniswegfall (Verschrottung / Verkauf*) endet der Vertrag tatsächlich, dann ist auch die Ruheversicherung kein Thema mehr. Logisch, es gibt ja kein Risiko mehr, welches versichert werden könnte.


*Bei Verkauf nur, wenn der Käufer das Fahrzeug ummeldet. Rein rechtlich gesehen geht der Versicherungsvertrag bei Fahrzeugverkauf auf den Käufer über.

Re: Motorraddiebstahl vor Kurzem, muss die Versicherung zahl

BeitragVerfasst: 05.05.2014, 01:02
von ike
Hallo Melanie.
Was ist nun raus gekommen?
Habt ihr mit der Versicherung deiner Tochter mal geredet und zahlen jene?
Wäre sicher Aufschlussreich wenn du uns dazu etwas berichten könntest.
Danke. MFG ike