Ach ja, und was will man mit den Ergebnissen anfangen? Die Fahrgeräuschmessung bei Vorbeifahrt ist genormt und unterliegt daher strengen Rahmenbedingungen. Wenn ein Motorrad (oder sonstiges Fahrzeug) mit mehr oder wenigem zufälligen Abstand und mehr oder weniger zufälliger Geschwindigkeit an so einem Messpfosten vorbeifährt kommt zwangsläufig auch nur ein mehr oder weniger zufälliges Ergebnis raus, das mit den im Schein eingetragenen Grenzwerten kaum was geneinsam hat. Da freut sich doch jeder auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt wenn er eine diesbezügliche Klage abblitzen lassen kann.
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