Als Ergebnis git das HÖCHSTE der drei Messungen (Kapitel 7.5)
Ich habe euch mal eine PDF zum Thema Standgeräuschmessung nach §29 STVZO mit Erläuterungen hier angehängt.
Beruflich habe ich mit Lärmmessungen am Arbeitsplatz zu tun und habe daher ein entsprechendes Klasse 1 Schallpegelmessgerät.
Nach meiner Messung meines SC Project Endschalldämpfer, wobei ich mich genau an die in dem PDF aufgeführte Vorgehensweise gehalten habe, habe ich diesen wieder gegen den Originalen, auch wenn diese optisch eine absolute Zumutung ist, ausgetauscht.
5dB Toleranz ist schon eine Menge. 3 dB mehr heißt schon eine Lärmquellenverdoppelung, d.h habe ich eine Maschine die 80 dB emittiert und stelle die baugleiche Maschine daneben auf emettieren beide Maschinen zusammen 83 dB. Bei 10 dB mehr "denkt" der Mensch es ist doppelt so laut. Nach der Lärm- und Vibrationsverordnung für Arbeitsplätze gilt: ab 80 db(A) (über 8 h) muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden und eine arbeitsmedizinische Untersuchung (G20) angeboten werden, ab 85 dB(A) (über 8h) gilt ein Arbeitsplatz als Lärmarbeitsplatz, es muss Gehörschutz getragen werden und es muss eine arbeitsmedizinische Untersuchung stattfinden.
Gruß Ralph