Hab da grad in einer älteren Motorrad was krasses gelesen.
Die haben einem mit einer K100 BJ 1984 220€ abgenommen, da Standgeräusch 100dB(A).
Die 100dB(A) sind aber nur, weil damals das Standgeräusch bei 75% der Nenndrehzahl ermittelt wurde statt bei 50%.
Jetzt hat er das Standgeräusch bei 50% der Nenndrehzahl nachmessen und bestätigen lassen (92dB(A)) und darf jetzt legal in Tirol fahren.
Nur diese 220€ kriegt er wohl nicht mehr erstattet.
Das ist ja krass! Wie lange wurde das denn bei 75% der Nenndrehzahl gemessen? Da sind ja dann noch viele andere Motorräder betroffen.
Harry