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Ölteufel in Oberbayern

BeitragVerfasst: 27.06.2024, 18:33
von Langstreckler
Hallo allerseits!

Für alle, die in Oberbayern wohnen oder in nächster Zeit dort mit ihrem Mopped unterwegs sein werden (z.B. BMW Motorrad Days): Irgend so ein Ar......h schüttet dort Öl in Kurven aus!
Siehe: https://www.motorradonline.de/ratgeber/motorrad-oelfallen-in-oberbayern-b307-sylvenstein/?utm_source=newsletter&utm_campaign=motorrad-newsletter&utm_content=intro-inline

Deshalb dort besonders vorsichtig fahren und immer oben bleiben!

Gruß
Dietmar

Re: Ölteufel in Oberbayern

BeitragVerfasst: 27.06.2024, 19:32
von HarrySpar
Bin erst am Montag dort gefahren. Ist ja nicht weit von daheim. Hab das aber noch nicht gewusst.
Harry

Re: Ölteufel in Oberbayern

BeitragVerfasst: 27.06.2024, 20:05
von Christoph M
Hallo,

nicht nur in Oberbayern, sondern auch im Allgäu (Oberjoch) haben wir um diese Zeit vor einem Jahr eine ähnliche Situation erlebt. Es ist wirklich schlimm, was man manchmal als Motorradfahrer erleben kann. scratch


Gruß Chris

Re: Ölteufel in Oberbayern

BeitragVerfasst: 27.06.2024, 20:11
von Kajo
Haltet Augen offen und meldet neue "Ölfallen" sofort der örtlichen Polizei.

Re: Ölteufel in Oberbayern

BeitragVerfasst: 29.06.2024, 13:06
von Shakall
Ich weiß echt nicht was ich anstellen würde falls ich den auf frischer Tat ertappe. Denke mal ich würde ne Anzeige wegen Körperverletzung bekommen. ahh

Re: Ölteufel in Oberbayern

BeitragVerfasst: 29.06.2024, 20:04
von Lardlad
.....aber, aber..warum denn...???

...weil das tatausübende Subjekt (..gendergerecht...?) bei der Festnahme nach 127 I StPO unter erforderlichem Einsatz von Mittel unmittelbaren Zwangs unglücklich gestolpert und gestürzt ist...?

Da sollte man sich dann doch lieber bei Sir Isaac beklagen, dass er die Schwerkraft erfunden hat....

Re: Ölteufel in Oberbayern

BeitragVerfasst: 30.06.2024, 12:06
von Lardlad
..... erforderlich, weil die Tatbegehung den Schluss zulässt, dass das tatbegehende Subjekt wenig bis kein Respekt vor der körperlichen Unversehrtheit anderer hat, und insoweit mit Widerstandshandlungen ggfs. unter Einsatz gefährlicher oder verbotener Gegenstände zu rechnen ist.

Insoweit erscheint es unter dem Gesichtspunkt der Eigensicherung durchaus zulässig diese erwartbaren Widerstandshandlungen zu verunmöglichen.

Und selbst wenn ein Gericht zu einer anderen Einschätzung kommen sollte, dann dürfte vermutlich lediglich mit einigen Sozialstunden (...da werden bei manchen Zivi-Erinnerungen wach...).zu rechnen sein, sofern nur die dafür erforderlichen sozioökonomischen und soziokulturellen Randbedingungen stimmen.

Re: Ölteufel in Oberbayern

BeitragVerfasst: 30.06.2024, 18:52
von Joe
Ich kann nur vor Selbstjustiz abraten... da is man emotional.

Irgendwann ist sojemand mal auf nem Kamerabild drauf. Die Wildkameras z.B. werden auch immer billiger.
UND die Polizei hat noch Ansätze denjenigen zu finden. Der ist jetzt der Gejagte.

Re: Ölteufel in Oberbayern

BeitragVerfasst: 01.07.2024, 08:46
von Lardlad
Joe hat geschrieben:Ich kann nur vor Selbstjustiz abraten...



Da stimme ich uneingeschränkt zu.

Ist ja auch richtigerweise verboten.....anders als eine Festnahme nach § 127 I StPO.

Habe ich bereits selbst vollzogen.
In diesem Zuge tatverdächtige (Sachbeschädigung) Person, damals im Ausklang Ihres sechsten Lebensjahrzehnts, am Verlassen des Tatorts gehindert, indem ich das Kfz. dieser Personan an der Weiterfahrt gehindert (habe mich lediglich in den Weg gestellt und das Ausparken verunmöglicht) - also quasi "genötigt" - somit einen "Rechtsbruch" begangen habe. Dieser war jedoch rechtfertigbar, da erforderlich und angemessen um die Verfolgung der tatverdächtigen Person durch die dazu befugten Organe des staatlichen Gewaltmonopols zu ermöglichen.

Bei jemandem der erkennbar Schwierigkeiten hat das Recht auf Leben und Gesundheit anderer zu respektieren, wäre ich, allein schon aus Gründen des Eigenschutzes, mit meiner Eigeninitiative eher zurückhaltend.

Das muss dann jeder situationsangemessen für sich selbst beurteilen.

Re: Ölteufel in Oberbayern

BeitragVerfasst: 01.07.2024, 20:38
von Shakall
Aber was wenn er sich der Festnahme wiedersetzt scratch Jedermanns Recht cofus

Re: Ölteufel in Oberbayern

BeitragVerfasst: 01.07.2024, 21:00
von Joe
Festnehmen darf nur die Polizei!

Da das gesetzlich alles sehr schwammig ist, kann ich euch nur empfehlen, Handy raus, Polizei anrufen, Handy -Video, Bilder etc. Und sonst nix. Glaubt mir das ist schlauer. Ihr habt dann nur Ärger.

Festnahme Ölteufel

BeitragVerfasst: 01.07.2024, 21:56
von Kajo
Joe hat geschrieben:Festnehmen darf nur die Polizei!...


Wie vorweg von Lardlad richtig beschrieben kann eine vorläufige Festnahme von JEDERMANN vollzogen werden. Voraussetzungen hierfür sind:
- der Täter wurde bei der Tat erwischt
- der Täter droht zu flüchten
- die Identität kann nicht festgestellt werden.

Re: Ölteufel in Oberbayern

BeitragVerfasst: 02.07.2024, 06:49
von Shakall
Joe hat geschrieben:Festnehmen darf nur die Polizei!

Da das gesetzlich alles sehr schwammig ist, kann ich euch nur empfehlen, Handy raus, Polizei anrufen, Handy -Video, Bilder etc. Und sonst nix. Glaubt mir das ist schlauer. Ihr habt dann nur Ärger.


(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. (Quelle: § 127 StPO)

Etwas mehr Zivilcourage sollte schon sein....

Re: Ölteufel in Oberbayern

BeitragVerfasst: 02.07.2024, 18:58
von Joe
Ich weiß, dass ihr es alle gut meint.
Schaut euch diesbzgl. Urteile an und wenn ev. sicher geglaubte Zeugen plötzlich doch sagen, dass ihr doch zu aggro gewesen seid und und. Er hätte doch deeskalieren können usw.
Dann schaut’s vor Gericht plötzlich ganz anders aus.

Oder wenn so einer dann plötzlich ne Waffe zieht.
Ruft die Polizei in solchen Fällen, die sagen euch auch am tel. Was ihr machen sollt.