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Urteil zum Ersatzmotorrad

Verfasst:
31.07.2009, 19:28
von jimbob48
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Verfasst:
31.07.2009, 19:55
von Benno
Dazu gibt es unterschiedliche Rechtssprechung.
Generell gibt es eher keinen Nutzungsausfall, wenn ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Anders entschieden wurde letztens ein Fall, bei dem es um ein Luxus-Motorrad ging. Aber auch da gab es keine Ausfallentschädigung für jeden Tag, sondern nur für die Nutzungsmöglichkeit an den fiktiven Tagen, an denen eine Nutzung wahrscheinlich war. (Urteil habe ich im Büro)

Verfasst:
31.07.2009, 20:07
von DerSchwabe
Benno hat geschrieben:Dazu gibt es unterschiedliche Rechtssprechung.
Generell gibt es eher keinen Nutzungsausfall, wenn ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Anders entschieden wurde letztens ein Fall, bei dem es um ein Luxus-Motorrad ging. Aber auch da gab es keine Ausfallentschädigung für jeden Tag, sondern nur für die Nutzungsmöglichkeit an den fiktiven Tagen, an denen eine Nutzung wahrscheinlich war. (Urteil habe ich im Büro)
ein Motorrad ist doch IMMER Luxus ............. oder nicht ????

Verfasst:
31.07.2009, 20:56
von Jensii
Es gibt auch Leute, die NUR Motorrad fahren, kein Auto besitzen und damit im Gegensatz zu "Luxusartikeln" auch im alltäglichen Leben drauf angewiesen sein könnten/sind.
Die meisten nutzen das Motorrad wohl als Luxus, aber nicht alle....

Verfasst:
31.07.2009, 20:56
von Fluffman
Nein. Wenn man kein Auto hat kann es ein sehr günstiges Fortbewegungsmittel sein.