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Haftung bei einem Unfall durch einen Linksabbieger

BeitragVerfasst: 06.10.2009, 19:02
von Skater
Haftung bei einem Unfall durch einen Linksabbieger mit einem
entgegenkommenden geradeaus fahrenden Motorrad
Bei Zusammenstössen mit dem geradeaus fahrenden Verkehr ist die
alleinige Haftung des Linksabbiegers dann nicht angemessen, wenn das
geradeaus fahrende Fahrzeug (Motorrad) wegen seiner geringen Grösse
kaum zu erkennen ist. (Aus den Gründen: ...Der Vorfahrtsverstoss der
Beklagten ist nämlich als relativ gering zu gewichten. So ist nach
den Feststellungen des Sachverständigen die Einleitung des
Abbiegemanövers durch die Bekl. nicht zu beanstanden, wenn sie nicht
einmal den Kopf des Klägers wahrnehmen konnte, was der
Sachverständige nicht ausgeschlossen hat. Selbst wenn die Bekl. den
Helm des Kl. bereits sehen konnte, so ist doch zu beachten, dass die
relativ geringe wahrnehmbare Fläche des sich nähernden Fahrzeugs den
Vorfahrtsverstoss der Bekl. relativiert. Auf der anderen Seite ist
die erhöhte Betriebsgefahr des Motorrades infolge seiner schlechteren
Wahrnehmbarkeit im Vergleich zu grösseren Kfz und die grosse
Instabilität eines Motorrades zu berücksichtigen...).
OLG BRANDENBURG vom 17.07.2009
Quelle ADAC - ADAJUR - Newsletter

Gruß Skater

BeitragVerfasst: 06.10.2009, 19:05
von Eike
Die Strafe für die Linksabbiegerin kann ja deswegen sicher geringer ausfallen. Die Kosten sollte sie aber schon komplett tragen, einschließlich Schmerzensgeld. Oder bekommt man auf das Überfahren von Kindern auch "Rabatt", weil sie kleiner und damit schwerer zu sehen sind?

Gruß Eike

BeitragVerfasst: 06.10.2009, 19:14
von Tito_2000
...und die Köpfe entweder nur stur in eine Richtung ode rbei anderen nur wild umhergucken ?

Ist ja ne Frechheit, also wenn mich einer übersieht (Bin ja komplett gleb, bis auf Helm), sollte der seinen Führerschein abgezogen kriegen !

BeitragVerfasst: 06.10.2009, 20:35
von crysistense89
Genau deswegen hab ich vorne zwei LED-Reihen montiert. Wurde aber trotzdem wieder übersehen (allerdings nur einmal). Die Hupe ist aber auch unmöglich platziert :roll:

BeitragVerfasst: 06.10.2009, 21:07
von gazz
paar blitzlichter ans moped schrauben oder ne gelbe rundumleuchte, das stell ich dann dem tiefensee vor der das dann ganz toll findet und gleichmal zu pflichtausstattung macht, auch für ältere mopeds.
alternativ müssen alle bei der fahrschule mal 3 fahrstunden auf nem motorrad machen, damit sie wenigstens kennen was sie da gerade nicht gesehen haben.

MFG Rene

BeitragVerfasst: 06.10.2009, 22:09
von DerSchwabe
Soll ich mir jetzt den Weihnachtsschmuck um die Umme wickeln oder was ???

BeitragVerfasst: 06.10.2009, 22:30
von Tito_2000
crysistense89 hat geschrieben:Genau deswegen hab ich vorne zwei LED-Reihen montiert. Wurde aber trotzdem wieder übersehen (allerdings nur einmal). Die Hupe ist aber auch unmöglich platziert :roll:


Kann ich voll zustimmen, erst voll in die Kupplung langen und dann noch gezogen die Hupe mitm Daumen finden ? Da is der Penner schon längst über alle Berge :evil:

BeitragVerfasst: 07.10.2009, 07:47
von Frank66
Dieses Urteil ist für uns Motorradfahrer eine Katastrophe. Sollte es Bestand behalten bedeutet es , das uns ein Teil unserer Vorfahrt genommen wird, mindestens aber wird uns eine Mithaftung bei einem Vorfahrtsverst0ß eines anderen unterstellt. Konkret bedeutet das: Fahre ich mit dem Motorrad beim Linksabbiegen in ein entgegenkommendes Auto bin ich allein schuld! Schießt der Autofahrer beim Abbiegen mich ab habe ich z.T. selber schuld. Man kann nur hoffen, daß der Betroffene Biker in Revision geht und dieses Urteil schnell gekippt wird. Erinnert mich an diese Verfahren das seinerzeit in der "Motorrad" diskutiert wurde, wonach man als Motorradfahrer per se einen Schaden gegen sich selbst verursachen würde.

Gruß

BeitragVerfasst: 07.10.2009, 08:05
von Eike
Die Frage ist auch, warum da ewig über die Sichtrbarkeit des Kopfes geredet wird, wo doch das Abblendlicht am auffälligsten ist. Fuhr der vielleicht ohne Licht?

Gruß Eike

P.S. Nicht das, aber es gab eine Besonderheit:

http://www.motorradrecht.de/zynismus-be ... randenburg

"Kollidiert ein links abbiegender Autofahrer mit einem entgegenkommenden Motorradfahrer, von dem er bei Einleitung des Abbiegevorgangs wegen Sichtbehinderung durch eine Brückenkuppe allenfalls den Kopf wahrnehmen konnte, kommt eine Mithaftung des Motorradfahrers in Höhe von 20 % in Betracht."

Warum der Motorradfahrer jetzt eine Teilschuld bekommt, verstehe ich trotzdem nicht. Daß die Autofahrerin ggf. geringer bestraft wird, schon.

BeitragVerfasst: 07.10.2009, 08:51
von Speedtrip
Dehalb fahre ich am Tag immer mit Fernlicht auf der LS. Da kann mich der entgegenkommende Verkehr so lange anhupen wie er will.

BeitragVerfasst: 07.10.2009, 11:58
von matze.mc
Da kann ich mich nur anschließen. Fernlicht ist die einzige Möglichkeit langfristig gesund zu bleiben! Besonders seit die neuen Autos so grelle Tagfahrlichter haben.

BeitragVerfasst: 07.10.2009, 12:10
von Tazi
Sehe ich auch so... die Diskussion ums Tagfahrlicht bei Autos war eine absolute Katastrophe für uns Motorradfahrer :( Denn damit nimmt man uns den von weitem erkennbaren Unterschied und das Erkennungsmerkmal, dass einem ein Motorrad entgegenkommt. Wir gehen dann in der Masse der beleuchteten Autos unter und werden jetzt noch "besser" übersehen :evil:

BeitragVerfasst: 07.10.2009, 12:23
von switzer
Eike hat geschrieben:"Kollidiert ein links abbiegender Autofahrer mit einem entgegenkommenden Motorradfahrer, von dem er bei Einleitung des Abbiegevorgangs wegen Sichtbehinderung durch eine Brückenkuppe allenfalls den Kopf wahrnehmen konnte, kommt eine Mithaftung des Motorradfahrers in Höhe von 20 % in Betracht."

Warum der Motorradfahrer jetzt eine Teilschuld bekommt, verstehe ich trotzdem nicht. Daß die Autofahrerin ggf. geringer bestraft wird, schon.


Was ist denn das für eine verstrahlte Logik?
Der Helm eines Motorradfahrers ist auf Dachhöhe eines klein Busses. Ergo hätte der/die intelligente/r Linksabbieger nicht mal einen Klein- oder Sportwagen gesehen.
Und wenn ich schon keine gute Sicht nach vorne habe, dann sollte ich halt vorsichtiger Abbiegen. Ich überhol ja auch nicht in der Kurve und sag dann: Aber als ich mein Überholmanöver eingeführt habe, hab ich nichts entgegen kommen sehen. Also ist der andere Schuld da er langsamer durch Kurven fahren muss wenn er nichts sieht...!

BeitragVerfasst: 07.10.2009, 15:25
von explorer
ja das ist wieder die Rechtssprechung.. Da müsste man die Urteilsbegründung kennen und die Gutachten.

Etwas Schuld hat man ja immer sobald man sich im Strassenverkehr bewegt !
Betriebsgefahr nennt man das !

Hier ein Beispiel,
allerdings geht nach diesem Gesetzt vom Motorrad ja weniger Gefahr aus weil kleiner :twisted:

Betriebsgefahr / KFZ

Der Halter eines Kraftfahrzeuges haftet nach § 7 StVG (Kraftfahrzeughaftung), wenn durch den Betrieb des Fahrzeugs ein Mensch zu Schaden kommt oder eine Sache beschädigt wird. Das selbe gilt für den Fahrer eines KFZ. Die Haftung ist nur ausgeschlossen, wenn der Halter oder Fahrer darlegen und beweisen kann, dass der Schaden durch höhere Gewalt verursacht worden ist. Relevant ist die Betriebsgefahr in den Fällen, in denen der Unfallgegner den Schaden (mit-)verschuldet hat. Denn aus der Betriebsgefahr haftet der Halter/Fahrer, auch wenn ihm kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist, zumindest teilweise mit. Regelmäßig nimmt die Rechtssprechung für die Betriebsgefahr eines KFZ 20-30% Haftungsbeteiligung an. Lässt sich der überwiegend "Schuldige" nicht ermitteln, wird der Schaden aufgrund der gleichartigen Betriebsgefahr 50:50 geteilt. Im Übrigen gilt die Faustregel: Je größer das Fahrzeug, desto größer die Betriebsgefahr. Demnach könnte man die Haftung bei einem Unfall zwischen LKW und PKW 2/3 zu 1/3 aufgrund der höheren Betriebsgefahr des LKW aufteilen, wenn die Verschuldensfrage nicht geklärt werden kann.

BeitragVerfasst: 08.10.2009, 04:55
von DerKoch
Angenommen man will sich mit dem Text vom ADAC nicht zufrieden geben kann man hier auch den gesamten Text nachlesen. Wenn man sich bis unten durch arbeitet wird´s verständlicher.