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Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 13.09.2010, 17:33
von Eike
Es sollen ja nun ab nächstes Jahr endlich Wechselkennzeichen kommen:

http://www.focus.de/auto/news/zulassung ... 50854.html

Ich dachte erst, das betrifft mich nicht, da wir nur ein Auto haben, aber bei insgesamt 5 angemeldeten Fahrzeugen hatte ich dann doch eine Idee:

Kann man denn in der Schweiz / Österreich z.B. zwei Motorräder und einen Autoanhänger auf ein Kennzeichen laufen lassen? Wenn das Möp auf dem Hänger steht, brauche ich ja nicht für beide zahlen, oder?

Gruß Eike

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 13.09.2010, 18:24
von Spieler
In der Schweiz dürfen Wechsel-Kontrollschilder nur für höchstens zwei Fahrzeuge derselben Kategorie und desselben Halters mit Standort im selben Kanton abgegeben werden. Die Beträge für Steuer und Versicherung richten sich nach dem teuersten Fahrzeug. Es fällt einzig, sofern gewünscht, eine Teilkasko für das preisgünstigere Fahrzeug an, die zusätzlich zu entrichten ist.

In Österreich ist es möglich, bis zu drei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Motorrad, Pkw, Lkw usw.) unter einem einzigen Kraftfahrzeugkennzeichen zur Zulassung anzumelden. Für die gemeinsam zugelassenen Fahrzeuge wird eine eigene Zulassungsbescheinigung ausgefertigt, in der der Vermerk „Wechselkennzeichen“ angebracht ist.

In diesem Fall wird eine Garnitur (zwei) Kennzeichentafeln als Wechselkennzeichen ausgegeben, die aber immer nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge gleichzeitig montiert werden dürfen. Die anderen Fahrzeuge ohne Tafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Die jeweilige Gemeindeverwaltung kann allerdings nach § 82 StVO eine Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines solchen Fahrzeuges erteilen.

Die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeug, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt. Eine etwaige Autobahnvignette muss hingegen für jedes Fahrzeug separat erworben werden.

Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen müssen aus nachstehenden Fahrzeugklassen stammen und das gleiche Kennzeichenformat aufweisen: Krafträder mit Krafträdern, Kraftwagen mit Kraftwagen und Anhänger mit Anhängern. Daher ist es nicht möglich, Motorrad und Pkw gemeinsam zuzulassen, Traktor (Zugmaschine) und Pkw dagegen schon. Ein Pkw mit einzeiliger hinterer Kennzeichentafel und ein Pkw mit zweizeiliger hinteren Kennzeichentafel (z. B. Puch-G) kann ebenfalls nicht mit Wechselkennzeichen zugelassen werden.


Quelle Wikipedia

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 14.09.2010, 06:58
von MaF
Es ist ja im Moment nur sicher, dass das Wechselkennzeichen kommt, aber die genauen Randbedingungen noch nicht.
Die Damen udn Herren Politiker haben noch nicht verabschiedet, wie das umgesetzt werden soll.

Wenn du aber dein Möp auf den Anhänger stellst und irgendwo hin fährst, dann kannst du das Kennzeichen (nach heutigem Stand) umschrauben und mit dem MÖP fahren.
Es muss aber sichergstellt sein, das niemand z.B. mit dem Auto fährt, die Nutzung beider gleichzeitig ist verboten. Wie das jemand kontrollieren will ist mir ein Rätsel.
Was von Vorteil ausserdem ist, du zahlst nur die Kosten des teuersten Fahrzeugs...

Aber wie bereits beschrieben, die ganzen Randbedingungen müssen noch festgelegt werden.


Habe hier auch noch 2 Links für euch:

Aktuell verzögert sich die Einführung des austauschbaren Nummernschildes, weil Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht auf die Steuereinnahmen verzichten will.


http://www.kfz-wechselkennzeichen.de/wechselkennzeichen-motorrad/

So sieht das Wechselkennzeichen wohl aus:

http://www.autobild.de/artikel/vorschau ... 45932.html

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 14.09.2010, 18:11
von ronne
Also solch ein Riesenblech kommt mir schonmal gar nicht ans Möp!!!!

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 15.09.2010, 20:47
von Heiko-F
Bei mir auch nicht !!Hier bleibt alles wie es ist. :!: :!:

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 16.09.2010, 10:16
von Fluffman
Wenn das Kennzeichen vom Hänger abgeschraubt wird darf der nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen.

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 16.09.2010, 12:50
von Easyliving
Das mit dem Abstellen ist sicher auch noch offen.

Wie wird das im Ausland (CH, A) mit dne WEchselkennzeichen gehandhabt ?
Schraubt man das Kennzeichen tatsächlich um, oder markieren kleine Ziffern am Schild,
zu welchem Fahrzeug das Kennzeichen gehört ?

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 16.09.2010, 15:21
von Roadslug
Ich kann mir vorstellen, bzw. ich hoffe dass es so gehandhabt wird, dass dass die verschiedenen in Frage kommenden Fahrzeuge ein eigenes, gleichlautendes Kennzeichen bekommen. Ein echtes wechseln ein und desselben Kennzeichen auf das jeweilige Fahrzeug wäre wohl ein ziemlicher Unfug, zumal ja auch die Befestigungspunkte bei jedem Fahrzeug unterschiedlich sind. Was mich auch interessieren würde ist, wie wird das mit dem TÜV gehandhabt. Die TÜV-Termine werden wohl in den seltensten Fällen identisch sein. Fragen über Fragen.....

Roadslug

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 16.09.2010, 15:45
von Spieler
Roadslug hat geschrieben:Ich kann mir vorstellen, bzw. ich hoffe dass es so gehandhabt wird, dass dass die verschiedenen in Frage kommenden Fahrzeuge ein eigenes, gleichlautendes Kennzeichen bekommen. Ein echtes wechseln ein und desselben Kennzeichen auf das jeweilige Fahrzeug wäre wohl ein ziemlicher Unfug, zumal ja auch die Befestigungspunkte bei jedem Fahrzeug unterschiedlich sind. Was mich auch interessieren würde ist, wie wird das mit dem TÜV gehandhabt. Die TÜV-Termine werden wohl in den seltensten Fällen identisch sein. Fragen über Fragen.....


In der Schweiz hat man ein Kennzeichen, das immer an dem Fahrzeug dran sein muss, mit welchem man fährt.

Dazu gibt es spezielle Rahmen, um die Nummern zu wechseln: z.Bsp hier oder hier

Die Masse unsrer Schilder sind natürlich auch etwas kleiner :mrgreen:

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 16.09.2010, 15:47
von Landgraf
In der Schweiz und Austria wird doch aber umgesteckt ?

Blöd ist halt auch, dass das Kennzeichenfreie Gefährt dann auch nur auf Privatgrund abgestellt werden kann....wer drei Autos hat muss ja nicht zwangsläufig auch den Abstellplatz haben :wink:

Aber als Möglichkeit mir ein Wintermopped und ne Rennsemmel dazuzustellen....schon OK.

EDIT: Spieler kam dazwischen 8)

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 21.09.2010, 07:12
von MaF
Also wie man in meinen Links von der "Kennzeichenvorstellung" sehen kann, hat man an den zusammen gehörenden Kennzeichen seitlich eine Nummer...von 1-3 ist da möglich. So denke ich wird niemand ein Kennzeichen umstecken müssen, sondern die Fahrzeuge, die auf einem Kennzeichen fahren haben dann die durchgehende Nummerierung und das Blech bleibt jeweils drauf.

TÜV-Plakette wird sicher am Fahrzeuge direkt befestigt oder wenn es die eigenen Kennzeichen gibt, ist es auch kein Thema für jedes Fahrzeug den TÜV auf das Kennzeichen zu stempeln.

ABER wie will man sicher stellen, dass nicht alle auf ein Kennzeichen zugelassene Fahrzeuge gleichzeitig bewegt werden? Selbst eine Kontrolle kann das nicht klären... Ich kann sowieso nur meine beiden Motorräder auf ein Kennzeichen nehmen, meine beiden Autos nicht miteinander oder in Kombi mit den Motorräder nicht. Von daher ist das sicher ganz nett gedacht, aber es bringt nicht wirklich viel.

Mal abwarten, wie der Gesetzentwurf dann umgestezt wird und was es für Auflagen und Möglichkeiten geben wird.

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 24.09.2010, 14:32
von karl-heinz
Spieler hat geschrieben:
In der Schweiz dürfen Wechsel-Kontrollschilder nur für höchstens zwei Fahrzeuge derselben Kategorie und desselben Halters mit Standort im selben Kanton abgegeben werden. Die Beträge für Steuer und Versicherung richten sich nach dem teuersten Fahrzeug. Es fällt einzig, sofern gewünscht, eine Teilkasko für das preisgünstigere Fahrzeug an, die zusätzlich zu entrichten ist.

In Österreich ist es möglich, bis zu drei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Motorrad, Pkw, Lkw usw.) unter einem einzigen Kraftfahrzeugkennzeichen zur Zulassung anzumelden. Für die gemeinsam zugelassenen Fahrzeuge wird eine eigene Zulassungsbescheinigung ausgefertigt, in der der Vermerk „Wechselkennzeichen“ angebracht ist.

In diesem Fall wird eine Garnitur (zwei) Kennzeichentafeln als Wechselkennzeichen ausgegeben, die aber immer nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge gleichzeitig montiert werden dürfen. Die anderen Fahrzeuge ohne Tafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Die jeweilige Gemeindeverwaltung kann allerdings nach § 82 StVO eine Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines solchen Fahrzeuges erteilen.

Die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeug, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt. Eine etwaige Autobahnvignette muss hingegen für jedes Fahrzeug separat erworben werden.

Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen müssen aus nachstehenden Fahrzeugklassen stammen und das gleiche Kennzeichenformat aufweisen: Krafträder mit Krafträdern, Kraftwagen mit Kraftwagen und Anhänger mit Anhängern. Daher ist es nicht möglich, Motorrad und Pkw gemeinsam zuzulassen, Traktor (Zugmaschine) und Pkw dagegen schon. Ein Pkw mit einzeiliger hinterer Kennzeichentafel und ein Pkw mit zweizeiliger hinteren Kennzeichentafel (z. B. Puch-G) kann ebenfalls nicht mit Wechselkennzeichen zugelassen werden.


Quelle Wikipedia


Steht für Österreich eh klar geschrieben:

EINE GARNITUR = 2 Kennzeichentafeln (eine für vorne, eine für hinten)

Daher muss umgesteckt (dauert keine Minute) werden und es darf das nicht mit Kennzeichen versehene Teil nicht auf öffentlicher Fläche geparkt werden. Ausser man bekommt von der Gemeinde die Ausnahmegenehmigung.
Da in Österreich die TÜV- Plakette (das sogenannte "Pickerl")am Fahrzeug angebracht wird, gibt es damit auch keine Probleme.

Grüße
Karl-Heinz

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 25.09.2010, 21:55
von PitPat
da ich mich mit Versicherungen etwas auskenne wage ich mal hier die Prognose, dass in D das Wechselkennzeichen nicht kommen wird oder die Versicherungsprämie wird bei Wechselkennzeichen höher.

Bsp: Wenn ich in D heute zwei Fahrzeuge zugelassen habe und mit jedem 10TsdKM fahre, zahle ich eine entsprechend angepasste Prämie je Fahrzeug. Mit einem Wechselkennzeichen für diese Fahrzeuge müsste ich also die Versicherungsprämie für insgesamt 20TsdKM bezahlen. Wenn dann auch noch das teurere Fahrzeug als Bemessungsrundlage dient wird es insgesamt teurer.
Die Tarife für KFZ, Anhänger, Wohnwagen, Motorrad sind vollkommen unterschiedlich kalkuliert. Soll ein Wechselkennzeichen über die Typen hinweg austauschbar sein, muss auch die Tarifkalkulation vereinheitlicht werden. Mischkalkulationen sind immer höher, da die Versicherungen einen gewissen Anteil an "schlechten Risiken" einrechnen müssen!
(Das ist übrigens auch der Grund für die vielen zusätzlichen Tarifierungsmerkmale (Garagenfahrzeug, KM-Leistung, Immobilieneigentum, ...). Damit versucht man die "guten Risiken" zu bekommen indem man ihnen bessere Prämien anbietet.)

In Ö sind bis zu 30% der IT-Kosten im Bereich KFZ durch das Wechselkennzeichen verursacht! Nachdem die Versicherungen in D bereits jetzt bei KFZ draufzahlen kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass bei höheren IT-Kosten die Prämien herunter gehen werden.

Darüber hinaus: in CH und in Ö ist die Versicherung nicht so differenziert (Garagenfahrzeug, KM-Leistung, Fahrereinschränkung, etc.) und die Prämien sind insgesamt höher als in D!

VG Peter

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 26.09.2010, 09:21
von Eike
Hallo Peter,

das klingt sehr logisch, was Du schreibst. Da der Schäuble auch nicht auf Kohle verzichten will, wird es vielleicht wirklich nichts - oder man spart 10%, was dann nicht lohnt bzw. man bekommt ein 28cm Schild fürs Motorrad :twisted:

Gruß Eike

Re: Wechselkennzeichen

BeitragVerfasst: 27.09.2010, 15:40
von Landgraf
Eike hat geschrieben: Da der Schäuble auch nicht auf Kohle verzichten will, wird es vielleicht wirklich nichts


...ich hab noch`ne CB 500 auffem Hof stehen....36 Euro Jahressteuer. Die ganze Verwaltung drumherum kostet mehr als die Karre dem Staat einbringt. Steuerlich steht dem Wechselkennzeichen sicherlich nicht viel entgegen, abgesehen davon kommt die Gesetzesinitiative aus den Reihen der regierenden Koalition und ist keine Sommerlochaktion der Opposition....

Motorradfahrer sind allerdings (wie eigentlich immer min der Verkehrspolitik....) nicht die originäre Zielgruppe für die ganze Geschichte. Beim Auto dauert das Umstecken (ohne geschraubte Befestigungspunkte) halt nur 30 Sekunden....und wie gross mein Autokennzeichen ist interessiert mich ehrlich gesagt nicht die Bohne :D