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Motorrad ummelden? schweiz-deutschland

BeitragVerfasst: 23.06.2012, 11:54
von zocky
Im October werde ich anfangen in Aachen zu studieren. Momentan wohne ich bei meinen Eltern in der Schweiz, und bin deutscher Staatsbürger. Meine F800R ist in der Schweiz angemeldet und versichert, wie sieht es aus wenn ich in Deutschland studiere (längerer Zeitraum), kann ich mein Motorrad weiterhin in der Schweiz angemeldet lassen und in Aachen fahren? Oder muss ich zwangsläufig ummelden, da ich mehrere Jahre (hoffentlich!) dort bleiben werde?
Wie gesagt, meine Eltern wohnen weiterhin in der Schweiz, ursprünglich ist es mein Hauptwohnsitz, allerdings wird meine Unterkunft in Aachen automatisch zum Hauptwohnsitz da ich Deutscher, und nicht schweizer bin?
Generell würde ich es ganz klar bevrozugen meine F800 in der SChweiz angemeldet zu lassen (lockereres Tüv, versicherung etc..), doch will ich im Falle eines Unfalls oder Polizeikontrolle keinen ärger bekommen.. Was ist legal?

mfg, Henry

Re: Motorrad ummelden? schweiz-deutschland

BeitragVerfasst: 23.06.2012, 12:00
von quattro
Einfachste wäre, wenn das Motorrad auf deine Vater/Mutter zugelassen ist. Dann hast garkeine Probleme mit deinen schweizer Nummernschild.

Re: Motorrad ummelden? schweiz-deutschland

BeitragVerfasst: 23.06.2012, 12:14
von Stepfn
Hängt das nicht damit zusammen, was man als erst Wohnsitz und zweit Wohnsitz eingetragen hat? Also wenn man Deutscher ist und irgendwo anders studiert, lassen die meisten auch ihr Auto bzw. Motorrad einfach in der Heimatstadt angemeldet. Bei mir im Studiengang gibt es zum Beispiel auch einen der kommt aus Hessen und studiert jetzt in Göppingen. Auto hat er weiterhin in Hessen angemeldet. Dürfte bei dir ja dann nicht arg viel anders sein. Ob man jetzt aus einem Bundesland oder aus einem anderen Land kommt, dürfte ja nichts ändern, oder? :)

Re: Motorrad ummelden? schweiz-deutschland

BeitragVerfasst: 23.06.2012, 13:14
von Gante
Stepfn hat geschrieben:Hängt das nicht damit zusammen, was man als erst Wohnsitz und zweit Wohnsitz eingetragen hat? Also wenn man Deutscher ist und irgendwo anders studiert, lassen die meisten auch ihr Auto bzw. Motorrad einfach in der Heimatstadt angemeldet.

Ja und nein - in dieser Reihenfolge. Nach § 46 Absatz 2 ist bei mehreren Wohnsitzen die entsprechende Behörde des Ortes zuständig, der Hauptwohnsitz ist. Die Variante, bei einem Studium den Studienort nur als Zweitwohnsitz anzumelden wird jedoch in vielen Fällen an der Handhabung von § 12 des Melderechtsrahmengesetzes scheitern, Hiernach gilt nämlich: "Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners." Da mit Hauptwohnsitz gemeldete Einwohner für die Kommunen zusätzliche Einnahmen bedeuten, wird diese Regelung von vielen Kommunen auch ziemlich restriktiv gehandhabt. Im Falle der Aufnahme eines Vollzeitstudiums hieße das dann, dass man der Meldebehörde darzulegen hätte, wie es einem denn konkret möglich ist, z.B. ein Vollzeitstudium in Aachen durchzuführen und gleichzeitig den Großteil des Jahres bei seinen Eltern in der Schweiz zu verbringen. Wie pingelig man da in Aachen ist weiß ich nicht, aber hier in Braunschweig würde man damit wohl nicht durchkommen. Wenn Du also rechtlich auf der sicheren Seite sein willst, dann bleibt m. E. nur Moped weiterhin auf Dich anmelden, dann aber in Aachen - oder die oben vorgeschlagene Variante mit Anmeldung auf Deine Eltern in der Schweiz.

Grüße, Marcus

Re: Motorrad ummelden? schweiz-deutschland

BeitragVerfasst: 23.06.2012, 21:34
von zocky
vielen dank, die antworten waren schonmal sehr hilfreich, das mit dem Ummelden auf dem Namen meiner Eltern ist auch eine Gute idee.
Was wäre eigentlich die Gefahr, wenn ich mit einem "nicht umgemeldeten Fahrzeug" in Aachen rumfahre?
Geldstrafe?
Verweigerung einer auszahlung der Versicherung bei einem Unfall?
oder zwingen die mich dann nur das Motorrad sofort umzumelden.

mfg, Henry

Re: Motorrad ummelden? schweiz-deutschland

BeitragVerfasst: 23.06.2012, 22:32
von Gante
Das Bußgeld fürs nicht ummelden beträgt 15 Euro. Ist also günstiger als die Ummeldung selbst. Dass da sonst noch was passieren kann wäre mir nicht bekannt.

Wenn Du das ganze Thema Ummeldung einfach unter den Tisch fallen lässt und sowohl Anmeldung als auch Versicherung einfach weiter laufen lässt wie bislang, könntest Du unter Umständen zusätzlich aber auch Ärger mit Deiner Versicherung bekommen, weil Du Deinen Anzeigepflichten nicht nachgekommen bist. Keine Ahnung, wie das in der Schweiz und bei Deiner Versicherung gehandhabt wird. Da aber der Wohnort des Halters (und damit der hauptsächliche Betriebsort des KFZ) sich auf das Risiko und damit die Versicherungsprämien auswirkt, könnten die vielleicht Geld nachfordern, wenn sie der Meinung sind, Ihnen sei etwas entgangen. Der umgekehrte Fall, dass Sie Dir etwas zurückerstatten erscheint mir dagegen unwahrscheinlich. ;-)

Grüße, Marcus

Re: Motorrad ummelden? schweiz-deutschland

BeitragVerfasst: 23.06.2012, 22:49
von Gante
Ach ja, Deine Frage nach der Möglichkeit einer Verweigerung der Schadensregulierung durch den Versicherer hatte ich ganz ausgeblendet. Also sagen wir mal so - in Versuchung kommen, die Regulierung eines Schadens zu verweigern, könnte der Versicherer schon kommen. Ob er damit Erfolg hätte hängt dann im Einzelfalls sicherlich von diesem und jenem ab. Im Zweifelsfall wäre das dann wohl durch ein Gericht zu klären. Wenn sich die Verletzung Deiner Anzeigepflichten nur auf die Beitragshöhe ausgewirkt hat und nicht auf Merkmale, die für das eigentliche Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses erheblich gewesen wäre, habe ich Zweifel, dass der Versicherer die Leistung wirksam verweigern könnte. Wobei der länderübergreifende Aspekt in Deinem Fall vielleicht zusätzliche Probleme verursachen könnte. Da ich aber glücklicherweise kein Jurist bin, kann ich dazu nichts allzu fundiertes sagen...

Grüße, Marcus

Re: Motorrad ummelden? schweiz-deutschland

BeitragVerfasst: 25.06.2012, 12:00
von zocky
Ich werde wohl ummelden kein Bock auf irgendwelche Probleme. vielen Dank für die Hilfreichen Antworten^^

mfg, Henry

Re: Motorrad ummelden? schweiz-deutschland

BeitragVerfasst: 02.08.2012, 14:23
von Felidor
Ich seh das also richtig, dass es offiziell nicht in Ordnung ist in Stadt B seinen Hauptwohnsitz zu haben, sein Motorrad aber in Stadt A, dem Zweitwohnsitz (z.B. Wohnsitz der Eltern), gemeldet zu haben?

Re: Motorrad ummelden? schweiz-deutschland

BeitragVerfasst: 03.08.2012, 01:04
von Gante
Felidor hat geschrieben:Ich seh das also richtig, dass es offiziell nicht in Ordnung ist in Stadt B seinen Hauptwohnsitz zu haben, sein Motorrad aber in Stadt A, dem Zweitwohnsitz (z.B. Wohnsitz der Eltern), gemeldet zu haben?

So sieht es nach aktueller Rechtslage leider aus. Früher war die Zuständigkeit in der StVZO anders geregelt. Aber aktuell maßgeblich ist die "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" (FZV) und dort ist die Zuständigkeit in § 46 Absatz 2 wie oben von mir beschrieben geregelt. Die Mitteilungspflichten bei Verlegung des Wohnortes (oder auch Verlegung des regelmäßigen Standortes des Fahrzeugs) ergeben sich darüber hinaus aus § 13 Absatz 3. Guckst Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/

Grüße, Marcus

Re: Motorrad ummelden? schweiz-deutschland

BeitragVerfasst: 03.08.2012, 10:08
von Felidor
Alles klar, vielen Dank! :)