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Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 18.07.2012, 10:58
von Thorty13
Hallo F`ler,

ich bräuchte mal Eure Hilfe:
Ich bewohne seit `99 meine Wohnung in Berlin und stelle seit diesem Zeitpunkt mein Motorrad abgedeckt in den Innenhof. DaAs Motorrad steht in der hintersten Ecke und behindert weder Feuerwehr noch sonstige Rettungskräfte. Nun kommt die Hausverwaltung mit der Anweisung, ich möchte mein Motorrad doch bitte aufgrund "feuerpolizeilicher Gründe" aus dem Innenhof entfernen, es könnte ja schliesslich explodieren (das haben die wirklich geschrieben). Ansonsten stehen auf dem Hof die Mülltonnen, Fahrräder und ab und an mal Motorroller.

Leider lassen die nicht mit sich reden. Hat jemand von Euch eine Idee was ich noch tun könnte, damit mein Motorrad da stehen bleiben kann?

Gruß
Thorsten

Die nächste freie Garage ist 1,5 km entfernt, dh. ich wäre schon klinisch tot bevor ich auch nur einen Meter gefahren wäre...

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 18.07.2012, 11:04
von HarrySpar
Wer ist denn der Eigentümer deiner Wohnung?
Dein Ansprechpartner ist doch erst mal der Eigentümer. Hmmm, aber der Eigentümer wird wohl kein Einzeleigentum an dem Innenhof haben. Der Innenhof ist wohl Gemeinschaftseigentum. D.h. dein Wohnungseigentümer müßte bei der nächsten Eigentümerversammlung mit den anderen Eigentümern abklären, ob die was dagegen haben, daß sein Mieter auf dieser Fläche sein Motorrad hinstellt.
Es ist natürlich schon so, daß dieser Innenhof kein Parkplatz ist.
Wenn jeder Mieter dort ein (oder gar mehrere) Motorräder abstellt, wird aus dem Innenhof ganz schnell ein Parkplatz.
Wo fängt man da an und wo hört man auf?

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 18.07.2012, 14:20
von hennes800
Da muß ich HarrySpar zustimmen. Der eine sein Motorrad, der nächste seinen Wohnanhänger und so weiter und so weiter. Da schieben die meisten Hausverwaltungen schon frühzeitig einen Riegel vor. Eigentlich auch verständlich.... Leider in dem Fall für Dich :(

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 18.07.2012, 17:55
von Heiko-F
Wahrscheinlich sind die Mehrheit der Eigentümer dafür das der Hof kein Dauerparkplatz sein soll.Die Verwaltung ist der verlängerte Arm und soll das umsetzen.Wie es aussieht wirst wohl deine F woanders parken müssen.

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 18.07.2012, 22:01
von ronne
HarrySpar hat geschrieben:Wer ist denn der Eigentümer deiner Wohnung?
Dein Ansprechpartner ist doch erst mal der Eigentümer. Hmmm, aber der Eigentümer wird wohl kein Einzeleigentum an dem Innenhof haben. Der Innenhof ist wohl Gemeinschaftseigentum. D.h. dein Wohnungseigentümer müßte bei der nächsten Eigentümerversammlung mit den anderen Eigentümern abklären, ob die was dagegen haben, daß sein Mieter auf dieser Fläche sein Motorrad hinstellt.
Es ist natürlich schon so, daß dieser Innenhof kein Parkplatz ist.
Wenn jeder Mieter dort ein (oder gar mehrere) Motorräder abstellt, wird aus dem Innenhof ganz schnell ein Parkplatz.
Wo fängt man da an und wo hört man auf?


Da wird wohl Reden nicht viel bringen. Wenn die Feuerwehr sagt, da werden keine motorisierten Fahrzeuge abgestellt, weil zu eng, etc... dann ist das so.

ronne

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 19.07.2012, 07:47
von HarrySpar
ronne hat geschrieben:Da wird wohl Reden nicht viel bringen. Wenn die Feuerwehr sagt, da werden keine motorisierten Fahrzeuge abgestellt, weil zu eng, etc... dann ist das so.

Kann aber gut sein, daß die Hausverwaltung dieses Feuerwehrargument einfach nur als Alibi vorschiebt.
Mangels Feuer ist bei uns bisher noch nie jemand von der Feuerwehr aufgetaucht und hat sich da mal umgesehen, ob irgendwo ein Fahrzeug steht, das eine Behinderung sein könnte.
Natürlich darf ein Motorrad keinen Fluchtweg behindern. Aber ich gehe mal davon aus, daß Thorsten seine F800 auch nicht in einen solchen Weg stellt, sondern in irgendeine Ecke.

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 19.07.2012, 08:18
von akim
Hallole,
Wir hatten auch schon die Frage mit dem Tiefgaragenstellplatz und dem Motorrad zum Auto dazustellen.
Solange ich keinen behinder könnte es ja egal sein, ist es aber nicht. Wenn die Verwaltung nein sagt ist nichts zu machen.
Das nennt sich deutsche Gründlichkeit und ist so verkehrt nicht . Der eine ein Mopped, der andere seine alten Möbel unter einer Plane...............
Das kanns ja auch ned sein.

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 19.07.2012, 08:35
von HarrySpar
akim hat geschrieben:Hallole,
Wir hatten auch schon die Frage mit dem Tiefgaragenstellplatz und dem Motorrad zum Auto dazustellen.
Solange ich keinen behinder könnte es ja egal sein, ist es aber nicht. Wenn die Verwaltung nein sagt ist nichts zu machen.
Das nennt sich deutsche Gründlichkeit und ist so verkehrt nicht . Der eine ein Mopped, der andere seine alten Möbel unter einer Plane...............
Das kanns ja auch ned sein.

Die Hausverwaltung hat doch überhaupt nichts zu melden, ob einer auch noch zusätzlich sein Motorrad vor sein Auto stellt, wenn er noch dazu beide Fahrzeuge komplett innerhalb seiner Stellfläche (i.d.R. 2,5 x 5m) reinbekommt, ohne über die Grenzen zu ragen.
Ich mache es ja auch so. Vorn quer an die Wand mein Motorrad und dahinter mein Pixo.
Das haben rein nur die Eigentümer zu entscheiden. Wer besitzt, entscheidet auch. Und besitzen tun die Eigentümer und nicht die Hausverwaltung.

Und wenn die Eigentümer (und vor allem die unmittelbaren Stellplatznachbarn) nichts dagegen haben, daß einer einen Container mit exakt 2,5 x 5m auf seine Stellfläche stellt, hat die Hausverwaltung das auch zu akzeptieren. Die Hausverwaltung hat zu tun, was die Eigentümer wollen, und nicht andersrum.

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 19.07.2012, 09:07
von tamna
hi thorsten,

um die sache einmal auf das rein rechtliche zurückzuschrauben:

du hast einen mietvertrag über deine wohnung, ggf. mit keller. keinen vertrag hast du über eine fläche im hof, egal für welche nutzung. die rechtsgrundlose nutzung der fläche im hof zum abstellen des bikes kann der vermieter dulden, diese (stillschweigende) duldung jedoch nach belieben (es braucht keinen grund und schon gar keinen nachvollziehbaren, da läuft eine debatte, ob das bike stört, eine gefahr für was auch immer darstellt, fluchtwege blockiert oder ähnliches ins leere und spielt rechtlich keine rolle) beenden.

gegen die aufforderung des vermieters ist rechtlich nichts zu machen. du wirst dir einen anderen abstellplatz suchen müssen, wenn die verwaltung auf eine persönliche ansprache hin nicht einlenkt.

in letzter konsequenz kann das abstellen des bikes auf dem hof trotz ausgesprochenem verbots in der zukunft zur erteilung von abmahnungen wegen mietvetragswidrigen verhaltens und schlimmstenfalls sogar zu kündigung des wohnraummietvertrages durch die vermieterin führen.

viel spass am we im erzgebirge.
gruß
stefan

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 19.07.2012, 12:51
von Wobbel
Der Mieterschutzbund hat eine Rechtsberatung. Die kenne sich da aus und dort kann die Angelegenheit mit Sicherheit geklärt werden. Ist natürlich nur für Mitglieder, sind aber gut investierte 72,00€ im Jahr :)

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 19.07.2012, 13:30
von HarrySpar
Wobbel hat geschrieben:Der Mieterschutzbund hat eine Rechtsberatung. Die kenne sich da aus und dort kann die Angelegenheit mit Sicherheit geklärt werden. Ist natürlich nur für Mitglieder, sind aber gut investierte 72,00€ im Jahr :)

Servus Wobbel,

Du könntest doch dann mal nachfragen beim Mieterschutzbund. Du bist ja Mitglied, oder?
Du tust halt einfach so, als hättest Du derzeit dieses Problem.

Der Thorsten zahlt Dir auch bestimmt ein Tragl Bier dafür. :D

Harry

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 19.07.2012, 14:05
von Wobbel
HarrySpar hat geschrieben:Du könntest doch dann mal nachfragen beim Mieterschutzbund. Du bist ja Mitglied, oder?
Du tust halt einfach so, als hättest Du derzeit dieses Problem.

Der Thorsten zahlt Dir auch bestimmt ein Tragl Bier dafür. :D

Harry


Im Prinzip schon.
ABER :!: :!:
Wenn es nur ein Telefonat währe kein Problem.
Die Rechtsberatung erfolgt aber nicht am Telefon sondern nur persönlich bei einem Rechtsanwalt, dort wird ein Termin vereinbart. Die Termine sind erfahrungsgemäß zu meinen Arbeitszeiten, würde mich also Urlaub kosten und eine Anfahrt von 10 km.
Von daher für einen Gefallen zu viel Aufwand.
Sorry :oops:

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 19.07.2012, 15:36
von AtomAmeise
Aus der Praxis weiß ich: der Mieterbund liegt mit seiner Einschätzung allzu oft ziemlich daneben ;) Ist natürlich abhängig von der Örtlichkeit des Bunds ;) Just my 2 cents...

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 19.07.2012, 17:32
von tamna
AtomAmeise hat geschrieben:Aus der Praxis weiß ich: der Mieterbund liegt mit seiner Einschätzung allzu oft ziemlich daneben ;) Ist natürlich Abhängig von der Örtlichkeit des Bunds ;) Just my 2 cents...



...was sich auch in meiner praxis so bestätigt hat... :wink:

Re: Rechtsfrage: Motorrad im Innnenhof abstellen!

BeitragVerfasst: 19.07.2012, 17:37
von AtomAmeise
tamna hat geschrieben:
AtomAmeise hat geschrieben:Aus der Praxis weiß ich: der Mieterbund liegt mit seiner Einschätzung allzu oft ziemlich daneben ;) Ist natürlich Abhängig von der Örtlichkeit des Bunds ;) Just my 2 cents...



...was sich auch in meiner praxis so bestätigt hat... :wink:


Aus der selben Branche? ;)