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Garantie und Kulanz bei Wartung in freien Werkstätten?

BeitragVerfasst: 19.09.2012, 14:46
von jimbob48
Hersteller verwehren Garantie und Kulanz wenn man Inspektionen nicht durchführen lässt.

Zwar vermute ich, dass die Hersteller schon in den Kaufverträgen auf die Wartung durch Vertragswerkstätten bestehen, falls man Garantieansprüche geltend machen möchte.Wenn ich einen Zeitschriftenartikel aber richtig deute besteht zumindest eine Chance, wenn man die Wartung in einer freien Werkstatt durchführen lässt und diese bescheinigt, dass die „Wartung nach Herstellervorschrift“ durchgeführt wurde.

Weiß jemand etwas genaueres zu dem Thema?

Re: Garantie und Kulanz bei Wartung in freien Werkstätten?

BeitragVerfasst: 19.09.2012, 15:57
von HarrySpar
Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers. Die Bedingungen für eine Garantie wird meiner Meinung nach der Hersteller frei festlegen können.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Da wird der Hersteller wohl keine Vertragswerkstatt vorschreiben können.

Bin mir da aber auch nicht sicher.

Re: AW: Garantie und Kulanz bei Wartung in freien Werkstätte

BeitragVerfasst: 19.09.2012, 16:13
von juju
Genauso sieht es aus! Die Garantie umfasst alles außer Verschleißteile in der Garantiezeit. Die Gewährleistung umfasst nur Schäden oder Probleme am Fahrzeug die schon am Tage des Kaufes waren. Beispielsweise wenn der tank n Loch hat und man das aber erst später feststellt.
Allerdings erlischt die Garantie nicht unbedingt atu und Co werben zum beispiel damit dass die volle herstellergarantie erhalten bleibt

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Re: Garantie und Kulanz bei Wartung in freien Werkstätten?

BeitragVerfasst: 19.09.2012, 18:52
von stefon
Ja stimmt

Re: Garantie und Kulanz bei Wartung in freien Werkstätten?

BeitragVerfasst: 19.09.2012, 19:32
von Kajo
HarrySpar hat geschrieben:Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers. Die Bedingungen für eine Garantie wird meiner Meinung nach der Hersteller frei festlegen können.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Da wird der Hersteller wohl keine Vertragswerkstatt vorschreiben können.

Bin mir da aber auch nicht sicher.


Wenn eine "freie Fachwerkstatt" die notwendigen und vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten durchführt und die Durchführung bescheinigt, kannst im Rahmen der Gewährleistung auftretende Schäden geltend machen. Nach meinem Kenntnisstand kehrt sich die Beweislast nach 1 Jahr um (bei Reparaturarbeiten bereits nach 1/2 Jahr).

Ergänzend sei auch noch die Möglichkeit eines Kulanzantrages nach Ablauf der Gewährleistuung und Herstellergarantie erwähnt. Hier ist sicherlich die Aussicht auf Erfolg deutlich höher, wenn alle vorgeschriebenen Arbeiten bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchgeführt wurden.

Gruß Kajo

Re: Garantie und Kulanz bei Wartung in freien Werkstätten?

BeitragVerfasst: 19.09.2012, 21:39
von Anduin
Habe vor einigen Monaten ein Urteil gelesen, soweit ich mich erinnere, entsprach das der Erklärung von Kajo. Ging zwar um PKW, aber das sollte egal sein.

Re: Garantie und Kulanz bei Wartung in freien Werkstätten?

BeitragVerfasst: 19.09.2012, 22:17
von Tobias1982
In der Garantiezeit reicht es das Fahrzeug nach Herstellervorgabe zu warten.

Kulanz ist eine freiwillige Leistung. BMW sagt Wenn die Wartungen alle bei BMW
gemacht sind ist Sie möglich. Auch nur eine Wartung beim freien und aus die Maus.

Keiner hat ein recht auf eine Freiwillige Leistung.
Ich finds Fair.

Wenn man selbst nie was gegeben hat braucht man auch nix erwarten.

Re: Garantie und Kulanz bei Wartung in freien Werkstätten?

BeitragVerfasst: 19.09.2012, 23:11
von ronne
Das war einmal das man für die Garantieerhaltung in die Vertragswerkstatt muß.
Laut Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) macht man es den freien Werkstätten etwas leichter und sorgt für mehr Wettbewerb.
Die Hersteller lassen sich aber daher auch wieder immer etwas neues einfallen, z.B. werden Wartungsvorschriften, Inspektionsabhandlungen immer komplizierter. Eine freie Werkstatt hat schon mühe den richtigen Wartungsplan rauszusuchen. Für meinen Golf5 z.B. gibt es je nach Fahrweise und Serviceeinstellungen fast 10 verschiedene Wartungspläne.
Wenn dir der falsche in die Hand fällt wird es sehr schwer eine Wartung nach Herstellerangabe nachzuweisen.

Generell ist das Gelaber immer groß, wenn man eine Garantieleistung haben möchte und die Wartung wurde nicht beim Vertragshändler gemacht. Ob man nun Recht hat oder nicht ist meist erstmal egal.

ronne

Re: Garantie und Kulanz bei Wartung in freien Werkstätten?

BeitragVerfasst: 20.09.2012, 21:46
von Heiko-F
Richtig,und manch ein :D stellt sich da ungeheuer an !!