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Wenn der Händler insolvent wird

BeitragVerfasst: 28.09.2012, 10:14
von HarrySpar
So kann's gehen!

Das hat einer im Bikers Forum geschrieben! Also aufpassen Leute!

"Hier die Schilderung des Sachverhaltes:
Herr Harald Zeisberger hat am 01.01.2007 ein Gewerbe zum Handel mit gebrauchten Motorrädern bei der Gemeinde Egling angemeldet. (Kopie der Gewerbeanmeldung liegt mir vor)

Am 28.10.2010 habe ich 2 Motorräder (Suzuki GSX-R 1000 und Kawasaki ZRX 1200 S) von Bikers-Paradise bei mir zuhause abholen lassen, dabei eine sogenannte "Scoutorder for Selling" unterschrieben, also ein Auftrag diese Motorräder in Kommission zu verkaufen. Im Lauf der Monate wurde mir bei telefonischen Nachfragen immer wieder versichert, dass die Motorräder auch bald verkauft werden würden, aber eben leider noch nicht verkauft sind. Die Motorräder wurden auch im Internet bei Autoscout24 immer noch angeboten.

Jetzt bin ich von 2 Wochgen mal in Ascholding bei Bikers-Paradise vorbeigefahren und musste feststellen, dass meine beiden Motorräder nicht mehr in der Halle stehen. Ein anwesender Mitarbeiter teilte mir mit, dass diese bereits schon vor vielen Monaten verkauft worden seinen und ich nicht der einzige bin, der auf sein Geld wartet. Es solle über 20 weitere gleicher Fälle geben.

Gestern am 4.4.2012, erhielt ich von Bikers-Paradise folgende Mail:
An alle Gläubiger
Egling 4.April 2012
Sehr geehrte Damen und Herrn,
Als Geschäftsführer der Firma bikers paradise GmbH war ich gezwungen, am 2.04.2012 beim Amtsgericht Wolfratshausen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Geschäftsnummer 1 IN 113/12
Mit Beschluß vom 2.04.12 ist Herr Rechtsanwalt Thomas Klöckner, Hans Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden, sowie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner untersagt worden, bzw einstweilen eingestellt worden,
§21 Abs.2 Nr.3 InsO.
Hochachtungsvoll
Harald Zeisberger

Fakt ist:
- Meine beiden Motorräder sind weg.
- Ich wurde nicht informiert, wann und zu welchem Preis diese verkauft wurden.
- Geld habe ich auch keines gesehen.
- Der Insolvenzverwalter Herr Klöckner hat mir im Gespräch mitgeteilt, dass die GmbH fast kein Kapital besitzt und somit alle Forderungen wohl ergebnislos verlaufen werden.

Also fühle ich mich geschädigt!
Und damit bin ich nicht allein.
Ich habe mich mit dem Vermieter der Lagerhalle unterhalten, dieser hat mir mitgeteilt, dess Herr Zeisberger ihm noch ca. 15.000 EUR Miete schuldig ist.

Zum Thema "Insolvenzmeldung allein sagt zunächst einmal grundsätzlich nichts über das Geschäftsgebaren des Firmeninhabers aus.":
Da hast Du zwar recht, aber in diesem Fall betrachte ich das Geschäftsgebaren weder als fair noch als legal.

Zum Thema "Ansprüche gegen die GmbH":
Mein Anwalt hat sich schon mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung gesetzt."

Re: Wenn der Händler insolvent wird

BeitragVerfasst: 28.09.2012, 10:25
von izdeliye
Link funzt nicht.

Re: Wenn der Händler insolvent wird

BeitragVerfasst: 28.09.2012, 10:26
von shmerlin
Unter dem Vorbehalt, dass die Sache echt ist.

Das ist zwar übel sowas, aber sobald das Insolvenzverfahren läuft kann man als Gläubiger sein Geld komplett oder zumindest zum Großteil vergessen. Man ist hier nunmal auch als Privatperson nur ein Gläubiger unter vielen, wobei man bei einem solchen Zahlungsverzug bzw. Verschweigen des Verkaufs vielleicht sogar abklären sollte ob eine Anzeige wegen Betrugs zielführender wäre. Wäre interessant wie die Sache ausgeht bzw. ausgegangen ist.

Mfg shmerlin

P.S.: Just my 2 cents

Re: Wenn der Händler insolvent wird

BeitragVerfasst: 28.09.2012, 10:29
von Gante
Die Überschrift finde ich ein bisschen irreführend. Das eigentliche Problem ist im geschilderten Fall ja weniger die eigentliche Insolvenz, sondern das Verhalten des Geschäftsführers. Meines Erachtens geht der Fall eher in die Richtung Betrug, betrügerischer Bankrott oder, im harmlosesten Fall, Insolvenzverschleppung. Und in all diesen Fällen tritt eine persönliche Haftung des Geschäftsführers ein. Also einfach zu sagen, die GmbH ist futsch und ihr habt Pech gehabt wird für den Geschäftsführer so einfach nicht funktionieren.

Grüße, Marcus

Re: Wenn der Händler insolvent wird

BeitragVerfasst: 28.09.2012, 10:34
von HarrySpar
izdeliye hat geschrieben:Link funzt nicht.

Habe ich gleich gemerkt. Deshalb habe ich jetzt den Text hier reinkopiert.

Re: Wenn der Händler insolvent wird

BeitragVerfasst: 28.09.2012, 10:39
von HarrySpar
Bißchen was kann ich zu diesem Händler auch sagen.

Mein Spezl hat bei dem 2010 seine Honda VF750C gekauft und seine Kawasaki GPZ 1100 in Zahlung gegeben.

Und nach paar Wochen hat ihm dieser Händler eine Rechnung heimgeschickt über ich glaube ca. 150€ oder sowas.

Begründung: "Lenkkopflager oder irgend sowas ähnliches (an der Kawasaki GPZ 1100) mußte erneuert werden!"

Mein Spezl wollte keinen Ärger und hat es einfach bezahlt.


Nebenbei: Der Link zu diesem Thema funktioniert einfach nicht. Aber gebt einfach "Mich interessiert, wer auch von Herrn Harald Zeisberger geschädigt wurde" ins Google ein, dann kommt ihr dort hin.

Re: Wenn der Händler insolvent wird

BeitragVerfasst: 28.09.2012, 11:27
von Gante
HarrySpar hat geschrieben:Und nach paar Wochen hat ihm dieser Händler eine Rechnung heimgeschickt über ich glaube ca. 150€ oder sowas.

Begründung: "Lenkkopflager oder irgend sowas ähnliches (an der Kawasaki GPZ 1100) mußte erneuert werden!"

Das ist ja auch eine heiße Nummer. Zwar gibt es auch bei Geschäften zwischen Privatperson als Verkäufer und Händler als Käufer grundsätzlich eine Sachmängelhaftung seitens des Verkäufers. Aber ein defektes Lenkkopflager stellt wohl einen normalen Verschleißmangel dar und da geht die Rechtssprechung in die Richtung, dass der Verkäufer nicht haften muss. Außerdem ist ein defektes Lenkkopflager ja einfach feststellbar (sprich: kein versteckter Mangel) und wenn der Händler ein Fahrzeug in Zahlung nimmt hat er ja auch gewisse Prüfpflichten.

Der Ansatz, eine als unberechtigt empfundene Forderung zu begleichen um keinen Ärger zu kriegen scheint ja recht verbreitet zu sein. Aber worin besteht denn der Ärger? Mahnung? Kann ich aussitzen. Gerichtlicher Mahnbescheid? Mache ich ein Kreuzchen drauf und schicke ihn zurück. Damit die Sache anfängt ärgerlich zu werden, müsste der Andere schon eine Klage einreichen. Aber bei so einem Dummfug dürfte diesem das Risiko zu hoch sein und es passiert nach dem gerichtlichen Mahnbescheid in der Regel einfach gar nichts. Aber weil die Leute keinen Ärger haben wollen und vor allem keine Ahnung haben, ist es möglich, sich z.B. mit sogenannten Abofallen im Internet oder vergleichbarem Nepp dumm und dämlich zu verdienen.

Grüße, Marcus

Re: Wenn der Händler insolvent wird

BeitragVerfasst: 28.09.2012, 11:35
von Kajo
Gante hat geschrieben:[... Aber worin besteht denn der Ärger? Mahnung? Kann ich aussitzen. Gerichtlicher Mahnbescheid? Mache ich ein Kreuzchen drauf und schicke ihn zurück. Damit die Sache anfängt ärgerlich zu werden, müsste der Andere schon eine Klage einreichen. Aber bei so einem Dummfug dürfte diesem das Risiko zu hoch sein und es passiert nach dem gerichtlichen Mahnbescheid in der Regel einfach gar nichts. Aber weil die Leute keinen Ärger haben wollen und vor allem keine Ahnung haben, ist es möglich, sich z.B. mit sogenannten Abofallen im Internet oder vergleichbarem Nepp dumm und dämlich zu verdienen. Grüße, Marcus


Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muß ich fristgerecht Einspruch einlegen - meinst Du wahrscheinlich mit "Kreuzchen drauf und zurück". Ansonsten ist die Forderung zunächst einmal vollstreckbar.

Gruß Kajo

Re: Wenn der Händler insolvent wird

BeitragVerfasst: 28.09.2012, 11:51
von Gante
Kajo hat geschrieben:Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muß ich fristgerecht Einspruch einlegen - meinst Du wahrscheinlich mit "Kreuzchen drauf und zurück". Ansonsten ist die Forderung zunächst einmal vollstreckbar.

In der Tat hatte ich mir erlaubt, das Prozedere etwas verkürzt darzustellen, da das ja nicht eigentlicher Gegenstand des Threads war. Aber Du hast natürlich recht. Innerhalb von zwei Wochen sollte ich einer als unbegründet empfundenen Forderung widersprechen. Der dafür benötigte Vordruck liegt dem eigentlichen Mahnbescheid bei. Und tatsächlich muss man da wenig mehr tun, als ein Kreuz bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt." zu machen. Im wesentlichen wollte ich zum Ausdruck bringen, dass ich einen gerichtlichen Mahnbescheid anders als eine normale Mahnung nicht einfach aussitzen kann, da die Forderung ansonsten wie von Dir bereits gesagt vollstreckbar wird.

Grüße, Marcus

Re: Wenn der Händler insolvent wird

BeitragVerfasst: 28.09.2012, 15:19
von exxpert
das ist doch ein Witz...
Also, mal ehrlich wer Ende 2010 seine Motorräder abholen lässt und nach 1,5 Jahren mal nachfragt, wo das Geld ist, hat es nicht besser verdient.
Das kann doch so nicht stimmen.
Die Teile wären im nächsten Frühjahr zum richtigen Preis weggegangen und das war die Insolvenz noch nicht zu sehen.
Spätestens nach 3 - 4 Monaten hätte jeder seine Bikes wieder geholt.

irgendwas ist da sehr seltsam. :wink:
vielleicht nur mit dem Geschäft unzufrieden?

Re: Wenn der Händler insolvent wird

BeitragVerfasst: 28.09.2012, 17:46
von Heiko-F
Die Geschichte ist schon etwas komisch.Kann mir nicht vorstellen das sich der Kunde fast 18 Monate nicht darum kümmert das das Geld rankommt.Wer hat schon mehrere Tausend Euros zu verschenken ?

Re: Wenn der Händler insolvent wird

BeitragVerfasst: 28.09.2012, 22:23
von explorer
Ja ich würd auch spätestens nach 3 Monaten die Fahrzeuge wieder abholen... auserdem würde ich den Brief erst rausrücken wenn das Bike verkauft wird.

in Kommission

BeitragVerfasst: 29.09.2012, 08:10
von Kajo
explorer hat geschrieben:Ja ich würd auch spätestens nach 3 Monaten die Fahrzeuge wieder abholen... auserdem würde ich den Brief erst rausrücken wenn das Bike verkauft wird.


Nur Bares ist Wahres. Bike mit Brief gibt es nur gegen Cash.

Für den Fall, dass man sich um wirklich garnichts kümmern kann oder will, muss die Maschine halt an einen professionellen Käufer / Verkäufer gehen. Der Preis wird dabei wahrscheinlich deutlich unter dem "Händlereinkauf" sein.

Gruß Kajo