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Änderungen beim Führerschein Klasse A/ A beschränkt

BeitragVerfasst: 30.12.2012, 13:50
von bz0430
Hallo,

da ab dem kommenden Jahr sich ja ein bisschen was am Motorradführerschein ändert hab ich gleich mal ne Frage:

Habe meinen Schein seit Freitag !!!!! 13.5.2011 ( war damals 22 Jahre alt -> das heißt erst einmal 2 Jahre beschränkt 34PS)
sprich bis 13.5.2013
Ab Januar hat sich meines Wissens nach folgendes geändert:
- A beschränkt von 34PS auf 48PS
- Direkteinstiegsalter von 25 Jahre auf 24 Jahre

Da ich ja nun schon 24 bin darf ich jetzt quasi ab Januar schon unbeschränkt fahren oder doch erst ab 13. Mai?

Danke für die Hilfe

Re: Änderungen beim Führerschein Klasse A/ A beschränkt

BeitragVerfasst: 30.12.2012, 14:25
von FL0
Du darfst ab 19.01.2013 die 48 PS ausnutzen und ab 13. Mai unbeschränkt fahren.

Die zwei Jahre beschränkt enden nicht mit Erreichen des Einstiegsalters für die unbeschränkte Klasse (war aber vorher auch schön so)

Re: Änderungen beim Führerschein Klasse A/ A beschränkt

BeitragVerfasst: 30.12.2012, 14:37
von bz0430
FL0 hat geschrieben:Du darfst ab 19.01.2013 die 48 PS ausnutzen und ab 13. Mai unbeschränkt fahren.

Die zwei Jahre beschränkt enden nicht mit Erreichen des Einstiegsalters für die unbeschränkte Klasse (war aber vorher auch schön so)


Alles klar - danke

Re: AW: Änderungen beim Führerschein Klasse A/ A beschränkt

BeitragVerfasst: 01.01.2013, 21:05
von OnkelDittmeyer
FL0 hat geschrieben:Du darfst ab 19.01.2013 die 48 PS ausnutzen und ab 13. Mai unbeschränkt fahren.

Die zwei Jahre beschränkt enden nicht mit Erreichen des Einstiegsalters für die unbeschränkte Klasse (war aber vorher auch schön so)


Sicher? Oder muß man den Führerschein nicht evtl vorher von A beschränkt in die neue Klasse A2 umschreiben lassen?

Ich würde im Zweifel bei der Führerscheinstelle nachfragen oder besser noch ins Gesetz gucken.

Sicher ist sicher...



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Re: AW: Änderungen beim Führerschein Klasse A/ A beschränkt

BeitragVerfasst: 01.01.2013, 22:26
von bz0430
OnkelDittmeyer hat geschrieben:
FL0 hat geschrieben:Du darfst ab 19.01.2013 die 48 PS ausnutzen und ab 13. Mai unbeschränkt fahren.

Die zwei Jahre beschränkt enden nicht mit Erreichen des Einstiegsalters für die unbeschränkte Klasse (war aber vorher auch schön so)


Sicher? Oder muß man den Führerschein nicht evtl vorher von A beschränkt in die neue Klasse A2 umschreiben lassen?

Ich würde im Zweifel bei der Führerscheinstelle nachfragen oder besser noch ins Gesetz gucken.

Sicher ist sicher...



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Also das glaube ich jetzt nicht. Wenn die 2 Jahre "beschränkt" vorbei sind hat man doch dann automatisch ohne was umschreiben zu lassen den A Schein.

Re: AW: Änderungen beim Führerschein Klasse A/ A beschränkt

BeitragVerfasst: 02.01.2013, 11:50
von FL0
OnkelDittmeyer hat geschrieben:Sicher? [...]


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Die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

[...]

16. § 76 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 7 wird wie folgt neu gefasst:

„7. § 6 Absatz 1

a) zu Klasse A

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen

aa) Krafträder der Klasse A2 und

bb) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.

[...]


Auszug aus 7. FeVuaÄndV

Re: Änderungen beim Führerschein Klasse A/ A beschränkt

BeitragVerfasst: 02.01.2013, 14:12
von bz0430
Ok danke, jetzt ist es eindeutig!

Re: AW: Änderungen beim Führerschein Klasse A/ A beschränkt

BeitragVerfasst: 02.01.2013, 16:13
von OnkelDittmeyer
bz0430 hat geschrieben:Ok danke, jetzt ist es eindeutig!


Stimmt.



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Re: Änderungen beim Führerschein Klasse A/ A beschränkt

BeitragVerfasst: 10.03.2013, 12:42
von chrizzi
Hi, hab zu dem Thema noch eine gute Übersicht gefunden: http://dein-fuehrerschein.net/fuehrerscheinklassen-2013/