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Streckensperrungen

Verfasst:
24.04.2013, 20:04
von fmaehren
Hallo zusammen,
habe heute eine geile Strecke im HSK gesehen, leider an WE's für uns gesperrt.
Hat jemand eine Ahnung was das kosten würde, wenn man trotzdem durchfährt und die Rennkontrolle einen anhält?
Glückauf
fmaehren
Re: Streckensperrungen

Verfasst:
24.04.2013, 20:07
von dkf800s
Ist mir mal passiert... im Sauerland. Navi wusste das jedoch nicht ^^
Kurz nach der Straßensperrung standen die grünen Kassierer: 25 Euro.
Re: Streckensperrungen

Verfasst:
24.04.2013, 20:54
von Wobbel
Laut Motorradfahrer 2/2013 Report Streckensperrung ist das eine Ordnungswidrigkeit und schlägt mit 15,00 € zu Buche.
Re: Streckensperrungen

Verfasst:
25.04.2013, 06:12
von minni
Kommt auch auf das Schild an: 'Anlieger frei', 'Anwohner frei' oder als komplette Sperrung.
Bei 'Anlieger frei' braucht es nur einen öffentlichen Parkplatz innerhalb der Strecke und Du hast ein 'Anliegen' den anzufahren.
Solltest Du aber auch tun, denn vorbeifahren wird dann kostenpflichtig.
Gruß Minni
Re: Streckensperrungen

Verfasst:
25.04.2013, 06:44
von kutscher
Re: Streckensperrungen
Ungelesener Beitragvon minni » 25.04.2013, 05:12
Kommt auch auf das Schild an: 'Anlieger frei', 'Anwohner frei' oder als komplette Sperrung.
Bei 'Anlieger frei' braucht es nur einen öffentlichen Parkplatz innerhalb der Strecke und Du hast ein 'Anliegen' den anzufahren.
Solltest Du aber auch tun, denn vorbeifahren wird dann kostenpflichtig.
Gruß Minni
Morgen
OK ich fahre den parkplatz an ,verweile 5 min. fahre weiter und werde danach angehalten, gibt es trotzdem eine BUSSE???
gruss
Re: Streckensperrungen

Verfasst:
25.04.2013, 13:36
von Anduin
fmaehren hat geschrieben:habe heute eine geile Strecke im HSK gesehen, leider an WE's für uns gesperrt
sag doch mal, wo das war. Es gibt dort auch Strecken, die sind nur am WE und an Feiertagen gesperrt. sollte man sich tunlichst dran halten, da steht dann fast sicher die Rennaufsicht.
Letztes Jahr wollte ich so eine Strecke fahren, aber ein Anwohner winkte und meinte, oben würde kontrolliert.
War ein älterer Herr, sagte er wäre früher auch Mopped gefahren und würde jetzt die Biker warnen. Super Typ.
Re: Streckensperrungen

Verfasst:
25.04.2013, 15:27
von fmaehren
Hi Anduin,
War auf dem Weg von Plettenberg nach Arnsberg. Ist auch nur am WE gesperrt. Gestern waren da gut Bikes unterwegs.
An der Einfahrt zu der Strecke war ein großes Schild mit einem Bike drauf und dem Text "Respekt vor den Kurven!".
Glückauf
Fmaehren
Re: Streckensperrungen

Verfasst:
25.04.2013, 15:44
von rietberger
Das ist der sogenannte Ochsenkopf, führt von Arnsberg nach Sundern. Lohnt sich meines Erachtens nicht mehr unbedingt, weil der Straßenbelag sehr zu wünschen übrig lässt. Sonst bin ich da immer extra in der Woche hingefahren, wenn ich Urlaub hatte. Jetzt bevorzuge ich die Strecke von Arnsberg Richtung Hellefeld. Dort ist für Mopeds eigentlich 50kmh, aber man wird schon rechtzeitig gewarnt, wenn die Rennleitung dort aufkreuzt
Gruß
Re: Streckensperrungen

Verfasst:
25.04.2013, 16:22
von Anduin
Jungs, genau da war das!

Re: Streckensperrungen

Verfasst:
27.04.2013, 07:35
von minni
OK ich fahre den parkplatz an ,verweile 5 min. fahre weiter und werde danach angehalten, gibt es trotzdem eine BUSSE???
Kommt vermutlich auf den Polizisten an, ob er Dir eine Verwarnung schreibt, mündlich verwarnt oder nicht.
Reicht eine Zigarettenpause um ein Anliegen zu rechtfertigen?
Oder ein Restaurant ansteuern (Anliegen), kurz auf die Toilette oder ein 'pfeilschnelles' alkoholfreies Bier und weiter?
Vielleicht finden sich die entsprechenden Urteile, und vielleicht habe die Richter eine Mindestverweildauer vorgegeben, um ein Anliegen zu rechtfertigen.
Gruß Minni
Streckensperrungen

Verfasst:
27.04.2013, 09:09
von Kajo
Ich denke mal unbestritten sind alle Anwohner und alle die zu einem Anwohner wollen. Dies gilt dann auch für Besucher einer Gaststätte.
Nach meiner Bewertung ist dagegen das Ansteuern eines Parkplatzes zum Zwecke einer Zigarettenpause kein "berechtigtes Anliegen".
Gruß Kajo
Re: Streckensperrungen

Verfasst:
27.04.2013, 21:09
von Gante
Bei der Definition des Anliegers sind die Gerichte wohl eher großzügig. Der diesbezügliche Wikipedia-Artikel fasst das ganz gut zusammen:
Anlieger@WikipediaDas Anfahren eines Parkplatzes dürfte wohl aber tatsächlich nicht ausreichend sein, da demnach Anlieger Personen sind „[…], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen." Wenn es an dem Parkplatz eine Frittenbude gibt und ich 'ne Cola trinken will, dann passt es aber wieder.
Grüße, Marcus
Re: Streckensperrungen

Verfasst:
28.04.2013, 09:46
von minni
Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.07.1965 (4 StR 191/65)
Kurzleitsatz:
»Ein Kraftfahrer, der, ohne selbst Anlieger zu sein, ein unbebautes Grundstück betreten oder benutzen will, das an einer nur für den Anliegerverkehr freigegebenen Straße gelegen ist, ist zum "Anliegerverkehr auf dieser Straße befugt, wenn der (verfügungsberechtigte) Anlieger das Betreten oder Benutzen des Grundstückes allgemein oder im besonderen Fall ausdrücklich oder stillschweigend gestattet hat.«
unbebautes Grundstück = Parkplatz
Anlieger = Gemeinde
ausdrücklich = Beschilderung -> Wanderparkplatz!
Und somit:
' zum "Anliegerverkehr auf dieser Straße befugt'So meine Interpretation
Gruß Minni