Winkeleisen hat geschrieben:Wie hast Du das mit dem Anschluss an das Scheinwerferkabel gemacht, ee sind ja andere Stecker an den Einsätzen?
Wenn Du die Philips Ultinon meinst, die für ein paar ausgewählte Moppedmodelle zugelassen sind: die haben denselben Steckanschluss wie die H7-Glühlampe, nur dass der Male-Stecker der Ultinon an einem Kabel statt direkt am Lampenkörper hängt.
Charly49 hat geschrieben:Hallo zusammen, bei Polo gibt es auch welche, allerdings nicht passend für BMW F800R.
Mit "passend" meinen die bei Polo sicher in erster Linie, dass die Ultinon-LED nicht für den Abblendlicht-Scheinwerfer der R zugelassen bzw. die R nicht in der Freigabeliste von Philips aufgeführt ist. Aber: entscheidend für die Zulassung der Ultinon-LED ist nicht das Motorradmodell, sondern die Prüfnummer des Scheinwerfers. Und hier gibt / gab es während des Produktionszeit der R zwei verschiedene H7-Scheinwerfer, die auch bei den GS-Twins verbaut wurden, aber für die GS-Modelle in der Freigabeliste stehen: einen mit asymmetrischem Abblendlicht aus italienischer Produktion (CEV) bis Mj. 2012, und dann einen mit nur noch symmetrischem Abblendlicht made by Hella von Mj. 2013 bis 2016.
Letzterer hat die Prüfnummer, die auch in der Philips-Freigabeliste erwähnt wird. LED-Freigabe ist aber nur fürs Fernlicht. Unsinn hoch 37, wenn man bedenkt, dass man im Dunkeln die meiste Zeit mit Abblendlcht fährt. Wer zufällig die LED gekauft hat und im Fernlichtscheinwerfer betreibt, möge bitte - nur für mich!
- mal prüfen, ob die Ultinon-LED von der Baulänge her auch ins Abblendlichtgehäuse passt.
Dennoch:auch mit dem grundsätzlich zulassungsfähigen Ultinon-H7-LED-Retrofit erlischt die Betriebserlaubnis, wenn er im Abblendlichtgehäuse, gleich, ob CEV oder Hella, betrieben wird. Im Idealfall bekäme der CEV-Scheinwerfer eine Freigabe für die Ultinon im Abblendlicht, denn der Wechsel bei BMW von CEV zu Hella war wohl darin begründet, dass die H7-Glühlampe mit der Zeit den Reflektor des CEV-Scheinwerfers erblinden lässt. Das wird mit dem Ultinon-LED-Einsatz, der weniger Wärme abstrahlt als die Glühlampe, sicher vermieden. Mit einem angekokelten CEV-Reflektor komme ich nicht über den TÜV, mit dem LED-Einsatz aber auch nicht. Da kann ich mir dann das geringere Übel aussuchen.