Heiko-F hat geschrieben:Da wirst du wenig Glück haben. Soweit ich weiß sind das normale Verschleißerscheinungen die dort nicht abgedeckt sind.
das sieht die Rechtsprechung oft anders: Bei Kauf hat man ein Fahrzeug im (hoffentlich) ordnungsgemäßen Zustand gekauft und man darf erwarten in den normalen km bei üblichen Gebrauch einen normalen Verschleiss zu haben. Wenn sehr bald ein unangemessener Verschleiss auftaucht, stellt sich die Frage, ob das Fahrzeug zuvor ordnungsgemäß war.
Überzogene Beispiele:
Bei Kauf eines Fahrzeuges mit Tageszulassung mit 2km auf der Uhr, dürfen nicht nach 50km die Bremscheiben verschlissen sein.
Selbst wenn man ein Fahrzeug mit 100.000km vom Händler kauft, dürften die Scheiben auch nicht nach 10km fällig sein.
Langer Rede kurzer Sinn: Ohne Anwalt/Klage geht garnichts :-)