Ritzel von 20 auf 19

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Re: Ritzel von 20 auf 19

Beitragvon Eckart » 25.03.2026, 18:22

HarrySpar hat geschrieben:Mir ist 2013 im April einer hinten aufs Auto draufgefahren. Der TÜV war im März fällig. Das hat Null interessiert.
Der überfällige TÜV bedeutet zwar einen Mangel, lässt aber die Betriebserlaubnis noch nicht erlöschen.
Anders kann das bei den Zähnen sein: Im Netz findet man Hinweise auf eine 8%-Grenze, unterhalb der Änderungen der Übersetzungen eintragungsfrei sind. 20 auf 19 sind 5%, was noch innerhalb dieser Grenze wäre, sodass diese Änderung rechtlich kein Problem ist, falls die zugrunde liegende Bestimmung, die ich selbst auf die Schnelle nicht gefunden habe, so stimmt.
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Re: Ritzel von 20 auf 19

Beitragvon HarrySpar » 27.03.2026, 09:05

Ein lauter Auspuff lässt die BE auch erlöschen.
Und? Habt ihr schon von nur einem einzigen Motorradunfall gehört, wo die Haftpflicht des Motorradfahrers aufgrund des zu lauten Auspuffs nicht gezahlt hat?
Oder habt ihr schon von einem einzigen Motorradunfall gehört, wo der Autofahrer eigentlich schuld war (z.B. Vorfahrt genommen), aber der Motorradfahrer aufgrund des manipulierten Auspuffs dennoch 30% Teilschuld bekam? Ich jedenfalls nicht.
Wenn man bedenkt, wieviel Motorräder mit manipuliertem Auspuff und somit ohne Betriebserlaubnis rumkurven, dann müsste es ja fast täglich derartige Unfälle geben, wo dann die Motorradhaftpflicht nicht zahlt oder der Motorradfahrer eine Teilschuld bekommt.
Aber ich habe noch nie von sowas gehört oder gelesen.
Also ich bleibe dabei: Der Mangel muss schon ursächlich zum Unfall beigetragen haben, damit das bei der Haftpflicht oder der Schuldfrage eine Rolle spielt. Und das wird dann wohl ein Gutachter darlegen.
Harry
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Re: Ritzel von 20 auf 19

Beitragvon Eckart » 27.03.2026, 11:18

HarrySpar hat geschrieben:Ein lauter Auspuff lässt die BE auch erlöschen.
...
Der Mangel ...
Auch wenn es in der Praxis kaum einen Unterschied macht - für den Juristen vielleicht schon: Eine erloschene Betriebserlaubsnis ist zwar ein Mangel, aber ein Mangel lässt die Betriebserlaubnis nicht erlöschen. Die Betriebserlaubnis erlischt, weil die Konstruktion des Fahrzeugs nicht mehr dem mit der Betriebserlaubnis genehmigten Aufbau entspricht, etwa weil ein Teil gegen ein anders aufgebautes ersetzt wurde, nicht aber, wenn eins der der Teile einfach nur defekt ist. Auf das Auspuffbeispiel bezogen hieße das, dass es darauf ankommt, warum der Auspuff zu laut ist: Ist er "nur" durchgerostet oder wurde er modifiziert ? Die Recheche, wie sich das auf die Strafzumessung auswirkt, überlasse ich Dir, weil ich beides vermeide. Auf das Ritzel bezogen: Wenn es zu wenig Zähne hat, weil welche abgebrochen sind ist das was anderes als wenn es von vorheren zu wenig hatte.
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Re: Ritzel von 20 auf 19

Beitragvon HarrySpar » 27.03.2026, 13:20

Ich sprach natürlich vom manipulierten Auspuff. Nicht vom verschlissenen.
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