Der überfällige TÜV bedeutet zwar einen Mangel, lässt aber die Betriebserlaubnis noch nicht erlöschen.HarrySpar hat geschrieben:Mir ist 2013 im April einer hinten aufs Auto draufgefahren. Der TÜV war im März fällig. Das hat Null interessiert.
Anders kann das bei den Zähnen sein: Im Netz findet man Hinweise auf eine 8%-Grenze, unterhalb der Änderungen der Übersetzungen eintragungsfrei sind. 20 auf 19 sind 5%, was noch innerhalb dieser Grenze wäre, sodass diese Änderung rechtlich kein Problem ist, falls die zugrunde liegende Bestimmung, die ich selbst auf die Schnelle nicht gefunden habe, so stimmt.
