noch einmal das Thema Ritzel

Die Technik zur F800R - F 800 R.

Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon Selma » 25.04.2010, 20:16

Nö, bei der R wird die Geschwindigkeit über die Raddrehzahl (ABS Sensor) ermittelt. Bei den Möpps ohne ABS ist 1Sensor trotzdem verbaut.
Gruß Andrea
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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon berry » 25.04.2010, 21:23

O.K. nehme ich jetzt mal so hin. Obwohl mein altes Möppi auch ABS hatte.

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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon Antigerade » 06.08.2010, 15:41

Der Mensch in der Bucht hat keine Papiere dazu und ich habe Probleme, den Hersteller zu finden. Hat jemand eine Homepage von PBR?
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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon Quza » 06.08.2010, 16:31

Ich hab grad 5 Minuten gegooglet und mich durch irgendwelche Shops geklickt, tada:
http://www.pbr.it/?l=en
Wenn du das eingetragen kriegst will ich das auch :twisted:
Ein Moped kann nicht einzylindrig genug sein.
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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon Lux » 06.08.2010, 19:37

ich will auch! :mrgreen:

wär ja schon net verkehrt das mit dem eintragen
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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon Roadslug » 06.08.2010, 21:12

Selma hat geschrieben:Nö, bei der R wird die Geschwindigkeit über die Raddrehzahl (ABS Sensor) ermittelt. Bei den Möpps ohne ABS ist 1Sensor trotzdem verbaut.
Beide Radsensoren sind vorhanden. Bei Fahrzeugen ohne ABS fehlt lediglich der Druckmodulator und das Steuergerät.

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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon Goldi » 27.10.2010, 00:11

oeger hat geschrieben:Bitte beachten Sie daß bei einer Änderung der original Übersetzung die Betriebserlaubnis erlischt.
Eintragen lassen?


Wieso soll die Betriebserlaubnis erlischen, und wieso soll man es eintragen lassen :? Steht Anzahl
der Zähne irgendwo in den Papieren :?:

Das Moped wird ja mit dem kleinerem Ritzel langsamer und nicht schneller. :!: :wink:

Gruß
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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon Lichtmann » 27.10.2010, 10:45

Goldi hat geschrieben:
oeger hat geschrieben:Bitte beachten Sie daß bei einer Änderung der original Übersetzung die Betriebserlaubnis erlischt.
Eintragen lassen?


Wieso soll die Betriebserlaubnis erlischen, und wieso soll man es eintragen lassen :? Steht Anzahl
der Zähne irgendwo in den Papieren :?:

Das Moped wird ja mit dem kleinerem Ritzel langsamer und nicht schneller. :!: :wink:

Gruß



Huhuuu,

dabei geht es wohl eher um die Lärmemmissieon, quasi das Fahrgeräusch, kleines Ritzel----selbe Geschwindigkeit--- höhere Drehzahl--- mehr Lärm, so einfach ist das.


Gruß
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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon aspex » 27.10.2010, 12:45

Huhu,

Gibts was neues im Bezug auf Eintragung?
Würd mich schon sehr interessieren ob es ohne Probleme geklappt hat und wieviel es gekostet hat!

Gruß aspex
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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon Goldi » 28.10.2010, 22:17

Lichtmann hat geschrieben:Huhuuu,
dabei geht es wohl eher um die Lärmemmissieon, quasi das Fahrgeräusch, kleines Ritzel----selbe Geschwindigkeit--- höhere Drehzahl--- mehr Lärm, so einfach ist das.
Gruß


Nicht ganz Richtig Lichtmann,

Läremmision ist nur Drehzahlabhängig und ist z.B. bei 4000 U/Min. in jedem Gang gleich. Wer sagt das Du die 50Km/h in erstem gang fahren sollst.
Mit einem kleinerem Ritzel vorne ist nur die Geschwindigkeit schneller erreicht, sonnst nichts.

Gruß
:wink:
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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon Roadslug » 28.10.2010, 23:02

Bei der Homoligation einer Abgasanlage wird u. a. die sogenannte Aussengeräusch- bzw. Vorbeifahrtmessung durchgeführt. Eine Messstecke von 20m wird mit konstanter Geschwindigkeit angefahren, dann bei der Beginn der Messstrecke maximal beschleunigt und der Schallpegel aufgezeichnet. Das heißt, es wird nicht nur das Mündungsgeräusch des Endschalldämpfers erfasst sondern auch die Geräusch-Abstrahlung des Motors und die hängt logischerweise von der Drehzahl ab. Wenn man die Drehzahl durch Änderung der Sekundärübersetzung erhöht heißt das schlicht und ergreifend, dass die Homoligation nicht mehr erfüllt wird und die Maschine entspricht nicht mehr der Typprüfung. Ob das der Prüfer beim TÜV bemerkt ist natürlich die Frage, aber ein Restrisiko besteht und das muss jeder letztendlich mit sich selber abmachen. Heikel könnte es im Falle eines Unfalles werden, denn einem Sachverständigen fällt das garantiert auf.

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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon Goldi » 02.11.2010, 03:09

Roadslug hat geschrieben:Geräusch-Abstrahlung des Motors und die hängt logischerweise von der Drehzahl ab.



Und was hab ich oben geschrieben :?: :evil:

"Läremmision ist nur Drehzahlabhängig"

Gruß :lol:
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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon Roadslug » 02.11.2010, 10:48

Das bestreitet ja auch niemand. Mir ging es vielmehr darum festzustellen, dass bei der Typprüfung Messungen mit genormten Messmethoden durchgeführt werden, bei denen die Rahmenbedingungen und Messergebnisse wie Summen-Schallpegel, erreichte Geschwindigkeit und Drehzahl festgeschrieben werden. Wenn nun die Rahmenbedingungen durch eine nicht bauartgenehmigte Abweichung (kleineres Ritzel) geändert werden stimmen die Daten der Homoligation nicht mehr. Der Unterschied von 20 Zähnen zu 19 im Ritzel macht nur 5% aus, das ist ein Klacks, der in der Praxis kaum eine Rolle spielt. Aber leider ist diese Änderung von BMW halt nicht freigegeben.
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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon Lichtmann » 02.11.2010, 11:51

Roadslug hat geschrieben:Das bestreitet ja auch niemand. Mir ging es vielmehr darum festzustellen, dass bei der Typprüfung Messungen mit genormten Messmethoden durchgeführt werden, bei denen die Rahmenbedingungen und Messergebnisse wie Summen-Schallpegel, erreichte Geschwindigkeit und Drehzahl festgeschrieben werden. Wenn nun die Rahmenbedingungen durch eine nicht bauartgenehmigte Abweichung (kleineres Ritzel) geändert werden stimmen die Daten der Homoligation nicht mehr. Der Unterschied von 20 Zähnen zu 19 im Ritzel macht nur 5% aus, das ist ein Klacks, der in der Praxis kaum eine Rolle spielt. Aber leider ist diese Änderung von BMW halt nicht freigegeben.
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Richtig.

sicherlich würde da ein Gutachter der DEKRA weiterhelfen, aber wie so oft scheut der Motorradfahrer diesen aus Gründen verschiedenster Art, ich würde als Umbauer solche Fragen nach Erlaubten gar nicht stellen, denn je mehr Leute davon wissen, um so größer die Gefahr des Erwischt werden,


Umbauen und Fresse halten, und keinen Verdacht erregen.


In diesem Sinne.
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Re: noch einmal das Thema Ritzel

Beitragvon freyk » 02.11.2010, 19:47

Hallo,

gut, im Prinzip erlischt die Betriebserlaubnis...

Aber mal ganz ehrlich, wer zählt die Zähne des vorderen Ritzels ? Wem fällt das auf ?

Wenn man die Zähnezahl von 20 auf 19 ändert, ändert man die Sekundärüberstzung um 5%. Ich glaube nicht, daß das auffällt.

Gruß Kalle
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