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Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 02.04.2015, 13:58
von ChristianF800R
Moin moin!

hat sich schon mal jemand daran versucht den Scheinwerfer der F800R auf Xenon umzurüsten?
Am besten ohne das Aussehen zu verändern.

Ich bin gespannt!

LG Christian

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 02.04.2015, 15:47
von schnecke
Wie soll denn das bitte gehen? Xeon ist eine vollkommen andere technologie. Immer wieder diese fragen nach umrüsten auf led oder was weiß ich was. Bitte erst mal ein wenig informieren dann erschließt sich es sich jedem, dass ein umrüsten nicht mit dem wechseln des leuchtmittels getan ist sonder immer den kompletten scheinwerfer und unter umständen das steuergerät einschließt. Das gibt es nicht, und wenn wird es zu teuer. Beispiel der led scheinwerfer einer r/gs oder r/r kostet ohne steuergerät schon mal einen tausender.

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 02.04.2015, 15:52
von dkf800s
Automatische Leuchtweitenregulierung... plemplem


Denke die Frage, falls es eine war, beantwortet sich selbst...

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 02.04.2015, 15:55
von LutzB
Ohne Tüv problemlos...
http://www.ebay.de/itm/Xenon-Hid-Motorr ... 4184e7c081
Hat ein Kumpel in seiner S1000rr und vorher in der F800s schon ewig gefahren.
Gruß
Lutz

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 02.04.2015, 15:58
von dkf800s
Fällt jedem Strassen Polizisten aus 1km Entfernung sofort auf... wieso also? Streut eh in alle Richtungen, besser im Sinne von "mehr sehen" bei Nacht erreicht man dadurch nicht.

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 02.04.2015, 16:49
von carsten_e
dkf800s hat geschrieben:Automatische Leuchtweitenregulierung... plemplem


Denke die Frage, falls es eine war, beantwortet sich selbst...


Ist doch nicht zwingend vorgeschrieben, war bei der K1300GT auch nicht der Fall glaube ich und
beim PKW gibt es auch Xenonvarianten ohne SWR und automatische Leuchtweitenregulierung.
Die 1600er gleicht die Leuchtweite allerdings automatisch durch den Spiegel mit aus.

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 02.04.2015, 17:19
von SingleR
dkf800s hat geschrieben:Streut eh in alle Richtungen...

Außer, man baut den HID-Einsatz in einen DE-Projektionsscheinwerfer ein... In dem man dann aber im Gegensatz zum Klarglasscheinwerfer auch nicht von außen erkennen kann (Farbtemperatur des Lichts mal außen vor), dass innen ein HID-Einsatz werkt. ;-)

dkf800s hat geschrieben:... besser im Sinne von "mehr sehen" bei Nacht erreicht man dadurch nicht.

Och, es soll ja Zeitgenossen geben, die meinen, dass sie einen besonders hohen Beitrag zur Unfallvermeidung und Verkehrssicherheit leisten, indem sie den Gegenverkehr so stark wie möglich und mit einem möglichst hohen Streulichtanteil blenden, weil sie sonst glauben, übersehen werden zu können... :mrgreen:

carsten_e hat geschrieben:Ist doch nicht zwingend vorgeschrieben, war bei der K1300GT auch nicht der Fall glaube ich...

Die allgemeine Vorschrift für eine LWR besteht durchaus. Aber evt. gilt für besagte Fz. (bzw. den für ein bestimmtes Fz. bauartgenehmigten Scheinwerfer) eine Ausnahmeregelung. Eine einzelne Fliege macht noch lange keinen Sommer! :roll:

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 02.04.2015, 17:28
von carsten_e
Die Leuchtkraft ist doch dafür ausschlaggebend. Ab 2000 Lumen ist eine automatische LWR und SWR vorgeschrieben.

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 02.04.2015, 21:40
von Haranni
LutzB hat geschrieben:Ohne Tüv problemlos...
http://www.ebay.de/itm/Xenon-Hid-Motorr ... 4184e7c081
Hat ein Kumpel in seiner S1000rr und vorher in der F800s schon ewig gefahren.
Gruß
Lutz

Hallo??? Wir sind hier im BMW-Forum. :mrgreen:

Thomas

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 02.04.2015, 22:11
von marcus.s
LutzB hat geschrieben:Ohne Tüv problemlos...
http://www.ebay.de/itm/Xenon-Hid-Motorr ... 4184e7c081
Hat ein Kumpel in seiner S1000rr und vorher in der F800s schon ewig gefahren.
Gruß
Lutz



Also ich wage mal stark zu bezweifeln dass die Prüfzeichen echt sind auf dem Teil.

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 03.04.2015, 10:33
von SingleR
Naja, die Prüfzeichen werden schon "echt" sein. Aber der Teufel steckt bekanntermaßen im Detail:

1. Der HID-Einsatz hat ein Prüfzeichen für den Betrieb in bestimmungsgemäß dafür zugelassenen Scheinwerfern. Einen solchen Scheinwerfer kenne ich nicht.
2. Der Scheinwerfer, in den der HID-Einsatz passen könnte, ist bestimmungsgemäß nur für den Betrieb mit der entsprechenden Glüh-lampe zugelassen.

Oder anders: nur, weil es passt, ist es noch lange nicht zugelassen. Es ist natürlich die Frage, ob es jemanden gibt, der mir - nach Einzelabnahme und lichttechnischem Gutachten - eine entsprechende Kombination zulässt. Möglich ist sicher alles - und alles ist eine Frage des Aufwands. All das wissen natürlich auch die Anbieter von dem HID-Kram - oder sie wissen es eben nicht, weshalb sie das Zeuch auch nur über eBay verkaufen. :mrgreen:

Weiteres Beispiel: man rüstet die Bremsanlage mit Teilen auf, die - für ein anderes Modell - eine Zulassung besitzen. Diese Kombination bedarf einer technischen Abnahme.

Aber man muss ja auch gar kein Ingenieur sein, um abschätzen zu können, ob ein HID-Einsatz im Reflektorscheinwerfer "funktionieren" kann oder nicht. Sieht man sich einmal eine Glühlampe an und vegleicht deren Lichtemittierungsfläche (= Länge des Glühfadens) mit der eines HID-Einsatzes (der quasi über die gesamte Länge des Glaskolbens Licht emittiert), dann kann man sich gem. des physikalischen Gesetzes, dass Einfallswinkel = Ausfallswinkel ist, schon vorstellen, dass mit dem HID-Einsatz Streulicht ohne Ende (und Blendwirkung) produziert wird.

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 03.04.2015, 18:02
von peppino
Also, ich sage nur: Finger weg von diesen Chinesischen Bastellösungen.
Ich habe mir White-Light birnen von Phillips geholt, machen schönes weißes Licht, man sieht echt mehr, als mit Standard, sind 100% zugelassen und gibt somit kein Ärger.

Das Andere ist: Wie soll das mit der Scheinwerfer-Reinigungsanlage gehen, die für Xenon Licht vorgeschrieben ist arbroller arbroller arbroller

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 03.04.2015, 18:16
von carsten_e
peppino hat geschrieben:Also, ich sage nur: Finger weg von diesen Chinesischen Bastellösungen.
Ich habe mir White-Light birnen von Phillips geholt, machen schönes weißes Licht, man sieht echt mehr, als mit Standard, sind 100% zugelassen und gibt somit kein Ärger.

Das Andere ist: Wie soll das mit der Scheinwerfer-Reinigungsanlage gehen, die für Xenon Licht vorgeschrieben ist arbroller arbroller arbroller


Von Bastellösungen halte ich auch absolut nichts! Die Reinigungsanlage ist trotzdem nicht zwingend vorgeschrieben! :mrgreen:

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 07.04.2015, 10:57
von Flo800GT
Wie immer tümmelt sich in solchen Threads gefährliches Halbwissen..
Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage sind nicht zwingend vorgeschrieben. Es gibt durchaus Ausnahmen, sowohl beim Auto als auch beim Motorrad.
Siehe z.B. Tesla Model S oder K1600.

Wichtig ist aber, dass der Scheinwerfer samt Leuchtmittel eine Zulassung hat. Wenn nur das Leuchtmittel eine hat, reicht das nicht aus.

Ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und sage:
Wer den serienmässigen Scheinwerfer durch einen HD-Daymaker-Scheinwerfer ersetzt, der bekommt das so auch ohne größere Probleme eingetragen.
Allerdings fährt man dann eben mit einem runden Scheinwerfer durch die Gegend..

Re: Xenonscheinwerfer bei der F800R

BeitragVerfasst: 26.01.2016, 02:12
von Reinhard
Hi zusammen,

in diesem Thread ist schon einiges ganz Richtig geschrieben worden. winkG
Zu den richtigen Informationen mal folgendes:

Legal gibt es XENON nur werkseitig, z.B. von BMW.

Legal gibt es zum Nachrüsten nix. scratch

Scheinwerferreinigungsanlage wird beim Motorrad nicht gefordert, Leuchtweitenreguliereung m.W. doch.
Der TÜV - Nord hat dazu einiges im Programm.

Wer dennoch auf die China Brenner umsteigt, riskiert sehr viel. nogo

Ein legaler Scheinwerfer (und Reflektor) sind nur für Halogen-Leuchtmittel zugelassen.
Auf jeder Streuscheibe befindet sich eine entsprechende Markierung (das ist der Zulassungscode) "HC...R ...". Auf dem Gehäuse dann die entsprechenden E-Zulassungen. :!:

Wer mal Zeit hat, der schaue sich einen zugelassenen Xenon-Scheinwerfer an einem Pkw an und achte auf die dortige Kennzeichnung. Garantiert "D...."

Das China-Leuchtmittel hat nie eine E-Zulassung und kann sie auch nicht bekommen. nogo
Viele meinen, weil auf dem Vorschaltgerät, welches zum Betrieb erforderlich ist, eine Prüfung in Sachen elektrischer Sicherheit vorgegeben wird, dass wäre die Zulassung. scratch
Ein gefährlicher Irrtum!

Das Leuchtmittel an sich müsste eine eigene Zulassung (E-Zeichen) haben, vergleicht mal eine H 7 oder H4.

Sollte denn tatsächlich eine Kennzeichnung die der H7 /H4 ähnlich ist, draufstehen, wird sie garantiert gefälscht sein.

Ein Scheinwerfer und das eingebaute Leuchtmittel sind ein kompliziertes Bauteil.
Da haben Experten dran gearbeitet, um möglichst nah an's Optimum zugelangen.

Nun tauscht Jemand das optimale Leuchtmittel gegen diesen China-Brenner aus und erreicht genau das Gegenteil.
Es passt nichts mehr. plemplem

Blendung, weil das Leuchtmittel in der Tat stark ist, selbst am Tag! nogo plemplem

Jeder halbwegs informierte TÜV-Prüfer stellt diesen Umbau spätestens bei der Kontrolle der Scheinwerfereinstellung und Lichtstärkemessung fest. Die Bastelarbeit (Befestigung des Vorschaltgerätes und die Verkabelung) erkennt er auch....
Die HU-Plakette ist damit in weite Ferne gerückt.

Übrigens das Ganze führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, kostet nur 90 bzw. 135 Euro (Fahrer/Halter) und eine satte TÜV - Abnahme.
...und die Rennleitung kennt diese Brenner. :!:

Solange es keinen Unfall gab, mag es geldlich noch erträglich sein, doch gab es einen, dann viel Glück ThumbUP

Reinhard