LED Tagfahrlich ???

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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon Tanke » 14.05.2010, 15:49

~Christian~ hat geschrieben:Oder wenn man keine Argumente hat zieht man sich zurück!?


ne, es is mir nur zu blöd mich wiederholen zu müssen weil hier ständig falsch interpretiert wird
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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon ~Christian~ » 14.05.2010, 15:57

@Roadslug
Überzeugt mich ehrlich gesagt nicht so recht, weil ich dir nicht ganz folgen kann. :(
Da man mit Abblendlicht fahren darf (als Motorradfahrer muss), darf man also auch mit Fernlicht fahren oder wie soll ich das verstehen.

@Tanke
Du hast z.b. nur davon geschrieben das du Lichthupe zurück gibst, wenn man von hinten oder von der Seite geblendet wird oder aber in Schräglage wenn man kurz erblindet weil einer mit vollem Beam entgegen kommt ist dies nicht möglich. Gibt nicht nur die Situation auf der Geraden, nicht mehr nicht weniger wollte ich festhalten.
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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon Roadslug » 14.05.2010, 16:11

Hm, in der von mir angezogenen Aufstellung steht bei Tageslicht ohne Sichtbehinderung zum Punkt Fernlicht gar nichts drin. Jetzt könnte man einfach sagen, alles was nicht ausdrücklich verboten ist müsste erlaubt sein. Aber das ist wohl ein etwas dünnes Eis, das könnte wie so vieles von der grünen Ordnungsmacht als Ermessensfrage ausgelegt werden. Übrigens gibt es meines Wissens in der StVO auch für Motorradfahrer kein Muss sondern lediglich ein Kann für das Fahren mit Licht am Tage.

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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon matze.mc » 14.05.2010, 17:04

~Christian~ hat geschrieben:Laut BAST Studie muss das LED TFL Licht auch für Zweiräder kommen da es darauf optimiert ist das man gesehen wird statt wie das Ablendlicht darauf um etwas zu sehen, aber es würde "nur" ca. 3% der Unfälle verhindern die passierten weil ein Motorradfahrer übersehen wurde.


Hallo Christian,

ich habe die Studie gerade in der Langfassung gelesen. Die 3% Reduzierung beziehen sich auf alle Unfälle nicht nur auf Motorradfahrer. Da es gar kein TFL bei Motorrädern gibt, läßt sich dazu auch keine Studie bzw. Feldversuch machen.
Da bin ich doch froh, weil in 75% der Fälle wird m.W. der Motorradfahrer übersehen. Davon nur 3% Reduzierung wäre mir ehrlich gesagt zu wenig für den Aufwand. :D


@Roadslug: Das Fahren mit Licht ist für einspurige Fahrzeuge vorgeschrieben. Goggle das doch mal.


Übrigens: Als ehemaliger konsequenter Fernlichtfahrer habe ich auch die Erfahrung gemacht, das manche Autofahrer davon förmlich angezogen werden und in meine Richtung lenken - irgenwie kommt mir das bekannt vor - ach ja wo fliegen die Insekten nachts immer hin... :lol: :lol:


Gruß

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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon DerKoch » 14.05.2010, 19:42

Roadslug hat geschrieben:Es heißt lediglich, dass man bei Tageslicht ohne Sichtbehinderung mit Abblendlicht fahren darf, aber nicht muss. Siehe auch ...

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Jetzt hast Du Dir die Antwort ja selbst gegeben. Man darf mit Abblendlicht und alles andere darf man nicht.
Roadslug hat geschrieben:Jetzt könnte man einfach sagen, alles was nicht ausdrücklich verboten ist müsste erlaubt sein.Roadslug


Das ist im Straßenverkehr aber genau andersrum... was nicht ausdrücklich erlaubt ist ist verboten. Ist so glaub mir... das weiß ich aus einem Strafzettelforum in dem ich öfters bin und weil ich mich schon recht lange damit beschäftige.
matze.mc hat geschrieben:Als ehemaliger konsequenter Fernlichtfahrer habe ich auch die Erfahrung gemacht, das manche Autofahrer davon förmlich angezogen werden und in meine Richtung lenken matze.mc


Genau das lernt man auch schon in der Fahrschule.
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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon Roadslug » 15.05.2010, 08:52

matze.mc hat geschrieben:@Roadslug: Das Fahren mit Licht ist für einspurige Fahrzeuge vorgeschrieben. Goggle das doch mal.
Richtig, habe ich gerade gefunden. Steht im StVo § 17 Beleuchtung, Absatz 2A. Danke für den Hinweis.

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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon Afisch » 19.05.2010, 13:42

So jetzt hab ich das Ergebnis vom TÜV:
Es ist in Deutschland nicht erlaubt mit 2 Abblendlichtern zu fahren. In der EU ist es erlaubt - aber das bringt mir leider nicht viel. D.h. ich werde es nicht einbauen :( und das Thema ist somit für mich gegessen. :(
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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon Stevi » 19.05.2010, 21:26

Also ganz ehrlich

wenn es ein sonniger Tag ist und ich nicht durch dunkle Wälder fahr, dann schalte ich auch das Fernlicht ein. Letztes jahr hat sich niemand beschwert. Aber wie gesagt nur wenns draußen wirklich schön hell ist, dann ist nämlich auch keine Blendwirkung da.

Vor Unfällen bei Einmündungen auf der Bundesstraße hilt auch sehr viel wenn man ein paar Schlenker fährt...... da erregt man auch Aufmerksamkeit bei unachtsamen WE-Fahrern.

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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon McFly » 19.05.2010, 21:45

DerKoch hat geschrieben:das weiß ich aus einem Strafzettelforum in dem ich öfters bin und weil ich mich schon recht lange damit beschäftige.

was es alles gibt ....reich mal ein Link rüber

Sport frei! der Steffen
Der Grip möge mit Euch sein! Bild
Der hier von mir gepostete Inhalt ist meine persönliche Meinung.
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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon Tito_2000 » 19.05.2010, 22:23

Crysistense hats doch auch geschafft sich ein TFL an seine ST zu basteln !
conrad.de LED-POSITIONSLEUCHTEN 5 LEDS in die suche einfügen !

crysistense89 hat geschrieben:Hab einfach einen kleinen Schalter eingebaut, der jetzt rechts neben dem Display montiert ist. Die Leuchten hab ich mit jeweils zwei Schrauben befestigt.


Bild


Hab noch ein Relais gefunden, ob das etwas beim Möp bringt?
TAGFAHRLICHT-RELAIS in die Suche eingeben !
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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon DerKoch » 19.05.2010, 23:31

McFly hat geschrieben:
DerKoch hat geschrieben:das weiß ich aus einem Strafzettelforum in dem ich öfters bin und weil ich mich schon recht lange damit beschäftige.

was es alles gibt ....reich mal ein Link rüber


http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home

http://www.bussgeldkatalog-forum.de/

http://www.copzone.de/phpbbforum
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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon Richard » 05.06.2010, 14:19

Hallo,

ich komme gerade von der HU. Eine Parallelschaltung zum Abblendlicht ist nicht zulässig. Entweder Abblendlicht oder LED-Tagfahrlicht. Es darf immer nur eines leuchten, wie beim Auto. Weil das LED-Tagfahrlicht alleine beim Motorrad zu schlecht erkannt wird baue ich die LEDs wieder aus und fahre weiterhin nur mit Abblendlicht - schade, weils gut aussieht und sehr auffallend ist.

Gruß Richard
Die F800S hat mich 12 Jahre und über 68000 km begleitet. Jetzt habe ich mir eine R nineT Urban bestellt.
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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon matze.mc » 05.06.2010, 17:40

Hallo Richard,

soweit ich mich erinnere hast du doch die Leuchten von Conrad. Das ist gar kein TFL sondern nur Positionslichter mit der Kennung "A". Das A findest du entweder auf dem Gehäuse oder auf dem Glas. Falls es gar nicht da sein sollte, sind die Leuchten grundsätzlich nicht zulässig. Das glaube ich aber nicht, weil in dem Zertifikat bei Conrad das A ausgewiesen wird.

Da müsstest du nur die original Standlichtbirne stilllegen, dann wäre das legal. Dein Tüv-Mann scheint sich nicht sehr gut auszukennen!

Gruß

matze
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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon ~Christian~ » 05.06.2010, 18:28

Gilt das auch schon für Motorräder?
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Re: LED Tagfahrlich ???

Beitragvon Richard » 06.06.2010, 14:59

Hallo,

habe jetzt nochmals nachgeforscht:

Bei meinen LED-Positionsleuchten von Conrad 856443 ist auf dem Glas ein DRL und E4 eingegossen. RL steht für Tagfahrlicht (Running Light) und das D evtl. für Day.

Im Internet steht immer wieder dieser Satz:
Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

und das trifft auch beim Motorrad zu. Weil das Abblendlicht heller ist als die LEDs, werde ich die LEDs zu meiner Sicherheit nicht mehr nutzen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht


Ich habe auch nochmals unabhängig beim TÜV nachgefragt:
Ihre Nachfrage nach LED-POSITIONSLEUCHTEN kann ich folgendermaßen beantworten:

Wahrscheinlich handelt es sich dabei um Tagfahrleuchten mit EG-Prüfzeichen und Kennzeichnung RL (Positionsleuchten gibt es im Bereich der StVZO nicht). Für Tagfahrleuchten gilt die Vorschrift, dass sie nicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchten dürfen. Beim Einschalten des Abblendlichtes müssen sie automatisch erlöschen.
Deshalb macht ein Anbau am Kraftrad keinen Sinn, da das Kraftrad auch am Tag nur mit Abblendlicht gefahren werden darf. D.h., dass die Tagfahrleuchten im Betrieb erlöschen und somit am Kraftrad nie leuchten dürfen.


So ist es leider.

Gruß Richard
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