~Christian~ hat geschrieben:Oder wenn man keine Argumente hat zieht man sich zurück!?
ne, es is mir nur zu blöd mich wiederholen zu müssen weil hier ständig falsch interpretiert wird
~Christian~ hat geschrieben:Oder wenn man keine Argumente hat zieht man sich zurück!?
~Christian~ hat geschrieben:Laut BAST Studie muss das LED TFL Licht auch für Zweiräder kommen da es darauf optimiert ist das man gesehen wird statt wie das Ablendlicht darauf um etwas zu sehen, aber es würde "nur" ca. 3% der Unfälle verhindern die passierten weil ein Motorradfahrer übersehen wurde.
Roadslug hat geschrieben:Es heißt lediglich, dass man bei Tageslicht ohne Sichtbehinderung mit Abblendlicht fahren darf, aber nicht muss. Siehe auch ...
Roadslug
Roadslug hat geschrieben:Jetzt könnte man einfach sagen, alles was nicht ausdrücklich verboten ist müsste erlaubt sein.Roadslug
matze.mc hat geschrieben:Als ehemaliger konsequenter Fernlichtfahrer habe ich auch die Erfahrung gemacht, das manche Autofahrer davon förmlich angezogen werden und in meine Richtung lenken matze.mc
Richtig, habe ich gerade gefunden. Steht im StVo § 17 Beleuchtung, Absatz 2A. Danke für den Hinweis.matze.mc hat geschrieben:@Roadslug: Das Fahren mit Licht ist für einspurige Fahrzeuge vorgeschrieben. Goggle das doch mal.
DerKoch hat geschrieben:das weiß ich aus einem Strafzettelforum in dem ich öfters bin und weil ich mich schon recht lange damit beschäftige.
crysistense89 hat geschrieben:Hab einfach einen kleinen Schalter eingebaut, der jetzt rechts neben dem Display montiert ist. Die Leuchten hab ich mit jeweils zwei Schrauben befestigt.
McFly hat geschrieben:DerKoch hat geschrieben:das weiß ich aus einem Strafzettelforum in dem ich öfters bin und weil ich mich schon recht lange damit beschäftige.
was es alles gibt ....reich mal ein Link rüber
Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.
Ihre Nachfrage nach LED-POSITIONSLEUCHTEN kann ich folgendermaßen beantworten:
Wahrscheinlich handelt es sich dabei um Tagfahrleuchten mit EG-Prüfzeichen und Kennzeichnung RL (Positionsleuchten gibt es im Bereich der StVZO nicht). Für Tagfahrleuchten gilt die Vorschrift, dass sie nicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchten dürfen. Beim Einschalten des Abblendlichtes müssen sie automatisch erlöschen.
Deshalb macht ein Anbau am Kraftrad keinen Sinn, da das Kraftrad auch am Tag nur mit Abblendlicht gefahren werden darf. D.h., dass die Tagfahrleuchten im Betrieb erlöschen und somit am Kraftrad nie leuchten dürfen.
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