So, ich aheb mal bei 4 Prüforganisationen angefragt, und heir sind schonmal zwei (natürlich unterschiedliche) Antworten:
KUES:
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ein Sichtfenster für die Behälter reicht nicht aus.
Der Umbau der Bremsanlage auf die anderen Flüssigkeitsbehälter muss begutachtet werden. Die Bremsanlage an ihrem Fahrzeug ist als Ganzes genehmigt. Wenn Teile davon geändert werden, dann ist das überprüfungspflichtig.
Hierzu sind entweder geeignete Prüfzeugnisse erforderlich nach denen ein PI eine ÜO arbeiten darf (Teilegutachten oder ABE), oder es muss ein aaS eine Fahrzeugprüfung nach § 21 StVZO durchführen.
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TÜV:
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wir würden einer Änderung nur dann zustimmen, wenn eindeutig die Zulässigkeit und Eignung des neuen Behälters nachgewiesen werden kann. Da der Gesetzgeber explizit keine Kriterien für solche Behälter festgelegt hat, müsste eine Bescheinigung des Fahrzeugherstellers die Zulässigkeit und Eignung nachweisen.
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Na jetzt bin ich ml noch auf die Rückmeldungen von Dekra und GTÜ gepannt.
Bisher hat es mir jedenfalls nicht wirklich weitergeholfen.
mfg
naidhammel