Zusatzbeleuchtung

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Zusatzbeleuchtung

Beitragvon bmw_freak47 » 18.08.2019, 15:27

Hallo Beleuchtungsexperten!
Der Vorbesitzer meiner F800R hat den Standadhauptscheinwerfer gegen einen H4 Hauptscheinwerfer (Urban) getauscht. Ich möchte nun die Beleuchtungsanlage um einen LED Satelillite 44 mm LED-Abblendscheinwerfer und 50 mm LED-Fernscheinwerfer ergänzen.

Das Zusatz-Abblendlicht würde ich rechts und das Zusatzfernlicht links am nachgerüsteten Sturzbügel befestigen.
Die Steuerung erfolgt jeweils über Relais vom Rücklicht oder Standlicht für das Zusatzabblendlicht sowie über das Fernlicht der Hauptlampe für das Zusatzfernlicht.

Ich hoffe, dass mein Konzept nachvollziehbar ist. Meine Frage nun:

1. Würde der Tüv die Beleuchtung abnehmen

2. Wird der CAN-Bus mit den Steuergeräten mit Fehlermeldungen reagieren. Hat jemand Erfahrung mit dem CAN-Bus Widerstandsystem CBW1...


Grüße aus dem Schwabenland
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Re: Zusatzbeleuchtung

Beitragvon SingleR » 18.08.2019, 18:02

Zum Thema, was erlaubt ist, gibt es ein pdf vom TÜV-Süd. Google hilft.

Zusammengefasst - es gelten für die F die EG-Zulassungsvorschriften (!): bei vorhandenem Abblendlicht ein weiteres Abblendlicht nachrüsten ist unzulässig, wenn keine symmetrische Anordnung (der Scheinwerfer zueinander und bezogen auf die Fahrzeuglängsachse) möglich ist. Zusätzliches Fernlicht ist kein Problem, so lange insgesamt nicht mehr als 2 Fernscheinwerfer verbaut sind.

Den CAN-Bus kümmern die zusätzlichen Scheinwerfer nicht, da diese ja nicht mit dem CAN-Bus verbunden sind. Lediglich die LiMa muss die höhere Leistungsaufnahme von 2 zusätzlichen Scheinwerfern (grob grerechnet ca. 80 W peak) verkraften können. Sollte aber kein
Problem sein.
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Re: Zusatzbeleuchtung

Beitragvon bmw_freak47 » 18.08.2019, 18:27

Vielen Dank für den Beitrag. Ich muss wohl das Abblendlicht gegen einen Nebelscheinwerfer tauschen. Nach Durchsicht der Vorschriften wäre dies erlaubt.

Gruß
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Re: Zusatzbeleuchtung

Beitragvon SingleR » 19.08.2019, 08:09

Ja, das mit dem einen Nebelscbeinwerfer ist zulässig. Es gibt (insbes. in der Boxer.GS-Fraktion) viele, die auf den Zylinderschutzbügeln z.B. rechts den NSW und links ein FL verbaut haben. Beim NSW bitte nur die Montagehöhe beachten.

Wenn es Dir bzgl. der Zusatzscheinwerfer nur um bessere Erkkennbarkeit bei Tag geht, könntest Du natürlich auch über die Montage von Tagfahrlicht nachdenken. Ein einzelnes TFL muss mittig zur Fahrzeuglängsachse, paarweises TFL symmetrisch angeordnet sein. bzgl. der Anbauhöhe gelten die Vorschriften des Abblendlichts.
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