ECE 22-05 hat geschrieben:7.3.4 Auswahl der Aufschlagpunkte
7.3.4.1 Jede Prüfung erfolgt mit vier Aufschlägen an einem Helm in den Punkten B, X, P und R, in dieser Reihenfolge. Wird ein Helm mit schützendem Kinnbügel geprüft, dann muss nach den anderen vier Punkten zusätzlich in dem Punkt S ein Aufschlag erfolgen, allerdings nur auf den Sockel nach Absatz 7.3.2.3.1.
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7.3.6
Ein Helm gilt hinsichtlich der Stoßdämpfung als zufrieden stellend, wenn die am Schwerpunkt des Prüfkopfes auftretende Beschleunigung in keinem Falle 275 g übersteigt und der Parameter der Kopfverletzung nicht größer als 2400 ist.
Der Helm darf sich nicht vom Prüfkopf lösen.
(Quelle:http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html?nn=35602#doc20394bodyText2)
Selbstverständlich erfolgt die Prüfung nur deshalb auf diese Weise, weil der Helm nach dem ersten Anprall vollständig seiner Schutzwirkung beraubt ist.
Wenn der große Herrscher kommt, verbeugt sich der kluge Bauer tief und lässt dabei leise einen Furz.