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Darf ein Händler (BMW) einen 6 jahre alten Helm noch verkauf

BeitragVerfasst: 22.07.2011, 18:48
von killzonedog
Hallo liebe Gemeinde,

ich habe gestern eine schreckliche Entdeckung gemacht....
am 4.6.09 habe ich mir einen BMW Sportintegralhelm beim BMW Händler gekauft. Der runterreduziert auf 199 Flocken.... hab ich mir gedacht, kannste nicht viel falsch machen !!!
Sonst habe ich den immer nur so oberflächlich sauber gemacht, mit Helmpolsterschaum usw.
In der Anleitung steht aber auch, dass man die Innenausstattung, heisst Kinn, Wangenpolster usw. austauschen kann. Gesagt getan das Zeug mal rausgenommen.
Auf der Helminnenseite, nachdem die Innenausstattung draussen war las ich einen Aufkleber mit der aufschrift: Production Date WEEK 31 2003. Ein 6 Jahre alter Helm also !!! ( bei Kaufdatum )
Und jetzt kommts. Der gesamte Stoff hat sich von den Styroporträgern gelöst. Die sind teilweise geklettet oder verklebt. Die klebestellen sind komplett lose und haben ne "ungesunde" gelbe verfärbung.
Des Weiteren ist eine Verschraubung gebrochen, die eine Schlaufe am Helm befestigen soll, die bei einem Unfall verhindert, dass der Helm vom Kopf gezogen wird. Klugerweise im Kunstoff verschraubt... :roll: is klar das das net lange halten kann.

Was haltet ihr davon ? Das ist doch ein klarer Umtauschgrund oder ?

einen 6 Jahre alten Helm verkaufen, wo bei man ja GFK und Carbonhelme alle 6-8 Jahre erneuern sollte wegen Materialermüdung....naja was da alles ermüden kann, habe ich ja deutlich gesehen.....

LG Peter

Re: Darf ein Händler (BMW) einen 6 jahre alten Helm noch ver

BeitragVerfasst: 22.07.2011, 19:21
von marcus.s
Hallo,

also wie die rechtliche Lage genau ist kann ich dir nicht sagen, denke aber schon dass das wohl eine berechtigter Grund für eine Rücknahme ist.
Aber so vom Verständniss würde ich den Helm nicht benutzen und dem Händler auf den Tisch werfen.
Ich finde das schon ein dicker Hund dass zumindest beim Kauf dieser Umstand nicht genannt wurde.

Grüße,

Re: Darf ein Händler (BMW) einen 6 jahre alten Helm noch ver

BeitragVerfasst: 22.07.2011, 19:31
von killzonedog
ja ich dacht mein Schwein pfeifft als ich gestern das Datum 2003 gelesen habe.... Mal im Ernst, wenn du einen Helm im Laden siehst, wo steht von 379,- auf 199,- reduziert, dass der dann max 1-2 Jahre im Regal steht oder ? und es war nicht ersichtlich, wie alt der Helm beim Kauf war, wie auch ? muss man ja was ausbauen. Und drauf aufmerksam gemacht hat mich da auch niemand....

Aber danke für dein Statement

Re: Darf ein Händler (BMW) einen 6 jahre alten Helm noch ver

BeitragVerfasst: 22.07.2011, 20:50
von ~Christian~
Was soll an dem Helm denn schlecht werden? Wenn es ne GFK Schale ist und Innenpolster das nie benutzt wurde ist der Helm doch noch Tip Top. Wenn GFK so schnell altern würde, dann müsste man ja alle 5 Jahre ne Yacht oder ein Segelflugzeug komplett neu aufbauen.

Re: Darf ein Händler (BMW) einen 6 jahre alten Helm noch ver

BeitragVerfasst: 22.07.2011, 21:10
von HaPe
Hallo,

grundsätzlich gibt es 2 Materialien, aus denen Helme hergestellt werden.

1. Duroplaste und Verbundstoffe (wie Carbon, GFK, etc)
wird meist im aufwendigen Laminatverfahren hergestellt
Problem: anfällig gegen Delamination. Wenn z.B. ein spitzer Gegenstand den Helm trifft, kann dieser schwer beschädigt sein, obwohl man äußerlich gar nichts sieht. Die "zusammengeklebten" Lagen können strukturell beschädigt/getrennt (Delaminiert) sein.
2. Thermoplaste
einfach herzustellen und leicht.
Problem: altert(wird spröde) auch wenn er lackiert ist aufgrund UV-Strahlung.

Die Frage ist nun, aus welchem Material ist er?
Wie wurde er "behandelt"?
Das sich der Stoff löst, ist wohl als Zeichen der allg. Alterung des Klebers zu werten.

Ich würde mir so ein Teil nicht antun.

Zu deiner Frage des Umtausches - guckst Du hier http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/sind-reduzierte-waren-wirklich-vom-umtausch-ausgeschlossen.html

Gruß
HaPe

Re: Darf ein Händler (BMW) einen 6 jahre alten Helm noch ver

BeitragVerfasst: 22.07.2011, 22:43
von Stopsi
Und wie willst Du beweisen, dass die Rechnung von 2009 einen Helm von 2003 beinhaltet?

Gruß Stopsi

reduzierte Ware

BeitragVerfasst: 22.07.2011, 23:18
von Kajo
killzonedog hat geschrieben:...einen BMW Sportintegralhelm beim BMW Händler gekauft. Der runterreduziert auf 199 Flocken...


Für den Preis von 199,00 € wirst Du von keinem BMW Händler einen Helm aus dem aktuellen Programm bekommen. Gleichwohl würde ich der vorliegenden Rechnung den Helm bei meinem Händler reklamieren.

Gruß Kajo

Re: Darf ein Händler (BMW) einen 6 jahre alten Helm noch ver

BeitragVerfasst: 23.07.2011, 01:18
von killzonedog
Stopsi hat geschrieben:Und wie willst Du beweisen, dass die Rechnung von 2009 einen Helm von 2003 beinhaltet?

Gruß Stopsi


weil alle BMW Teile unter anderem auch Helme Teilenummer haben... die ist ja auf der Rechnung mit drauf. Sollte eig. nachvollziehbar sein.

Re: Darf ein Händler (BMW) einen 6 jahre alten Helm noch ver

BeitragVerfasst: 23.07.2011, 01:24
von killzonedog
~Christian~ hat geschrieben:Was soll an dem Helm denn schlecht werden? Wenn es ne GFK Schale ist und Innenpolster das nie benutzt wurde ist der Helm doch noch Tip Top. Wenn GFK so schnell altern würde, dann müsste man ja alle 5 Jahre ne Yacht oder ein Segelflugzeug komplett neu aufbauen.



Es geht mir ja nicht um das GFK, das scheint ja in Ordnung zu sein, es geht mir einfach um die Innenausstattung, heisst Polster und vorallem dieses Band, dass eig. am hinteren Teil des Helmes verschraubt sein müsste. So, die schraube ist in gewöhnliches Kunstoff geschraub, das aber gebrochen ist. Ich hatte keinen Unfall mit dem Helm also ist es schlicht und ergreifend ein alterungsbedingter Schaden oder das Zeug taugt nichts. Der Kleber, der zb. das Kunstleder auf dem Styroporkörper halten sollte ist einfach alt und hält das zeug nicht mehr drauf... also auch alterungsbedingt...

Re: reduzierte Ware

BeitragVerfasst: 23.07.2011, 01:29
von killzonedog
Kajo hat geschrieben:
killzonedog hat geschrieben:...einen BMW Sportintegralhelm beim BMW Händler gekauft. Der runterreduziert auf 199 Flocken...


Für den Preis von 199,00 € wirst Du von keinem BMW Händler einen Helm aus dem aktuellen Programm bekommen. Gleichwohl würde ich der vorliegenden Rechnung den Helm bei meinem Händler reklamieren.

Gruß Kajo


Ich muss auch nicht das aktuellste Modell haben... aber das ist kein Grund, mir einen alten !! Helm zu verkaufen... was heisst schon aktuell ? die ändern doch alle Jahre oder 2 das Sortiment oder ? aber da rechntet doch keiner mit einem 6 Jahre dahinvegitierenden Helm oder... der vielleicht für 6-8 jahre konzipiert ist. Denn selbst das hat er dann ja nicht erfüllt... der hat vielleicht 6000km aufm Buckel....

Re: Darf ein Händler (BMW) einen 6 jahre alten Helm noch ver

BeitragVerfasst: 23.07.2011, 11:02
von Timido
Die Frage ist doch, wie lange lang ein Helm als NEU verkauft werden kann. Keine Ahnung, wie das bei Kleingütern ausschaut, aber im Bereich der Automobile gibt es ja durchaus Gerichtsentscheidungen, die sich mit solch einem Problem befassen mussten.

... Im Beschluss heißt es dazu: „Eine so lange Standzeit führt auch bei einem nicht benutzten Fahrzeug zwangsläufig zu einem gewissen Alterungsprozess sowie nach der Verkehrsanschauung zu einer Werteinbuße, so dass ein solcher PKW kein Neufahrzeug mehr darstellt ...


Nun müsste geklärt werden, ob bei einem Helm auch nach 6 Jahren noch Neu draufstehen darf.

Neu?

BeitragVerfasst: 23.07.2011, 11:44
von Kajo
Timido hat geschrieben:...Nun müsste geklärt werden, ob bei einem Helm auch nach 6 Jahren noch Neu draufstehen darf.


Vielleicht sollte der Produktionsmonat neben dem CE-Zeichen angegeben werden.

Gruß Kajo

Re: Darf ein Händler (BMW) einen 6 jahre alten Helm noch ver

BeitragVerfasst: 23.07.2011, 14:46
von killzonedog
Timido hat geschrieben:Die Frage ist doch, wie lange lang ein Helm als NEU verkauft werden kann. Keine Ahnung, wie das bei Kleingütern ausschaut, aber im Bereich der Automobile gibt es ja durchaus Gerichtsentscheidungen, die sich mit solch einem Problem befassen mussten.

... Im Beschluss heißt es dazu: „Eine so lange Standzeit führt auch bei einem nicht benutzten Fahrzeug zwangsläufig zu einem gewissen Alterungsprozess sowie nach der Verkehrsanschauung zu einer Werteinbuße, so dass ein solcher PKW kein Neufahrzeug mehr darstellt ...


Nun müsste geklärt werden, ob bei einem Helm auch nach 6 Jahren noch Neu draufstehen darf.



genau das will ich wissen.... Preisreduziert hin oder her, es ist ein alter Helm !