Hallo zusammen,
hat schon jemand den MIVV Endschalldämpfer an der XR verbaut und gemessen ob er in Österreich noch zugelassen ist?
Er entspricht ja der Euro 5 Norm aber passt das auch wenn das Messgerät dran ist?
Danke für eure Erfahrungen
Grüße
Tanke hat geschrieben:Wenn die Jungs den Verdacht haben, dein Motorrad ist zu laut, machen sie eine Messung.
Liegst du über 95db(A), bist du dran.
Da kannst du auch den originalen Auspuff dran haben und in den Papieren 1db(A) drin stehen haben. Zu laut ist zu laut.
Tanke hat geschrieben:Wenn die Jungs den Verdacht haben, dein Motorrad ist zu laut, machen sie eine Messung.
Liegst du über 95db(A), bist du dran.
Da kannst du auch den originalen Auspuff dran haben und in den Papieren 1db(A) drin stehen haben. Zu laut ist zu laut.
lector hat geschrieben:Tanke hat geschrieben:Wenn die Jungs den Verdacht haben, dein Motorrad ist zu laut, machen sie eine Messung.
Liegst du über 95db(A), bist du dran.
Da kannst du auch den originalen Auspuff dran haben und in den Papieren 1db(A) drin stehen haben. Zu laut ist zu laut.
Klar wenn 1dB(A) drinnen steht und gemessen werden über 95dB(A) dann bist deutlich außerhalb der Toleranz. Somit bist du dran. Aber nicht wegen der Bezirk Reutte Regelung sondern sowieso und überall und auch in Deutschland.
Die Bezirk Reutte Regelung lautet, dass das eingetragene Standgeräusch nicht über 95dB(A) sein darf.
Ich bezweifle, dass ich eine Strafe bekomme, wenn ich ein eingetragenes Standgeräusch von 95dB(A) habe (somit nicht in die Fahrverbotsregelung falle) und mit dem originalen Auspuff 96dB(A) gemessen wird. Denn dann müsste ich ja bei meinem Motorrad mit originalem Auspuff vor jeder Fahrt erst eine Lärmmessung machen.
Wenn du mit eingetragenen Standgeräusch bis 95dB(A) und originalem Auspuff (oder Zubehörauspuff mit E-Nummer) unterwegs bist, ist alles OK, solange deine gemessene Lautstärke nicht außerhalb der in Österreich zulässigen Toleranz (die glaube ich bei 3dB liegt) ist. Wenn dein Moped über 95dB(A) hat, bekommst du in Reutte eine Strafe auch wenn gemessen 92dB(A) rauskommen würde.
Und der Sinn dieser Regelung ist ja, dass die Polizei erst gar keine aufwändige Lärmmessung machen muss um auszusortieren. Sie müssen somit den ganz Krempel gar nicht mitschleppen und aufstellen.
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