Kajo hat geschrieben:Wenn der Vermerk "... nur von einem Hersteller" in der Zulassungsbescheinigung vermerkt ist gilt dieser für das jeweilige Motorrad nach wie vor.
Genau so ist das! Weil es sich ja nicht um eine Fabrikatsbindung per se handelt, sondern nur um eine Auflage innerhalb der freien Wahl des Reifenfabrikats.
Dennoch ist es weiterhin empfehlenswert, sich an die vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller ausgesprochenen Empfehlungen zu halten. Insbes. dann, wenn bei einem Unfall eine Fahrinstabilität nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Anpassung der Regelungen an die, die im EU-Ausland längst üblich sind, darf sicher auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass in Kürze mit der Einführung eines allgemeinen Tempolimits, bei der die Wahl des Reifenfabrikats keine oder allenfalls noch eine untergeordnete Rolle spielt, zu rechnen ist.
Aber dennoch: ich würde das das Risiko einer Fabrikatsmischbereifung wg. einer Ersparnis von wenigen EUR auch nicht eingehen. Äußerstenfalls verkauft man die noch brauchbare Pelle. Es scheint genügend Leute zu geben, die gebrauchte Reifen suchen, um sie entweder auf der Rennstrecke "fertig" zu fahren - oder eben nur, um ein Motorrad sehr preisgünstig in einen verkaufsfähigen, StVZO-konformen Zusnad zu versetzen.