Schreibt mich einer an ob ich den Lenkungsdämpfer der F800 überholen kann, weil der TÜV eine Rastung über der Nullage festgestellt hat.
Natürlich kann ich den überholen, aber hat das schon mal jemand gehabt, dass der LD schuld an der Rastung ist?
Ich hätte nun eher an die Lenkkopflager gedacht. Hatte schon mal jemand an der F einen kaputten undichten Lenkungsdämpfer, der beim TÜV beanstandet wurde?