Hallo,
ich bin wegen HU nun auch mit dem neuen Bürokratenirrsinn konfrontiert und verstehe immer noch nicht ganz, was das für meine F800S mit 'Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten' im Schein heißt:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen gelten nicht mehr für Reifen, die ab 2020 produziert wurden (DOT Nummer)
- Erlaubt sind nur die Reifen in der Betriebserlaubnis, aber wo findet man die? Hat das was damit zu tun:
https://www.bmw-motorrad.de/de/service/manuals/tyre-options.html- Statt Unbedenklichkeitsbescheinigungen bekommt man jetzt vom Reifenhersteller eine Service-Information. Da steht z.B. bei Michelin 'Beim nachstehend näher beschriebenen Fahrzeug wurde bei der Erteilung der EU-Typgenehmigung KEINE BESCHRÄNKUNG in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen' und es kommt eine Liste ähnlich der früheren Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Ist mit dem Mitführen der Service-Information alles ok oder müssen alte Reifen drauf und wir gehen irgendwann zu Fuß? Hat jemand praxisrelevante Erfahrungen oder weitere sachdienliche Hinweise?
Gruß Holger