explorer hat geschrieben:http://www.tuev-nord.de/de/verkehr/Fabrikatbindung_bei_Reifen_2989.htm
Mit Verlaub das ist erstens aus dem Jahr 2007 und zweitens nicht richtig. Der TÜV klebt auch Plaketten auf Autos bei denen 2 Tage später ein Rad samt Aufhängung abfällt (bei einer Bekannten gesehen) oder sie tragen Teile ein die laut Gesetz nicht eintragungsfähig sind. Und es ist wieder so wie oben beschrieben... der Bußgeldbescheid kommt von der Bußgeldstelle und die richten sich nach den Gesetzen und dem Bußgeldkatalog und in eben diesem (aktuellen) Bußgeldkatalog ist keine Strafe vorgesehen.
Der TÜV macht keine Gesetze der TÜV darf auch nichts verbieten was laut Gesetz nicht verboten ist und der TÜV kann auch nicht erlauben was von Gesetzeswegen nicht erlaubt ist.
Wenn man sich beim TÜV eine Eintragung für einen Reifen holt der so oder so erlaubt wäre bekommen die Geld dafür und das ist der einzige Grund warum die an der alten Regelung festhalten.
Zum Abschluss nochmal >>> es kommt im Bußgeldkatalog nicht vor<<<