Olchi hat geschrieben:Hallo Arnold,
warum Abnahme und Eintragung vom TÜV für MV Lenkeradapter ? Teilegutachten liegt doch bei. Ich habe den auch montiert ohne Abnahme vom TÜV.
Gruß
Olchi
Hi, bist Du sicher, dass dieser MV Lenkeradapter nicht eintragungspflichtig ist?
Ein Teilegutachten ist meines Wissens nicht mit einer ABE gleichzusetzen.
Ich habe mir das Teilegutachten mal angeschaut
"Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen."
Ich würde das schnellstmöglich eintragen lassen.

--> Kein Winddruck mehr, kein Rauschen, keine Verwirbelungen = für meine Größe perfekt auf der GT. Den Lenker hab ich so hoch gedreht, wie es geht, ohne den Gaszug hinter die Gabelbrücke zu legen. Jetzt sitz ich schön aufrecht drauf und handlich ist sie wie d´Sau
Problem war dann nur der Original-Tankrucksack... Liegt aber nicht am Tankrucksack sondern daran, dass mein biologischer Rucksack vorne fest eingebau(ch)t ist und der Original-Tankrucksack weit nach hinten kommt