Ganz so einfach wie Ihr euch das Vorstellt ist es nunmal nicht es gibt schon gewisse Grundregeln die eingehalten werden müssen.
Ein Scheckheft gibt bei einem Fahrzeug Auskunft über Laufleistung und Wartung des Fahrzeuges. Ein "scheckheftgepflegtes" Fahrzeug weist bei ansonsten gleichen Merkmalen einen höheren Wert auf als ein Fahrzeug ohne entsprechende Dokumentation. Wenn in einem Scheckheft eine Inspektion als durchgeführt abgestempelt worden ist, die nach Herstellervorgaben notwendigen Arbeiten allerdings nicht durchgeführt worden sind, stellt dies einen Mangel dar und führt zu Gewährleistungsansprüchen des Käufers.
Der Unterschied ist halt das eine Werkstatt mit Ihrem Stempel auch eine Gewährleistung auf die aufgeführten Arbeiten ausgibt.
Auch der Trugschluss gekauft wie gesehen ist gibt es schon seit 2000 nicht mehr, auch beim Verkauf Privat zu Privat ist der Verkäufer in einer entsprechenden Gewährleistungspflicht gegenüber dem Käufer, nur fällt die nicht so hoch aus wie wenn ein gewerblicher verkauft.
Ein Scheckheft was man selber ausfüllt ist rein gar nichts Wert !
Auch dazu gelegte "vermeidliche" Rechnungen sind null und nichtig.
Auch kann man über ein sorgfältig ausgefülltes Scheckheft evtl. Betrügern auf die Spur kommen.
Nicht umsonst erschleichen sich diverse Verkäufer gefälschte Stempel diverser Werkstätten im Serviceheft.