Ich hab jetzt schon paar Mal gehört, daß angeblich Leute mit ganz alten 3er Führerscheinen Motorräder bis 250cm3 fahren dürfen.
Weiß da jemand was dazu?
Z.B. mein Vater fragt sich das auch. Sein 3er ist etwa aus 1959.
Harry
HarrySpar hat geschrieben:Ich hab jetzt schon paar Mal gehört, daß angeblich Leute mit ganz alten 3er Führerscheinen Motorräder bis 250cm3 fahren dürfen.
Weiß da jemand was dazu?
Z.B. mein Vater fragt sich das auch. Sein 3er ist etwa aus 1959.
Harry
godfredkah hat geschrieben:... vielleicht gibt's doch besondere Regeln für die direkte Nachkriegsgeneration?![]()
Gegi hat geschrieben:Der 3erFührerschein meines Vaters stammt aus den frühen 50erJahren, er darf definitiv bis 250 ccm fahren, das hat er früher auch viele Jahre praktiziert, als sich noch nicht jeder ein Auto leisten konnte. Und m.W. gibt es auch keine Leistungsbegrenzung. Dieser Führerschein hat Bestandsschutz, da können auch neue Gesetze nichts dran ändern.
HarrySpar hat geschrieben:OK! Dann war mein Vater 4 Jahre zu spät dran. Hätte er mal lieber den Autoführerschein schon mit 13 gemacht und nicht erst mit 18.
HarrySpar hat geschrieben:OK! Dann war mein Vater 4 Jahre zu spät dran.
Hätte er mal lieber den Autoführerschein schon mit 13 gemacht und nicht erst mit 18.
Kajo hat geschrieben:...nicht Dein Vater, Dein Urgroßvater war zu spät dran.
Maddinmax hat geschrieben:Generell ist die Regelung so, dass alle die vor 1.12.1954 den PKW Führerschein gemacht haben auch heute Krafträder fahren dürfen.
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