Nikki-Lauda hat geschrieben:... Und da steht bei einem Fest vereinbarten Liefertermin kann man bereits bei einem Lieferverzug von 1 Tag vom Vertrag zurücktreten...
Nur zu einem fest vereinbarten Termin - auch Fixgeschäft genannt - wirst Du keinen Händler "festnageln" können.
Nikki-Lauda hat geschrieben:... bei einem unverbindlichen Liefertermin (wie ich bzw. Jeder ihn erhält) nach 6 Wochen. Bzw. Nach 6 Wochen muss man den Händler noch schriftlich in Lieferverzug setzen und innerhalb einer angemessenen Frist zum Liefern auffordern. Laut diverser Urteile sollte diese Frist leider 2 Wochen betragen. Also 8 Wochen abwarten...d.h.Zum 01.08. bin ich endlich frei, es sei denn die 750 GS wird doch noch vorher fertig
So ist das und bitte dabei auch bedenken, dass der Händler ja eigentlich auch gerne ausliefern würde.
Gruß Kajo