Garantieverlust ??
Verfasst:
25.07.2018, 22:13
von oldbiker
Hallo zusammen,
ich habe mir eine neue F800R zugelegt und gleich die Garantierverlängerung mit abgeschlossen. In meiner näheren Umgebung gibt es einen bekannten BMW-Motorradladen, der allerdings NICHT als BMW-Partner gelistet ist.
Verliere ich jegliche Garantieansprüche, wenn ich künftig die Inspektionen von der nicht gelisteten BMW Werkstatt ausführen lasse ?
Grüße aus Unterfranken
oldbiker
Re: Garantieverlust ??
Verfasst:
26.07.2018, 00:10
von SingleR
In Kurzform (weil die Forensuche schon auf den ersten beiden Seiten Treffer geliefert hätte):
1. gesetzliche Gewährleistung gem. BGB: die Gewährleistungsansprüche gehen nicht verloren, so lange die Wartungsarbeiten gem. BMW-Wartungsplan von einer Fachwerkstatt ausgeführt und im Serviceheft dokumentiert werden. Also: bis 6 Monate nach Kauf des Produkts wird der Verkäufer des Motorrads (also der lokale BMW-Händler) erforderliche Nachbesserungen zu seinen Lasten übernehmen müssen. Sind mehr als 6 (und maximal 24) Monate seit den Kauf vergangen, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war (sog. Beweislastumkehr). Das kann mitunter schwierig werden.
2. "Garantie": das sind über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehende - freiwillige! - zeitlich oder laufleistungsbeschränkte Leistungen des Händlers oder des Herstellers. Davon ist bereits die Rede, wenn der Händler / Hersteller auf die Beweislastumkehr nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Kauf verzichtet. Freiwillige Leistungen kann der Händler / Hersteller an seine Bedingungen knüpfen, also z.B. die Wartung in BMW-Werkstätten vorschreiben.
Und nur der Vollständigkeit halber:
3. Kulanz: das sind Leistungen, die der Händler / Hersteller nach Einzelfallprüfung (und über die Gewährleistungs- bzw. Garantiebedingungen hinaus) ganz oder teilweise und ohne Eingehen einer Rechtspflicht übernimmt. Ist das Fahrzeug weder regelmäßig gem. Wartungsplan noch ausnahmslos in der BMW-Werkstatt gewartet worden, geht man i.d.R. leer aus.
Re: Garantieverlust ??
Verfasst:
26.07.2018, 09:47
von oldbiker
Vielen Dank für die Infos !
oldbiker
Re: Garantieverlust ??
Verfasst:
29.07.2018, 17:38
von Roadslug
Im nachstehenden Link sind die Garantiebedingungen ausführlich beschrieben:
https://m.reisacher.de/doc/downloads/2_ ... 02_WEB.pdfIm Regelfall kannst du demnach davon ausgehen, dass von einem zertifizierten Meisterbetrieb durchgeführte Wartungsarbeiten auch dann als Erfüllung der Garantiebestimmungen anerkannt werden, wenn es sich NICHT um einen autorisierten BMW-Händler handelt, siehe §2.4.a im verlinkten Dokument.
Roadslug