Mopedfan71 hat geschrieben:...
SingleR hat geschrieben:.. und dem Christbaum mit Nebelscheinwerfern halte ich wenig: die Reichweite von Nebelscheinwerfern ist bekanntermaßen derart stark begrenzt, dass sie bei Nachtfahrten keinerlei Vorteile bietet.
Nebler sollen/dürfen nartürlich keine Fernscheinwerfer sein. Real ist der Nahbereich für mich sogar schon zu hell, da es weiter entferntes tatsächlich etwas übertrahlt.
Mit den danach angebrachten Gelbfiltern ist die Lichtwirkung nachts sehr beitragend und angenehm, wie ich real feststellen durfte. (Bilder irgendwann a.W.)
Der Aussage, dass die Nebelscheinwerfer bei Nachtfahrten keinerlei Vorteile bieten, muss ich auch widersprechen: Insbesondere auf schmalen, kurvigen Landstraßen, wo sowieso eher langsam gefahren werden muss und die Reichweite des Lichts nicht entscheidend ist, verbessern diese Scheinwerfer die Sicht entscheidend, weil das Sichtfeld auch in der Breite besser ausgeleuchtet ist.
SingleR hat geschrieben:...
Am Tag bei guten Sichtverhältnissen mit Nebelscheinwerfern zu fahren ist gleichfalls unzulässig. Für eine hinreichende Wahrnnehmbarkeit des Motorrads bei Tag reicht das Abblendlicht locker und unabhängig vom verwendeten Leuchtmittel. Wer in Sachen Wahrnehmbarkeit bei Tag noch etwas heraus kitzeln möchte, der montiert TFL, denn dafür ist es konstruiert worden.
...
De jure mag das stimmen, de facto wird das aber toleriert. Ich wurde schon in mehreren Motorrad-Schwerpunktkontrollen überprüft, aber nie darauf hingewiesen, dass ich doch bitte die Nebelscheinwerfer ausschalten sollte.
Einmal in diesem Jahr – auf der Schwäbischen Alb – stand eine Polizistin mitten auf der Straße und hatte wohl die Aufgabe, auffällige Motorräder für eine ausgiebige Kontrolle auszuwählen. Auf meine Frage, was ihr an meiner leisen Maschine (Originalauspuff!) nicht gefällt, sagte sie, die Scheinwerfer da unten seien sehr hell und ich soll doch bitte zur Kontrolle zu den Motorradexperten auf den Parkplatz fahren. Dort angekommen, hat die selbst Motorrad fahrende Polizistin die Sache überprüft und mir zugestimmt, dass es besser sei, auch bei Tag mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern zu fahren, um das Risiko übersehen zu werden zu minimieren.
In Bayern ebenso wie in Tirol, wo ich vor kurzem auf der Hahntennjochstraße eine Motorradkontrolle mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern passierte, wird das auch toleriert.
Und vielleicht haben mich diese Scheinwerfer in Verbindung mit der getragenen Warnweste Mitte August sogar vor einem Frontalzusammenstoß mit einem Auto gerettet: Auf einer kurvigen Landstraße hatte ich mich gerade in eine langgezogene Linkskurve gelegt, als mir ein Auto entgegen kam. Der Fahrer hat entweder gepennt oder aufs Handy geschaut oder ausprobiert, wie gut sein Spurhaltesystem in Kurven funktioniert. Jedenfalls kam er immer weiter auf meine Seite, so dass wir auf Kollisionskurs fahren. Ich konnte mein Mopped noch aufrichten, bis zum rechten Fahrbahnrand lenken und wieder abwinkeln. Der Fahrer hat die Situation auch im letzten Moment erkannt und eine Kurskorrektur vorgenommen, sonst hätte es trotzdem noch geknallt. Wenn er mich aufgrund der Leuchten und der Warnweste 1/10 s früher erkannt hat, dann ist er bei geschätzten 50 km/h 1,4 m früher auf die richtige Bahn abgebogen, und das hat gereicht.
Deshalb meine Empfehlung: Lasst Eure „Nebler“ auch tagsüber bei guter Sicht an, auch wenn’s „verboten“. Die Kontrollpolizisten sind schlauer als der Gesetzgeber und froh über jeden verhinderten Frontalzusammenstoß aufgrund eines übersehenen Motorradfahrers.
Gruß
Dietmar