Schwarzfahrer hat geschrieben:Die Frage ist halt, warum manche Reifen, z.B. für die F800R, nicht freigegeben werden, andere Reifen aber schon. Vor einer Freigabe prüft der Reifenhersteller schon das Fahrverhalten mit dem jeweiligen Motorrad. Man kann je nach Baujahr fahren, was man möchte. Vorgabe ist nur, vorn und hinten gleicher Hersteller. Vorn ein M5 und hinten ein Z8 wäre also zulässig.
Ich frage mich schon eher, warum bei Continental weder ein Sportreifen noch ein Touringreifen eine Freigabe für die F800R hat. Das muss ja irgendeinen Grund haben.
Wie du schon selber schreibst: Vorgabe ist nur, vorn und hinten gleicher Hersteller. Also muss sich Conti nicht notwendigerweise mit einer solchen Freigabe befassen. Ich bezweifele im Übrigen auch, dass die anderen Hersteller tatsächlich Testfahrten mit jeder Maschine durchführen. Die konkrete "Freigabe" durch den Hersteller verstehe ich als "Unbedenklichkeitserklärung", d.h. es gibt keinen bauartbedingten Grund, der ein mögliches Problem im Zusammenspiel Reifen/Maschine erkennen lässt.
Es gibt bei Fahrzeugen wie die R, die also keine konkrete Reifenbindung haben, nur einen Grund, überhaupt auf solche Freigaben zu achten: Wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem ein Zusammenhang zum verwendeten Reifen möglich erscheint, muss man im Zweifel vor Gericht nachweisen, dass dieser Reifen eben nicht ursächlich dafür war. Hat man in dem Fall eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers in der Hand, ist das ein hinreichender Nachweis.
@Octane: Und das dürfte in der Schweiz gleichermaßen gelten.