LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder nein?

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LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder nein?

Beitragvon MarcelW » 21.06.2017, 15:13

Moin Moin,
ich hoffe es kann jemand helfen (bin ich mir eigentlich ziemlich sicher)
ich bin ja noch recht neu/unerfahren mit der ST, daher möge man mir diese Frage entschuldigen ( Suchfunktion habe ich benutzt)
Ich würde mir gerne einen LEOVince Evo 2 OHNE KAT kaufen (der ist leider ohne). Mein Exemplar hat Erstzulassung 2006.
Nun meine Fragen:
1. Wo sitzt bei der ST Bj 2006 der Kat? Im Dämpfer ODER im Verbindungsrohr? Habe bisher verstanden bei den älteren Exemplaren im Verb.rohr, später bei den jüngeren Exemplaren im Dämpfer selbst. Stimmt das und wenn ja wo ist die Altersgrenze?
2. Wenn ich den oben genannten Leo ohne KAT erwerbe, kann ich dann den originalen KAT weiterverwenden? (dazu muss Frage 1 natürlich mit "steckt im Verbindungsrohr" beantwortet werden, und der org KAT muss in das neue Verb.rohr vom Leo passen.
3. Wenn ich den original KAT nicht verwenden kann (weil er entweder im orig. Dämpfer steckt -siehe Frage 1- ODER nicht in das neue Verb.rohr passt, und dann den KAT-losen Leo montiere, ist der Betrieb dann illegal? Betriebserlaubnis erlischt, weil kein KAT mehr vorhanden?
Habe bei LeoVince selbst mal nachgeschaut, da gibt es besagten ESD als Version MIT Katsatz und Ohne Katsatz, den Katsatz kann man auch einzeln erwerben. Ich selbst hab ehrlich gesagt kein Gewissensproblem OHNE kat rumzubretzeln, aber wenn es illegal ist, kaufe ich mir den Katsatz dazu (würde ich aber gerne vermeiden, wenn möglich). Als ich das letzte mal mit illegalem ESD vom (damals noch grünen) Partybus erwischt wurde, war das teuer (und drei Punkte auch noch...).Deshalb interessiert mich die Frage.
Wer kann helfen?
Danke vorab.
Marcel
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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon blackhawk2k » 21.06.2017, 15:55

An den original Kat kommst du nicht ran, der steckt im Dämpfer. Ist meines Wissens bei allen S/St so, und erst bei R und Gt anders. Offiziell brauchst du also die Kat Patrone, ob das außerhalb der AU auffällt, sei mal dahin gestellt.
Ich habe meine bei einer der 25€ Gutschein Aktionen bei Louis gekauft. Aktuell gibt's einen Gutschein für Hein Gericke, vllt führen die den Kat auch
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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon Tuebinger » 21.06.2017, 18:29

Servus,

wurde ja schon einiges rückgemeldet, hier noch ein paar weitere Infos:

zu 1. der org. KAT steckt im Endtopf und ist nicht entnehmbar - bei der R/GT mit den nochgelegten Endtöpfen steckt der Kat im Sammler vom Krümmer, da können Nachrüsttöpfe ohne Kat verbaut werden.

zu 2. nein, siehe 1.

zu 3. Auspuff ohne Kat ist illegal, da damit nicht die homologierten Abgasgrenzwerte von Euro3 (max. 0,8% CO) erreicht werden - strenggenommen erlischt die Betriebserlaubnis. Geprüft wird das bei der HU, wo dir die Plakette verweigert wird. Ob bei einer Kontrolle unterwegs ein Abgasprüfer zum Einsatz kommt, kann sein ist aber eher selten ... Von aussen ist das nicht sichtbar, das Verbindungsrohr von Leo hat keine Kennzeichnung mit/ohne Kat, wie zB. Remus/Sebring/Akrapovic.

Der Kat-Einsatz von LeoVince kann als Einschubkat ins Verbindungsrohr nachgekauft werden, Kostenpunkt ca. 100€. Damit ist aber auch nicht sichergestellt, dass der Grenzwert von <0,8% CO eingehalten wird, da tun sich die Nachrüsthersteller üblicherweise ziemlich schwer mit den kleinen Patronen .... Laut TÜV-Bericht von meiner F800S mit Leo und Kat wars auch knapp daneben.

Übrigens, dIe älteren E-Nummer auf dem Endtopf gilt nur für das Fahrgeräusch, bei neueren Endtöpfen ist da zusätzlich für das Abgas eine 5 bzw. 8 im Kreis angebracht. Wenn der Auspuff trotzt E-Nummer zu laut ist (>5dB bei halber Nenndrehzahl als der angegebene Wert - Messung muss aber korrekt durchgeführt werden - Abstand, Winkel, keine Wände etc. die Schall reflektieren können) und der Auspuff nicht manipuliert wurde (zB. db-Killer raus oder gekürzt) bekommst du eine Mängelkarte und 25€ Verwarnungsgeld - musst also den Auspuff leiser bekommen (oder den Serienendtopf montieren) und darfst das Motorrad nochmals vorführen ... Die Punkte-Regel gilt nur noch bei Vorsatz, also Manipulation. Und mein LeoVince ist jetzt schon richtig laut, obwohl noch fast neu, aber der Sound halt leider auch sehr geil :mrgreen:

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß vom T.
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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon MarcelW » 21.06.2017, 19:20

Danke Tuebinger für deine ausführliche und sehr informative Antwort!

zu Punkt 3: wenn, wie du sagst, durch Weglassen des Katalysator die Betriebserlaubnis erlischt, dann würde nach meiner Interpretation auch der Versicherungsschutz erlöschen. Das wäre dann schon eine ganz andere Nummer. Auch hier könnte man natürlich sagen, wer will das merken? Aber, im Falle eines schwerwiegenden Unfalls, besteht durchaus die Möglichkeit dass das Unfallfahrzeug penibel auseinandergenommen wird. Wird dann im Rahmen einer solchen Untersuchung festgestellt, dass das Motorrad ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend gefahren ist ( unter wäre es dann vollkommen wurscht aus welchem Grund die Betriebserlaubnis erloschen ist) dann wird eine Versicherung diese Steilvorlage dankbar annehmen, und die Versicherungsleistungen versuchen zu verweigern.

ABER: wenn, wie du sagst, die Betriebserlaubnis erlischt, wie kann es dann sein, dass LeoVince ( und diverse andere Hersteller) diese katlosen Dämpfer als legal verkaufen? Das passt dann meiner Meinung nach überhaupt nicht zusammen. Die Hersteller weisen ja auch zurecht darauf hin, dass beispielsweise die Betriebserlaubnis für den Dämpfer nur dann gilt, wenn der mitgelieferte DB-Eater montiert wird. Dementsprechend müsste dann ja auch der zusätzlicher Hinweis erfolgen, dass die Betriebserlaubnis auch nur dann gilt, wenn ein entsprechender Nachrüstkat montiert wird.

Jetzt bin ich mal gespannt...
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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon Tuebinger » 21.06.2017, 19:25

wie schon gesagt: die E-Nummer, hier 0236/0237 beim LeoVince Evo2, bezieht sich nur aufs Geräusch, aber nicht aufs Abgas - so gesehen ist die Aussage zwar korrekt (wenn auch fragwürdig wie die ABE erteilt wurde und es auch keine Garantie gibt ob das auch in der laufenden Serie immer noch so ist) aber eben nicht vollständig ... Wird auch noch von anderen Zubehörherstellern so gehandhabt. Darauf wird leider nicht explizit hingewiesen, ein Schelm wer Böses dabei denkt. :roll:

Gruß vom T.

PS. Hab dir eine PN geschrieben, schau im Persönlichen Bereich bei dir rein.
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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon MarcelW » 21.06.2017, 22:12

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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon MarcelW » 21.06.2017, 23:08

es wird noch besser..
hier ein auszug aus der website www. bussgeldkatalog.org

Katalysator-Tuning

Immer häufiger stellen die zuständigen Prüforganisationen fest, dass viele Fahrzeughalter den eigentlichen Katalysator ausbauen ...............

Es ist gesetzlich untersagt, den Katalysator auszubauen.
Neben dem Verlust der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Nutzungsuntersagung kann Ihnen auch das Finanzamt zu Leibe rücken. Ein Steuerverfahren ist in derlei Fällen häufige Konsequenz. Der Grund liegt darin, als Ihr Fahrzeug durch die Manipulationen nicht mehr der angegebenen Schadstoffklasse entspricht, die bei der Kfz-Steuerberechnung zugrundegelegt war.

Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) gegeben: Sie haben eine geringere Kfz-Steuer abgeführt, als aufgrund der veränderten Schadstoffklasse Ihres getunten Autos anzusetzen gewesen wäre. Für eine entsprechende Steuerstraftat können die Gerichte hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf – in besonders schweren Fällen bis zu zehn – Jahren verhängen.

Beim Ausbau des Katalysators verstoßen Sie nicht nur gegen die StVZO und das Bundesimmissionsschutzgesetz, sondern gegebenenfalls auch gegen das deutsche Steuerrecht.
Schadet der Auspuff der Umwelt, drohen strenge Sanktionen.
Schadet der Auspuff der Umwelt, drohen strenge Sanktionen.
Dieses Auspuff-Tuning ist besonders häufig bei Mopedfahrern anzutreffen. Doch auch Autofahrer greifen auf diesen Trick zurück. Da die Ausbeute an mehr Motorkraft jedoch in der Regel zu vernachlässigen ist – und die Sanktionen hingegen ungleich schwer wiegen – , sollten Sie nicht auf eine entsprechende Modifikation zurückgreifen.

In seriösen Tuning-Werkstätten werden Sie auf entsprechende Folgen und die Gesetzeswidrigkeit eines solchen Vorhabens stets informiert.

quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/auspuff/
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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon SingleR » 22.06.2017, 10:08

MarcelW hat geschrieben:zu Punkt 3: wenn, wie du sagst, durch Weglassen des Katalysator die Betriebserlaubnis erlischt, dann würde nach meiner Interpretation auch der Versicherungsschutz erlöschen.

Das ist, differenziert betrachtet, nur teilweise richtig. ;-) Hierbei müssen wir unterscheiden zwischen der Haftpflicht- und einer etwaig abgeschlossenen Kaskoversicherung.

1. Haftpflicht: die Versicherung entschädigt den Unfallgegner und ist in jedem Fall zur Leistung verpflichtet. Sie kann lediglich den Versicherungsnehmer bis max. EUR 5.000 in Regress nehmen. Dass es bei einem Schadenfall mit einem nicht homologisierten Fahrzeug bei diesen EUR 5.000 nicht bleiben wird, wurde ja schon angedeutet. Die Kosten für das Gerichtsverfahren werden i.d.R. ja auch der unterlegenen Partei auferlegt. Dazu kommt noch das Strafmaß.

2. Kaskoversicherung: hier darf man in aller Regel davon ausgehen, dass die Versicherung wg. grober Pflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer (= Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Kfz) die Leistung verweigern wird. Aber auch das gilt nicht pauschal, denn es ist zu betrachten, ob die Pflichtverletzung für den Schadenfall (mit-)verantwortlich war. Beim Fahrzeugdiebstahl von der eigenen Haustür kann (nicht: muss!) man davon ausgehen, dass die Versicherung den Schaden ersetzt, da ja das Fzg. zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht "in Betrieb" war. Bei einem Unfall sieht das anders aus. Ist die bauliche Veränderung nicht ursächlich für den Unfall gewesen (z.B. Auffahrunfall, und das Fzg. hat ""nur" ein nicht zugelassenes Rücklicht), wäre zumindest anzunehmen, dass die Versicherung leisten muss. Sie wird es jedoch mit Verweis auf die grobe Pflichtverletzung nicht tun - bzw. nur leisten müssen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er nicht vorsätzlich oder nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon MarcelW » 22.06.2017, 11:40

SingleR hat geschrieben:
MarcelW hat geschrieben:zu Punkt 3: wenn, wie du sagst, durch Weglassen des Katalysator die Betriebserlaubnis erlischt, dann würde nach meiner Interpretation auch der Versicherungsschutz erlöschen.

Das ist, differenziert betrachtet, nur teilweise richtig. ;-) Hierbei müssen wir unterscheiden zwischen der Haftpflicht- und einer etwaig abgeschlossenen Kaskoversicherung.

1. Haftpflicht: die Versicherung entschädigt den Unfallgegner und ist in jedem Fall zur Leistung verpflichtet. Sie kann lediglich den Versicherungsnehmer bis max. EUR 5.000 in Regress nehmen. Dass es bei einem Schadenfall mit einem nicht homologisierten Fahrzeug bei diesen EUR 5.000 nicht bleiben wird, wurde ja schon angedeutet. Die Kosten für das Gerichtsverfahren werden i.d.R. ja auch der unterlegenen Partei auferlegt. Dazu kommt noch das Strafmaß.

2. Kaskoversicherung: hier darf man in aller Regel davon ausgehen, dass die Versicherung wg. grober Pflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer (= Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Kfz) die Leistung verweigern wird. Aber auch das gilt nicht pauschal, denn es ist zu betrachten, ob die Pflichtverletzung für den Schadenfall (mit-)verantwortlich war. Beim Fahrzeugdiebstahl von der eigenen Haustür kann (nicht: muss!) man davon ausgehen, dass die Versicherung den Schaden ersetzt, da ja das Fzg. zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht "in Betrieb" war. Bei einem Unfall sieht das anders aus. Ist die bauliche Veränderung nicht ursächlich für den Unfall gewesen (z.B. Auffahrunfall, und das Fzg. hat ""nur" ein nicht zugelassenes Rücklicht), wäre zumindest anzunehmen, dass die Versicherung leisten muss. Sie wird es jedoch mit Verweis auf die grobe Pflichtverletzung nicht tun - bzw. nur leisten müssen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er nicht vorsätzlich oder nicht grob fahrlässig gehandelt hat.



jupp, dem schliesse ich mich an. habe gestern nacht noch diverse beiträge zu diesem thema gelesen und da lauten die aussagen ganz ähnlich.inhaltlich finde ich das auch schlüssig.

für mich ist jetzt klar: aufgrund der Tatsache, dass bei der S und der ST der kat nunmal leider im dämpfer steckt, ist die auswahl der nachrüsttöpfe stark begrenzt, wenn man denn den ganzen unwägbarkeiten und risiken einer erlischenden betriebserlaubnis aufgrund weglassens des kat aus dem weg gehen will.

ich frage mich, warum die etablierten hersteller von nachrüsttöpfen hier nicht auf breiterer front ihre produkte entsprechend technisch aufrüsten. eventuell weil dann die dämpfer eben nicht mehr so schön klein und schlank wären und auch der klang nicht mehr so geil wäre. damit würden die dämpfer natürlich ihre "hauptverkaufsargumente" einbüssen.
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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon SingleR » 22.06.2017, 14:48

MarcelW hat geschrieben:ich frage mich, warum die etablierten hersteller von nachrüsttöpfen hier nicht auf breiterer front ihre produkte entsprechend technisch aufrüsten.

Nun, ich könnte mir vorstellen, dass es sich hier auch um ein Abstimmungsproblem handelt. Ein Kat-Einsatz, der z.B. in einer BMW funktioniert, muss ja im Sinne der Einhaltung von Abgasgrenzwerten noch lange nicht auch in einer z.B. Honda funktionieren. Für eine Vielzahl von Herstellern und Modellen nun eine Abgashomologation zu bekommen ist für den Auspuffhersteller schier unmöglich.

Davon abgesehen spricht ja nichts gegen einen Zubehörtopf ohne Kat, so lange er außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs, also auf der Rennstrecke betrieben wird. ;-)
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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon Dirk_HF » 22.06.2017, 15:55

Es gibt aber auch genügend Zubehörtöpfe die mit einem Kat ausgestattet sind oder nachgerüstet werden können (z.B. MIVV, ...).
Gruß
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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon Tuebinger » 22.06.2017, 16:59

div. von Speed Products (Barracuda, Cobra, Eagle), Remus/AC-Schnitzer, Akrapovic, LeoVince uvm.

Gruß vom T.
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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon MarcelW » 22.06.2017, 20:12

Klingen die Akrapovic eigentlich an der ST tatsächlich so schlecht wie man immer wieder liest (seriennah)? Mir ist natürlich klar dass es sich hier um subjektive Empfindungen handelt (klingt geil, klingt ungeil ).
Mich wunderts nur, bin schon ein paar Jahre mit diversen Moped unterwegs, und bisher waren für mich Akrapovic Töpfe immer schwer angesagt weil klanglich meistens obergeil ohne krawalltüten zu sein. von aussehen und der verarbeitung ganz zu schweigen.Was hat sich dahingehend geändert???
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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon Tuebinger » 22.06.2017, 20:36

MarcelW hat geschrieben:Was hat sich dahingehend geändert???


ganz einfach: Akrapovic wurde zum angesagten OEM-Lieferant und hat sich dementsprechend angepasst bzw. anpassen müssen.

Gruß vom T.
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Re: LeoF800ST LeVince Evo2 KAT ja oder nein, legal ja oder n

Beitragvon blackhawk2k » 23.06.2017, 09:10

Der Akra ist teuer, riesengroß und klingt kaum besser als das Original. Verarbeitung ist allerdings zugegebenermaßen recht gut
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