Hartmut_HB hat geschrieben:Aussage des Werkstattleiters hier
2. "Reifen vorn und hinten müssen vom selben Hersteller sein", dann dürfen jedwede Reifen verwendet werden, deren Geschwindigkeits- bzw. Tragfähigkeitsindex dem entsprechen, was in der ZB1 steht - so lange eben Vorder- und Hinterreifen vom selben Hersteller sind.
zu: Und dann muss es noch eine "Freigabe " der Paarung des Herstellers geben.
Wenn es der BMWler Dir so gesagt hat (und auch nur o.g. Satz in der COC und in der ZB1 steht), dann ist diese Aussage schlichtweg falsch! Allerdings muss man bedenken, dass eine offizielle BMW-Werkstatt keine Reifen verkauft, für die es keine explizite Freigabe für das jeweilige Modell gibt.
OSM62 hat geschrieben:Tuebinger hat geschrieben:Die CoC hilft aber nicht weiter, da stehen beide (!) Passus drin:
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
und
"Reifen vorn und hinten müssen vom selben Hersteller sein"
Die ersten F 800 S/ST Modelle und z. B. auch die K 1200 S haben beide "Bedingungen" in ihren Papieren stehen,
da geht nach Recht und Gesetz nichts ohne Freigabe.
Genau so ist es! Stehen, warum auch immer, beide Bedingungen drin, dann gilt die "strengere". In diesem Fall besteht also eine Reifenbindung.
Aber nur mal so am Rande erwähnt: in meiner COC steht der Satz mit dem "Vorder- und Hinterreifen von einem Hersteller". In meiner ZB1 steht dieser Satz (oder irgendetwas anderes zum Thema Reifen) nicht drin. So viel zum Thema: "die ZB1 ist falsch"... Allein: mir ist es egal, ob dazu was in der ZB1 steht, da ich aus den hier schon in div. Threads beschriebenen haftungsrechtlichen und technischen Gründen sowieso nur (vom Reifenhersteller) freigegebene Reifen fahre. Die entsprechende Freigabebescheinigung (Kopie) führe ich zusammen mit der ZB1 mit. Bei einer etwaigen Kontrolle oder bei einer anstehenden HU werde ich somit nie Probleme bekommen. Außer, wenn die Mindestprofiltiefe unterschritten ist.